offtopic:

Zitat von
euregio
auf jeden Fall ist der Platz bei Infoständen beliebt
Nach einigem Guugeln denke ich mal, das ist eine knifflige Sache.

Das Hausrecht des Klinikbetreibers erstreckt sich i.d.R. nur auf sein Grundstück, nicht auf den öffentlichen Bürgersteig davor.
Wenn ich aber z.B. an die Sítuation im Städtischen Krankenhaus meiner Heimatstadt denke, so ist dort der Eingangsbereich zurückversetzt auf das Klinikgelände, d.h. der gesamte Vorplatz liegt auf dem Grundstück und somit unter der Kontrolle des Eigentümers.
Aber auch wenn der "Infostand" auf öffentlichem Gelände aufgebaut ist, so ist aber dennoch durch die vermeintliche "Dienstkleidung" der Drücker ein offenkundiger Bezug zu der dahinterliegenden Klinik gegeben, der zu Mißverständnissen führen kann und dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Hier sollte
imho auch ein öffentliches Interesse vorhanden sein, dies zu unterbinden
(IANAL).
So wie ja auch Hütchenspieler nicht unmittelbar vor dem Gebäude des Bundestages geduldet werden.
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