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Thema: Win24 - Vertrag am Telefon - Widerruf?

  1. #1
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    Frage Win24 - Vertrag am Telefon - Widerruf?

    Hallo,

    ich habe mich schon ein bisschen durch das Forum gelesen und auch ein paar interessante Tipps gefunden. Dennoch möchte ich hier mal mein Problem beschreiben und um Hilfe bitten.

    Meine Eltern wurden im November 2009 von der Firma Win24 angerufen. In diesem Gespräch wurde irgendetwas von einer Gewinnspielteilnahme gefaselt. Auf jeden Fall haben meine Eltern ihre Adresse und auch ihre Bankdaten herausgegeben.

    Im Dezember wurden dann 14,98 ¤ von ihrem Konto abgebucht. Erst da erfuhr ich von dieser Sache. Ich habe dann mit Win24 telefoniert und man hat behauptet, dass meine Eltern am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben und sie auch eine schriftliche Bestätigung inklusive einer Widerrufsbelehrung bekommen haben. Diese schriftliche Bestätigung haben meine Eltern niemals erhalten. Das habe ich auch der Dame am Telefon erklärt. Sie bat mich dann, diesen Umstand schriftlich zu fixieren und ihnen zu schicken. Das habe ich getan und habe in diesem Schreiben auch das Zustandekommen eines Vetrages bestritten, da meine Eltern nie über die notwendige Widerrufsfrist aufgeklärt wurden. Des weiteren haben wir den Betrag, der abgebucht wurde, stornieren lassen und in dem Schreiben habe ich Win24 aufgefordert, keine weiteren Beträge mehr abzubuchen.

    Heute erhielten meine Eltern dann ein Schreiben von Win24, in welchem sie auf das Schreiben, dass ich - im Namen meiner Eltern - geschrieben hatte, antworten.

    In diesem Schreiben behauptet Win24, dass meine Mutter bei ihnen angerufen hätte, was aber definitiv nicht stimmt. Des weiteren behaupten sie, dass meine Mutter einen Vertrag abgeschlossen hätte (Laufzeit 24 Monate) und sie ja auch eine schriftliche Bestätigung, inkl. der Widerrufserklärung bekommen hätte (was sie ja nicht hat). Win24 behauptet nun, dass der Vertrag gültig ist und nicht vor Ablauf der 24 Monate gekündigt werden kann.

    Als kleines Bonbon ist mir aufgefallen, dass der Brief schon am 11.1. geschrieben wurde, aber erst heute angekommen ist. Der Grund dafür dürfte sein, dass Win24 eine falsche Postleitzahl verwendet hat und die Post vermutlich erstmal suchen musste. Wenn ich mal davon ausgehe, dass Win24 diese angebliche Bestätigung wirklich geschickt hat und dort auch die falsche Postleitzahl verwendet hat, erklärt das vielleicht, warum der Brief nie angekommen ist.

    So, das wäre der Sachverhalt. Was soll ich denn am Besten machen? Bis heute hat Win24 keine weiteren Beträge mehr abgebucht und auch den - stornierten - Betrag aus dem Dezember nicht angemahnt. Soll ich in irgendeiner Weise reagieren oder einfach mal abwarten? Es wäre super-nett, wenn mir irgendjemand helfen könnte.

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Eismann1971 Beitrag anzeigen
    Diese schriftliche Bestätigung haben meine Eltern niemals erhalten.
    Das Gegenteil müssten die Klabautermänner Euch beweisen können. Dürfte wohl schwierig werden.

    Zitat Zitat von Eismann1971 Beitrag anzeigen
    In diesem Schreiben behauptet Win24, dass meine Mutter bei ihnen angerufen hätte, was aber definitiv nicht stimmt. Des weiteren behaupten sie, dass meine Mutter einen Vertrag abgeschlossen hätte (Laufzeit 24 Monate) und sie ja auch eine schriftliche Bestätigung, inkl. der Widerrufserklärung bekommen hätte (was sie ja nicht hat). Win24 behauptet nun, dass der Vertrag gültig ist und nicht vor Ablauf der 24 Monate gekündigt werden kann.
    Sehr schön. Aber leider wohl daneben. Eine Frage: ist das diese GmbH in Hamburg? Oder eine andere Win24 (es kursieren da mehrere mit ähnlichen Namen und z.T. Postfachadressen...)

    Zitat Zitat von Eismann1971 Beitrag anzeigen
    Wenn ich mal davon ausgehe, dass Win24 diese angebliche Bestätigung wirklich geschickt hat und dort auch die falsche Postleitzahl verwendet hat, erklärt das vielleicht, warum der Brief nie angekommen ist.
    Ist nicht Euer Problem. Wenn die Adresse falsch war, müsste der Brief zurückgekommen sein, und Win24 müsste Kenntnis von dem Problem haben.

    Zitat Zitat von Eismann1971 Beitrag anzeigen
    So, das wäre der Sachverhalt. Was soll ich denn am Besten machen? Bis heute hat Win24 keine weiteren Beträge mehr abgebucht und auch den - stornierten - Betrag aus dem Dezember nicht angemahnt. Soll ich in irgendeiner Weise reagieren oder einfach mal abwarten? Es wäre super-nett, wenn mir irgendjemand helfen könnte.
    Was man macht, ist ein Stück weit Geschmackssache.

    Grundsätzlich hat man bei einer unberechtigten Forderung keine Rechtspflicht, überhaupt reagieren zu müssen.

    Wenn es sich nur um eine Briefkastenfirma handeln sollte, macht es auch keinen Sinn, da Brieffreundschaften anzufangen. Das ist immer so wie Adventsliedersingen vor einer Parkuhr, da kommt nicht so allzuviel bei rum.

    Wenn es sich aber um eine GmbH mit eingetragenem Geschäftssitz und ladungsfähiger Anschrift handeln sollte, könnte man, wenn man mit etwas Standfestigkeit gewappnet ist, auch mal damit reagieren:
    Negative Feststellungsklage
    Goofy
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
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  3. #3
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    Was sich bei einer negativen Feststellungsklage u.U. auch gut macht, ist eine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] aber das sollte letztendlich ein fachkundiger Anwalt entscheiden, ob man diese "Waffe" einsetzt oder nicht. Immerhin dürfte es für Win24 dann noch schwerer werden, das zustande kommen eines Vertrages zu beweisen, weil sie dann zusätzlich noch dem, der die Versicherung abgibt, nachweisen müssen, das er lügt.
    "Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  4. #4
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    Hallo Goofy,

    vielen Dank für Deine rasche Antwort.

    Sehr schön. Aber leider wohl daneben. Eine Frage: ist das diese GmbH in Hamburg? Oder eine andere Win24 (es kursieren da mehrere mit ähnlichen Namen und z.T. Postfachadressen...)
    Ja, das ist diese Win24 in Hamburg. Scheint wohl tatsächlich eine real existierende Firma mit Adresse dahinter zu stecken. Deswegen bin ich ja auch etwas verunsichert, was ich nun tun soll.

    Grundsätzlich hat man bei einer unberechtigten Forderung keine Rechtspflicht, überhaupt reagieren zu müssen.
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, siehst Du das genau wie ich, dass - aufgrund des angeblichen Bestätigungsschreibens, das meine Eltern nicht erhalten haben - gar kein Vertrag zustande gekommen ist, bzw. jederzeit widerrufen werden kann. Das habe ich ja in meinem Schreiben an den Laden getan. Dann würde ich erstmal gar nicht mehr reagieren und abwarten, was sich Win24 als Nächstes einfallen lässt.

    Wenn es aber eine GmbH mit eingetragenem Geschäftssitz und ladungsfähiger Anschrift handeln sollte, könnte man, wenn man mit etwas Standfestigkeit gewappnet ist, auch mal damit reagieren:
    Wiki:Negative Feststellungsklage
    Nette Idee, aber ich glaube, dass meine Eltern in ihrem hohen Alter diese Standfestigkeit nicht haben.

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Der einzige, der da standfest sein müsste, wäre der Anwalt. Eure Eltern brauchen außer der Unterschrift unter die Bevollmächtigung gar nix zu machen. Das kostet eigentlich nur ein müdes Ar...runzeln. Und es gibt da gar nix zu verlieren.

    Voraussetzung wäre ein außergerichtlicher Klärungsversuch per Einschreiben und Rückschein.
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  6. #6
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    Ich hab grade ein Schreiben an win24 aufgesetzt. Das geht denen morgen als Einschreiben mit Rückschein zu. Darin erläutere ich nochmals, dass das Bestätigungsschreiben nie angekommen ist und widerrufe den Vetrag erneut.

  7. #7
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    @Eismann:
    Wenn Du einfach einen Widerruf erklärst könnte ich, wenn ich ein boshafter Richter wäre, mal ein Vertragsverhältnis unterstellen.

    Ich würde einen Widerspruch hilfsweise Widerruf einlegen, so wie in unserem [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] beschrieben.
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