Hallo Liebe Forum-Mitglieder,
erstmal ein Frohes Neues Jahr 2010.
heute morgen lese ich in der Zeitung:
Hier ein Link:Datenschützer fordern strenge Regeln auch für den geschäftlichen Mailverkehr
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oder auch in den Tageszeitungen.
Aus dem Artikel geht hervor, dass erlaubte Werbemails an Privatpersonen von deren vorherigen Einverständnis abhängig sind. ( Ok, das ist bekannt. )
Das heist dann aber, Werbemails an Gewerbetreibende oder Firmen sind nicht von einer verherigen Einverständniserklärung abhängig. Es heisst es genügt eine geschäftliche Nähe zu dem Empfänger um eine Werbemail oder Newsletter zu versenden.
In dem Artikel beklagt der Datenschützer von NRW auch nicht die alltägliche Spamflut ( Viagra, Kasinos, Replikas oder sonstiges ) die mit bekannten Methoden gut zu bekämpfen ist, sondern ganz normale Werbemails von seriösen Firmen.
Das heisst doch, dass Gewerbetreibende problemlos Werbemails an potentielle ( gerwerbliche ) Kunden versenden kann ohne Abmahnungen zu riskieren.
Wie zum Beispiel Werbemails von Anbietern von Antispam-Software an den Datenschutzbeauftragten von NRW, die dieser hinnnimmt aufgrund fehlender Vorschriften, die er jetzt in o. g. Artikel vom Gesetzgeber einfordert
Die Meinungen darüber würde ich interessant finden.
Grüße
Günter
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