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Thema: Kostenerstattung

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard Kostenerstattung

    Spammer – Kostenerstattung

    Die Spammer bewerben ihre Produkte/Service Leistungen um Geld in ihren Kassen zu bekommen.
    Das Löscher der Spam Mail, ein T5F versenden und eventuell zum RA wegen UE kostet zeit.
    Die Spammer kassieren durch ihre verbotene Werbung und wir sollen alles kostenlos erledigen.

    Hat schon jemand erfolgreich für seine Tätigkeit ( Löschen usw.) dem Spammer erfolgreich zur Kasse gebeten.

    Smart

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    So weit ich weiß, ist bei Privatpersonen über den Unterlassungsanspruch hinaus bei Mailspam ein Schadenersatzanspruch in der Regel kaum geltend zu machen.

    Anders sieht es bei erneutem Spam nach Abgabe der Unterlassungserklärung aus.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Goofy
    ______________________________
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    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  3. #3
    Senior Mitglied
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    Fuer den zugegebenen cold call von Sky wird es sich Ende des Monats zeigen.
    ____
    IANAL

  4. #4
    ghost0815
    Gast

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    Angenommen eine Privatperson kann einen "Schadenersatz" geltend machen. Dann gilt es diesen Schaden einzufordern. Abgesehen dass dies dann wirklich eigenes Geld kostet bleibt die Frage wie lange es dauert bis Spammy Insolvenz anmeldet um durch einen anderen Strohmann / eine andere Firma weiter zu werben.

    Bei ausländischen Bombern würde ich nicht mal eine Sekunde daran denken...

  5. #5
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    Ich finde auch, dass es zu viele Türen für Abzocker öffnet. (Ja auch unter den Verbrauchern gibt es Abzocker) bzw. werden dann wahrscheinlich Seriöse Firmen von "Wettbewerbern" (Spammern und Abzockern) versucht nieder zumachen.
    Ich bin dafür dass eine Firma (eben aus Gründen des Wettbewerbs) einmalig die Chance zur Äußerung und Löschung hat. Dann aber verpflichtet ist (und zwar ganz ohne UE, Anwalt oder T5F) einen Schadensersatz bei erneuter Zusendung zu bezahlen hat.
    Wer mich nicht richtig löscht (die Chance hatten die ja) ist selber Schuld und gehört dann definitiv in die Spam-Ecke. Pauschal würde ich 50 Euro pro Email ansetzen.
    Ich weigere mich, ohne Hoffnung zu sein (Nadine Gordimer)

  6. #6
    Senior Mitglied
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    Schon beim ersten Mal ist es spam. Frag mal bei einem BGH deines Vertrauens nach. ;-)
    Und ja, Fehler kommen vor. Vielen spammern werden daher kostenarme Aeusserungen gestattet und danach kann weiter entschieden werden.
    Aber wer sich auf derlei Werbemassnahmen einlaesst, muss wissen, was er da tut. Bei spam entsteht dem Empfaenger (und den Mitbewerbern) _immer_ ein Schaden, dem diesen ersetzt werden kann. Aus Empfaengersicht spielt es keine Rolle, ob der spammer sich an seine Geschaeftspartner schadlos haelt; es ist seine Verantwortung.
    ____
    IANAL

  7. #7
    Mitglied
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    Das stimmt schon. Grundlegend ist jede Mail die ich erhalte Spam- weil unerwünscht (äh Werbemail meine ich natürlich). Ich empfinde z.B. Conrad als Spammer, da dieser meinen Posteingang unberechtigt voll Schei***t und mich nicht austrägt. Andere kaufen bei Conrad ein und empfinden diesen als seriös.. Ein seriöser Spammer?
    Ich finde das einfach alles noch viel zu "grau" und mit viel zu viel Arbeit für den Verbraucher verbunden. Darum würde ich diese einmal Ausnahme machen und dann aber ohne Ausnahme in die vollen gehen. Nix Brieffreundschaft und hin und her - der löscht mich nicht - ab 50 Euro zahlen. .. Ja ich weiß ich träume schon wieder.. Aber ich würde mir dadurch sehr viel Zeit sparen.
    Ich weigere mich, ohne Hoffnung zu sein (Nadine Gordimer)

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von Ostfriese
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    Das Problem ist wohl eher, der recht deregulierte Handel mit Daten. Jeder kann Daten dealen und behaupten, die Besitzer der E-Mail-Adressen hätten dem Empfang von Werbung zugestimmt. Wer will das überprüfen??
    Dem könnte man relativ simpel Einhalt gebieten, indem man u.a. vorschreibt, das diese Versicherung (Empfänger hat zugestimmt) nur noch dann gültig ist, wenn sie z.B. als Versicherung an Eides statt erfolgt.
    "Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  9. #9
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
    Dem könnte man relativ simpel Einhalt gebieten, indem man u.a. vorschreibt, das diese Versicherung (Empfänger hat zugestimmt) nur noch dann gültig ist, wenn sie z.B. als Versicherung an Eides statt erfolgt.
    offtopic:
    Selbst dann wäre sie nicht übertragbar. Das UWG ist in dieser Hinsicht (zum Glück) unzweideutig: Die Einwilligung hat auf die konkrete Werbemaßnahme zugeschnitten zu sein. Ich müsste also (an Eides statt?) versichern, dass ich Werbung von Firma Superpupsi erhalten möchte, und zwar nicht mehr als dreimal pro Monat per Mail an meine Adresse blahfasel (at) blupsipupsi.tld . Dann und nur dann wäre dem UWG genüge getan. Und so was ist nicht übertragbar.

    Wie der BGH in einem Urteil (BGH_vom_16.03.1999) feststellt, sind pauschale Einwilligungen per se unwirksam, da dürfte auch nicht die Versicherung an Eides statt helfen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Versicherung an Eides statt schon eine sehr weit tragende Form der Willensäußerung ist und somit ein Rechtsmittel, das der Sache unangemessen sein dürfte.

    Man müsste einfach nur das Listenprivileg abschaffen und diejenigen, die dann noch dagegen verstoßen, konsequent zur Verantwortung ziehen mit Ordnungs- oder Bußgeldern, vielleicht in schweren Fällen sogar Haftstrafen. Nur so ließe ich meiner Meinung nach das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz verbessern.


    Doch zurück zum Thema: Ich halte es für eine kaum durchsetzbar, als Privatmensch eine Schadenerstazforderung an Spammer zu stellen, da der tatsächlich entstandene Schaden im Gegensatz zu Geschäftsleuten nur schwer exakt zu beziffern sein dürfte. Das Einzige, was man in Rechnung stellen kann, sind die Kosten für Briefpapier, Druckkosten und Porto; in meinen Vorlagen für t5F und (private) UE veranschlage ich dafür pauschal 5 Euro mit der Bitte, mir diese als Schein in Briefmarken zu übersenden. Hat bisher leider noch nur einmal von geschätzten 20 Vorgängen geklappt.

    Falls Du einen RA konsultierst und dieser wird gegen $Spammi tätig, so müsste $Spammi diese Kosten tragen, schließlich verteidigst Du nur ja Deine Rechte. Wenn Du allerdings vom RA in der Erstberatung (warum auch immer) gesagt bekommst, dass sich ein T5F bzw. eine UE nicht lohnt, Dir also von einem Vorgehen abrät, so dürften diese Kosten unter "allgemeines Lebensrisiko" fallen und somit kaum bei $Spammi einzutreiben sein.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  10. #10
    jens69
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Wenn Du allerdings vom RA in der Erstberatung (warum auch immer) gesagt bekommst, dass sich ein T5F bzw. eine UE nicht lohnt, Dir also von einem Vorgehen abrät, so dürften diese Kosten unter "allgemeines Lebensrisiko" fallen und somit kaum bei $Spammi einzutreiben sein.

    Genau da liegt ein wesentliches Problem, denn nciht jeder anwalt überimmt solche Aufträge. Um den Mandanten dann loszuwerden, rät man ihm davon ab uns kassiert das Beratungshonorar ab, das lohnt sich wenigstens noch. Deshalb wäre es sinnvoll vorab anzugfragen, ob solche Aufträge überhaupt übernommen werden.

    Selbst dann muß man sich die Sache nüchtern überlegen, will man nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Ich habe in einer Sache einen Anwalt eingeschaltet, der der Gegenseite knapp 900 Euro für die Einforderung der Unterlassungserklärung in Rechnung gestellt hat (Streitwert 15 tEuro, Abrechnungsfaktor 1,3). Auf den Kosten bleibt man sitzen, wenn der Schuß nach hinten los geht.

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