Zitat von
Ostfriese
Dem könnte man relativ simpel Einhalt gebieten, indem man u.a. vorschreibt, das diese Versicherung (Empfänger hat zugestimmt) nur noch dann gültig ist, wenn sie z.B. als Versicherung an Eides statt erfolgt.
offtopic:
Selbst dann wäre sie nicht übertragbar. Das UWG ist in dieser Hinsicht (zum Glück) unzweideutig: Die Einwilligung hat auf die konkrete Werbemaßnahme zugeschnitten zu sein. Ich müsste also (an Eides statt?) versichern, dass ich Werbung von Firma Superpupsi erhalten möchte, und zwar nicht mehr als dreimal pro Monat per Mail an meine Adresse blahfasel (at) blupsipupsi.tld . Dann und nur dann wäre dem UWG genüge getan. Und so was ist nicht übertragbar.
Wie der BGH in einem Urteil (
BGH_vom_16.03.1999) feststellt, sind pauschale Einwilligungen per se unwirksam, da dürfte auch nicht die Versicherung an Eides statt helfen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Versicherung an Eides statt schon eine sehr weit tragende Form der Willensäußerung ist und somit ein Rechtsmittel, das der Sache unangemessen sein dürfte.
Man müsste einfach nur das Listenprivileg abschaffen und diejenigen, die dann noch dagegen verstoßen, konsequent zur Verantwortung ziehen mit Ordnungs- oder Bußgeldern, vielleicht in schweren Fällen sogar Haftstrafen. Nur so ließe ich meiner Meinung nach das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz verbessern.
Doch zurück zum Thema: Ich halte es für eine kaum durchsetzbar, als Privatmensch eine Schadenerstazforderung an Spammer zu stellen, da der tatsächlich entstandene Schaden im Gegensatz zu Geschäftsleuten nur schwer exakt zu beziffern sein dürfte. Das Einzige, was man in Rechnung stellen kann, sind die Kosten für Briefpapier, Druckkosten und Porto; in meinen Vorlagen für t5F und (private) UE veranschlage ich dafür pauschal 5 Euro mit der Bitte, mir diese als Schein in Briefmarken zu übersenden. Hat bisher leider noch nur einmal von geschätzten 20 Vorgängen geklappt.
Falls Du einen RA konsultierst und dieser wird gegen $Spammi tätig, so müsste $Spammi diese Kosten tragen, schließlich verteidigst Du nur ja Deine Rechte. Wenn Du allerdings vom RA in der Erstberatung (warum auch immer) gesagt bekommst, dass sich ein T5F bzw. eine UE nicht lohnt, Dir also von einem Vorgehen abrät, so dürften diese Kosten unter "allgemeines Lebensrisiko" fallen und somit kaum bei $Spammi einzutreiben sein.
Schönen Gruß
Mittwoch
Lesezeichen