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Thema: Bitte Hilfe wg. "Gewinnaktion" nach Eso-Messe in HH - ERGO-System aus Stuhr

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Böse Bitte Hilfe wg. "Gewinnaktion" nach Eso-Messe in HH - ERGO-System aus Stuhr

    Moin,
    habe mich eben neu registrieren lassen, nachdem ich bei der Internet-Recherche zu dem mutmasslichen Neppversuch bei meiner Mutti auf einige sehr schöne Einträge in Eurem Forum gestossen bin. Hoffe, Ihr könnt mir helfen, da leider eine Anzahlung gemacht wurde
    Bei der Lebensfreudemesse wurde eine Gewinnaktion zu Vita Relax/Ortho Concept-Schlafsystemem gemacht. Meine Mutti machte mit, da sie schon mehrfach Glück mit Gewinnaktionen hatte. Diesmal war der Gewinn mit einem Haustermin verbunden. Es folge eine Elektrosmog-Analayse mit (na klar) desaströsem Ergebnis - Abhilfe konnte hier nur ein Ortho-Concept-Matratze schaffen, die noch im Rahmen einer besonderen Veredelung mit einem Silbernetz + Erdung ergänzt werden sollte. Ausgangspreis bei über 3000 - dann Absenkung durch Gewinn usw. auf 1000 EURO. Es wurde eine "sonderanfertigung" notiert, um die "Haustürregeln" zu umgehen, aber darauf gebe ich nix. Habe die Bestellung an demselben Tag noch telefonisch abgesagt und einen Widerruf angekündigt. Habe erst später von der Anzahlung erfahren. Möchte die 100 Euro zurückgeschaffen - aber möglichst, ohne eigene Kontodaten preiszugeben. Was ist zu tun?

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Hallo, dein Fall ist komplex so dass ich Dir rate zur Verbraucherzentrale zu gehen. Besser ist vielleicht noch ein Anwalt.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Chinchilla
    Gast

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    Ob ein Anwalt bei einem Streitwert von 100 Euro motiviert ist tätig zu werden? Das wage ich zu bezweifeln, es gibt kaum was zu verdienen.

    Interessant, wenn eine einfache kaufmännische Ausbildung ausreicht um elektromagnetische Wellen und deren Einflüsse auf den menschlichen Körper zu beurteilen. Zu Letzterem haben die Wissenschaftlich bisher noch keine sichere Erkenntnisse. Eigentlich müßte man hierfür Kenntnisse aus Ingenieurs- und Medizinerstudium kombinieren und einen Verkäufer zu finden, der die notwendige Bildung mitbringt.

  4. #4
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    Standard

    Wurden medizinische Wirkungen versprochen?

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] usw.
    Wir kriegen euch alle!

  5. #5
    Chinchilla
    Gast

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    Oder noch besser: Wurde eine Heilung in irgend einer Art versprochen?
    Heilversprechen sind nämlich unter Strafe untersagt :-)

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Unabhängig davon ob eine strafbare Handlung vorliegt sehe ich dennoch ein Problem, die Anzahlung zurück zu bekommen. Wenn sich der Matratzenhändler quer stellt wird man da wohl nur über einen Zivilprozess etwas erreichen können. Natürlich kann man einmal versuchen ob sie auch bei einer "freundlichen" Aufforderung durch einen Anwalt zahlen, aber ob das hilft ist fraglich.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  7. #7
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    Die Beraterin in der Verbrauchzentrale war sich beim Gespräch vorhin sicher, dass die Anzahlung niemals zu realisieren ist. Schade, dass die Firma bei der Ausgabe von Unterlagen vorsichtig war. Wir können wohl noch froh sein, dass der Deal zuhause unterschrieben wurde und nicht auf der "Lebensfreude"-Messe. Es sei gang und gäbe, dass selbst bei "Du und Deine Welt" oder anderen ´gängigen´ Verbrauchermessen den Besuchern an vielen Ständen völlig überteuerter Ober-Mist untergejubelt würde - hier gäbe es dann kein Widerrufsrecht. Dies würde nur bei `Freizeitveranstaltungen´wie Kaffeefahrten + Co. gelten. Mindeststandards für Messeanbieter gibt es wohl gar nicht - die Messebetreiber interessieren sich nur für die Standmieten. Ich dachte gestern, ich kann gar nicht wütender werden. Aber es geht doch. Auf jeden Fall gut, dass es Euch gibt!!

  8. #8
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    Wobei ich mich bei den sogenannten 'Verbraucher-Messen' sowieso schon immer gefragt habe, wem das was bringen soll. Der Besucher zahlt Eintritt (und darf sich dafür mit Werbung vollabern lassen), der Aussteller Standmiete (und ärgert sich, wenn er keine Abschlüsse macht). Letztendlich doch nur eine Geldschöpfungsmaschine für die Messeveranstalter.

    - kjz
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  9. #9
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Ich würde jetzt nicht alle Verbrauchermessen in einen Topf werfen. Eine gute Messe bringt dem Besucher, dass er über Neuigkeiten am Markt informiert wird (und diese ggf. betrachten oder gar ausprobieren kann). Häufig kann man auf Messen auch günstig einkaufen. Dem Aussteller bringt sie potentielle neue Kunden, und natürlich profitiert auch der Veranstalter davon.

    Wenn allerdings auf Messen im großen Stil betrogen und abgezockt wird frage ich mich, warum nicht gleich die Polizei vor Ort die entsprechenden Aussteller einkassiert. Gerade wenn es um Gesundheitsprodukte geht könnte man schon einen kurzen Besuch abstatten, derart unseriöse Angebote wie Magnetfeldmatratzen sollten ja förmlich ins Auge springen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  10. #10
    Neues Mitglied
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    Sehr geehrte Spam-Hasserin,
    wir als Fachhandel der Ortho-Conzept Matratzen möchten gerne Stellung zu Ihrem Kommentar nehmen. Die Matratzen aus unserem Hause sind kein „Produkt von der Stange“ sondern ein Orthopädisches Produkt, was Sie in jeder Apotheke kaufen können. Dort liegt der reguläre Verkaufspreis schon bei 1.698,00 Euro für eine 90 / 200 Matratze, wobei es sich dabei um eine Standard-Variante handelt.

    Unsere Mitarbeiter führen bei jedem Kunden eine Schlafplatzanalyse durch, um gezielt auf die ggf. vorhandenen Probleme eingehen zu können und das ideale unterstützende Schlafsystem zu finden.

    Zusätzlich wird auf Wunsch bei jedem Interessenten/Kunden eine Messung durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt. Nicht jedes Messergebnis ist desaströs, sondern hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Schlecht abgeschirmte Leitungen, Funksender- und Empfänger, unzureichend abgeschirmte Stromabnehmer wie z. B. Radiowecker, Fernseher, Lampen etc. können Ursachen für ein negatives Messergebnis sein.

    Sicherlich können auch z. Teil bauliche Veränderungen für ein Strahlungsarmes schlafen sorgen, nur liegen hierfür die Kosten meistens bei mehreren Tausend Euro. In dem Fall bei Ihrer Mutter ist die Spezial-Beschichtung mit Erdung in der Matratze lediglich eine kostengünstige Variante um einen noch besseren Schlaf mit einer dazugehörigen Regenerationsphase zu erlangen.

    Da die Matratze speziell auf die Kundin zugeschnitten wird ( Körpergewicht, Beschichtung/Aufbau, Maße etc.) handelt es sich tatsächlich um eine Anfertigung. Das hat also nichts mit dem umgehen von Haustürregeln zu tun.
    Das bei einer Anfertigung eine Anzahlung genommen wird, ist inzwischen bei jedem Handwerker der Fall und ein durchaus legitimes Geschäftsgebaren. Das Material wird verbraucht, verbaut und ist anderweitig nicht mehr einsetzbar. Ihrer Mutter wurde sogar noch entgegengekommen, da normalerweise eine Anzahlung in Höhe von 20 % üblich ist.

    Da es sich hier um ein ordentliches Rechtsgeschäft handelt, sind nicht einmal Sie der Vertragsnehmer, sondern Ihre Mutter. Und da Ihre Mutter voll geschäftsfähig ist, kann sie in der Regel selbst entscheiden, welches Geschäft sie machen möchte und welche Vorteile sie sich sichern möchte. Sie werden feststellen, dass wir ohne lange Wartezeiten persönlich für unsere Kunden erreichbar sind. Und wir werden sicherlich für Ihre Belangen eine gütliche Lösung finden. Allerdings werden wir 100 Euro Rückzahlungen bestimmt nicht per Post in einem Umschlag versenden. Hierfür benötigen wir schon die Kontodaten, um einen sicheren Geldtransfer zu gewährleisten.

    Warum gerade Sie so verärgert auf unser Unternehmen reagieren, können wir nicht wirklich verstehen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit aufklärend darlegen konnten, dass es sich bei unserer Firma nicht um ein Nepp-Unternehmen handelt, sondern um einen Fachhandel für orthopädische Schlafsysteme.

    Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Schlaf und schöne Träume. Ihr Ergo-System Team

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