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Thema: Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

  1. #1
    Spezies8472
    Gast

    Standard Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Hallo zusammen !
    Nach dem Eintrag in diverse Suchmaschinen mittels eines Tools erhält man ja ne Menge Spam.
    In den Mails steht dann immer: Hier klicken für die Generalsperre, blabla.
    Diese habe ich mehrfach betätigt, ohne Erfolg. Meine Mails mit der ausdrücklichen Aufforderung, alle meine Daten zu löschen, sowie mir keine Mails mehr zuzusenden, wurden per Mail bestätigt (Liegt mir noch vor) Trotzdem habe ich weiterhin Unmengen an Mails erhalten. Ich habe dann erneut Mails geschrieben, die ich auch an die Provider dieses Dienstes weiterschickte.
    Nun habe ich Post bekommen, und soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, sowie 98.- Euro überweisen.....
    Das Schreiben könnt ihr hier einsehen:
    http://www.linkstauschen.de/Docu0001.gif
    Das witzige ist:
    Der Beweis, den die beigelegt haben, sind die gesandten EMails. Meine Aufforderung, mir keine Mails mehr zu senden, sowie Werbemails, die mich trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt erreichten.
    Zudem ist beim entsprechenden Nic zu sehen, das der Betreiber von Spam-Police.at der gleiche ist, wie der der Suchmaschine.
    Hat jemand von euch nützliche Tipps für mich, wie ich mich nun verhalten soll ??
    Vielen Dank im vorraus !!



  2. #2
    Ehrenmitglied Avatar von mana
    Registriert seit
    13.07.1999
    Ort
    Vereinssitz
    Beiträge
    2.080

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Also, nochmal zum Mitschreiben:
    - Du erhälst Spam (nach automatisiertem Eintrag in Suchmaschinen).
    - Du beschwerst Dich über den Spam.
    - unter anderem bei den Providern.
    - Spam-Police.at weist "eindeutig" nach, daß der "Mandant" (einer der Provider?) nicht gespammt hat?
    - sie wollen, daß Du eine Unterlassungerklärung unterschreibst.. wofür? Daß Du Dich nicht mehr beschwerst?
    Da stellen sich mir spontan ein paar Fragen:
    - was ist ein "zugelassenes Marketingtool"?
    - Werbe E-Mails sind kein "unerlaubter Eingriff" in ein Unternehmen? Also erlaubt? Oder nur nach Geschäftsbeziehung?
    - wie setzten sich 98.-EUR Ermittlungskosten zusammen?
    - wie kann man "einwandfrei" nachweisen, daß Person XY nicht gespammt hat? Alibi?

    Also, mir erscheint das ganze sehr suspekt. Das ist allerdings eine persönliche Meinung! Warte mal ein paar weitere Kommentare hier ab, aber unterschreib` lieber erstmal nichts und überweise schon gar nichts!
    Habe ich denn alles richtig verstanden?

    Antispam,
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  3. #3
    Spezies8472
    Gast

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Hmm, ja, in etwa.
    Durch den Eintrag in diese Suchmaschine erklärst du dich bereit, Werbemails zu erhalten. Du hast aber die Möglichkeit, dies zu stornieren, wobei dann aber auch alle deine Einträge gelöscht werden. War mir egal, und habe den Austragungslink bestätigt, der genauso wenig geholfen hat, wie meine Mails.
    Meine Forderung, alle meine Daten zu löschen, wurde dann bestätigt:
    Nachfolgend bestätigen wir die Löschung aller von Ihnen
    eingegeben Daten. Ausdrucke wurden nur an die
    Ermittlungsstelle unter richterlicher Aufsicht und als unser
    Entlastungsnachweis des Spamvorwurfes an die Ermittlungsbehörden
    weitergegeben.
    Gleiches Schreiben an unseren Webhoster Herrn Th. Mueller zur
    Weiterbearbeitung
    Gesendet am 12.Mai, liegt mir als Mail noch vor.
    Gleichzeitig liegt mir (in gedruckter Form) eine weitere Werbemail vor, die ich am 22.5. erhalten habe, also entgegen meiner Aufforderung.
    In der Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben soll, steht :
    ...erklärt hiermit ausdrücklich, es in Zukunft zu unterlassen, o.a. Fa. ungerechtfertigt des Spams zu bezichtigen und per Mail zu beleidigen ( Anm: Habe ich nie getan) Abgesehen davon verpflichtet er sich, die mit 98.- Euro bekanntgegebenen Ermittlungskosten der Spam-Police zu bezahlen. Bei einer zuwiderhandlung dieser Unterlassungserklärung behält sich der Auftraggeber vor, alle entstehenden Schäden und geschäftl. Nachteile durch diese Aussage gerichtlich einzuklagen.
    Über das genaue Zustandekommen dieses Betrages wurde nichts genannt.
    Gruss



  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    18.07.2005
    Ort
    Bad Salzuflen
    Beiträge
    394

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Hallo!
    Deinen Angaben zufolge müßte es sich bei der "Suchmaschine" um etob24.com handeln. Das sind Schweinebacken sondergleichen. Meines Erachtens ist das gar keine Suchmaschine, sondern ein Verein von Adress-Sammlern. Ich hatte mich dort auch mal eingetragen. Meine Einträge waren bloß nie irgendwo zu sehen gewesen, Spam habe ich allerdings reichlich bekommen. Diverse Kleinanzeigenmärkte gehören auch dazu, deren Betreiber selber spammen.
    Zu deinem Fall: das Schreiben von Spam-Police.at kannst du glaube ich getrost ignorieren, denn wenn deren Betreiber und der von etob24 Deutschland der gleiche ist, nämlich Thomas Müller, Salzburger Straße 71a, 83435 Bad Reichenhall, dürfte der Fall klar sein. Bei Spam-Police.at lautet seine E-Mail-Adresse [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], bei der Suchmaschine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (dürfte die gleiche sein). Du kannst die ganze Sache ja beim zuständigen Datenschutzbeauftragten vorlegen, evtl. auch bei der Wettbewerbszentrale. Eine gepfefferte Beschwerde an [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] würde ich auch loslassen. Sollte sich der Herr Müller nach dem 21. 6. nochmal bei dir melden und weitere Forderungen stellen, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Auf keinen Fall solltest du irgendwas unterschreiben und schon gar kein Geld überweisen. Ganz schön raffiniert von etob24.com, ihre eigene Detektei (oder was auch immer das sein soll) zu "beauftragen", um sich unliebsame Beschwerden vom Hals zu schaffen und deren Verfasser dann auch noch abzukassieren...



  5. #5
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
    Registriert seit
    16.07.2005
    Beiträge
    6.405

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Was für ein "Schreiben"...
    Der "Auftraggeber" sitzt natürlich im Spammerparadies Florida. Dazu noch das "seriöse" Auftreten dieser "Spam-Police" (man beachte die "Unterschrift"). Oh Mann, da kriege ich direkt Lust, denen mit einer Hilti DX 450 die Kniescheiben zu kitzeln.
    Welche Straftatbestände erfüllt dieser Wisch denn so? Nötigung?
    --
    Wir kriegen euch alle!


  6. #6
    Der Grabsteinschubser Avatar von Gool
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    localhorst:666
    Beiträge
    3.477

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    *lol* Spam-Police.de hat ja auch schon ein sehr seriöses Auftreten. Da das mit den 98 € mehr nach ner üblen Masche aussieht, Geld abzuzocken, würde ich keinen Groschen bezahlen. Im Zweifelsfall würde ich Dir jedoch mal empfehlen, mit diesem Wisch zu Deinem Anwalt zu tapern, damit der sich das mal genauer anschaut. Vielleicht ist er ja so freundlich und schaut sich das ja sogar kostenlos für Dich an?
    Außerdem habe ich meinen Vater mal eben gefragt, was der dazu sagt. Mein Vater ist Anwalt und meint dazu nur, dass Du auf keinen Fall irgendwas zahlen solltest, denn wenn die Berufsdetektei wirklich ein seriöses Unternehmen wäre, dann müsste die Rechnung von 98 € an den Auftraggeber gehen, der dann seine Ansprüche Dir gegenüber geltend machen könnte - sofern er überhaupt Chancen für eine Klage hätte. Und unterschreiben würde ich an Deiner Stelle auch nix, sondern, wie schon mein Vorredner gesagt hat, ne nette mail an abuse[at]schlund.de schreiben, Wettbewerbszentrale informieren und mal beim LDSB nachfragen, was man da machen könnte
    Gruß,
    Arne
    --
    Fuck the Spammer


  7. #7
    Mitglied Avatar von Dante Erbs
    Registriert seit
    19.07.2005
    Beiträge
    584

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Da Schreiben ist natürlich völliger Unsinn und billige Bauernfängerei. Daneben ist es sogar imho sogar versuchter Betrug und ein Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz.
    Das zitierte Urteil des AG Dachau hat nebenbei bemerkt einen völlig anderen Inhalt. Danach ist Spam an Unternehmen sehr wohl rechtswidrig, es kann allerdings kein Schadensersatz (in diesem konkreten Fall) gefordert werden. Auch die Aussagen zu den Kostenpflichten sind Blödsinn.
    Auf KEINEN Fall bezahlen, ein Fall für den Mülleimer.
    Gruss, Dante


  8. #8
    DocSnyder
    Gast

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    > Auf KEINEN Fall bezahlen, ein Fall für den Mülleimer.
    Wegwerfen würde ich das Schreiben nicht, sondern als Trophäe aufheben - immerhin bestätigt es, dass man dem Richtigen auf die Füße tritt.
    /.
    DocSnyder.

    --
    Friss, Spammer, friss: http://docsnyder.de/spl/forum/


  9. #9
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
    Registriert seit
    16.07.2005
    Beiträge
    6.405

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    [...] ein Fall für den Mülleimer.
    Nö, das könnte doch eine schöner Bumerang werden, der den Spammer und seine Komplizen direkt an der Geldbörse trifft. Ich weiß nun nicht, wie die rechtlichen Grundlagen in Österreich sind, aber auch dort dürften solche nötigungsähnlichen Praktiken strafbar sein.
    --
    Wir kriegen euch alle!


  10. #10
    Mitglied Avatar von Dante Erbs
    Registriert seit
    19.07.2005
    Beiträge
    584

    Standard RE:Abmahnung wegen Spamvorwurf ???

    Jaja, schon gut, nicht in den Mülleimer, nur eben auf keinen Fall zahlen!



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