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Thema: 03052014198: illegaler Werbeanruf von/für die Capsero AG in Münchenstein (Schweiz)

  1. #1
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    Standard 03052014198: illegaler Werbeanruf von/für die Capsero AG in Münchenstein (Schweiz)

    hi

    denen geht es wohl um die Finanzierung ihrer Projekte bzw. ihrer Firma.

    Dabei ist es meiner Ansicht nach richtig doof dafür mit einem Cold-Call zu werben. Wer mit illegalen Mitteln Werbung betreibt dem kann man nicht vertrauen. Da lege ich kein Geld an.

    Mal sehen was die BAFIN zu dieser Finanz-Werbung sagt.

    Rainer

  2. #2
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    Scheint erst im letzten Jahr gegründet worden zu sein.
    Laut Northdata, ZeFix und Handelsregister Basel Landschaft eine Aktiengesellschaft mit 100.000 CHF Kapital aufgeteilt in vinkulierte Namensaktien mit Wert zu 0,10 CHF pro Aktie.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Das Gebäude kann man über Google Maps sehen.

  3. #3
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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  4. #4
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    hi

    hab ja mal das "Spiel" mit dem Cold-Call-Agenten von/für die Capsero AG in Münchenstein (Schweiz) weiter mitgespielt.

    hab jetzt ein Kaufvertrag für Capsero AG Namensaktien vorliegen:

    A K T I E N K A U F S V E R T R A G

    zwischen

    B. R______, Grosspeterstrasse 25, 4052, Basel, Schweiz (nachfolgend Verkäufer und/oder Gesellschaft genannt)

    und [Rainer] (nachfolgend Käufer genannt)

    bezüglich

    Capsero AG, Frankfurtstrasse 76, 4142 Münchenstein, Schweiz (nachfolgend Gesellschaft genannt) Die Parteien vereinbaren was folgt;

    ...
    Als Verkäufer tritt hier aber nicht die Capsero AG auf. Obwohl der Anrufer auf Nachfrage bestätigt hat das er Mitarbeiter der Capsero AG sei.


    Für mich stinkt das sehr stark nach Betrug!


    Rainer
    Geändert von truelife (18.03.2022 um 13:21 Uhr) Grund: bearbeitet

  5. #5
    Deekaner Avatar von deekay
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    Kam der Text per Mail? Riecht nach 419er Betrug
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  6. #6
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    hi,

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Kam der Text per Mail? Riecht nach 419er Betrug
    ja - per Mail mit dem "Aktienkaufsvertrag" als PDF im Anhang.

    Rainer

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Ist da eine Bankverbindung genannt, wohin die Kohlen gehen sollen?
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  8. #8
    Neues Mitglied Avatar von Dr_Who
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    Bei welchen Angeboten sollten Sie besonders vorsichtig sein?

    Unerbetener Anruf
    Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche ungebetenen Anrufe sind verboten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, Cold Calling zu betreiben.
    E-Mail/Fax
    Haben Sie von einem Anbieter Aktienempfehlungen per E-Mail erhalten, den Sie nicht kennen? Erhalten Sie per Fax Börsenbriefe, die Sie nicht bestellt haben? Oder wird Ihnen ein vermeintlicher Geheimtipp unterbreitet, den Sie angeblich beachten sollen? Hinter solchen Angeboten verbergen sich meist unseriöse Anbieter, die Anlegern durch eine erfundene Erfolgsgeschichte Aktien wertloser Unternehmen zum eigenen Vorteil vermitteln wollen.
    Ich bin ein Timelord vom Planeten Gallifrey

  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zeichnungsberechtigte Herren Verwaltungsräte, die selbst nachweislich schwarz auf weiß nicht börsennotierte (soweit feststellbar jedenfalls...) Aktien ihrer eigenen, mit sowieso schon begrenztem Eigenkapital notierten Firma mit Cold-Calls an Kleinanleger zu verkaufen versuchen, täten eigentlich besser daran, nicht erst noch ganz so laut und donnernd ins Alphorn zu rülpsen, wenn es mal eine für sie unangenehme Berichterstattung im Internet gibt.
    Wäre taktisch besser, denn so ein Vorgang ist nach Schweizer und Deutschem Recht nicht ganz Heidi-mäßig trivial.
    Das weitere wird sich feststellen lassen.
    Das hat schon manchen nicht immer gut getan.


    Wenn die Firma selbst ihre eigenen Aktien verkauft, dann müssten die doch aus Eigenkapital stammen - außer bei Kapitalerhöhung. Nun denn...
    Geändert von Goofy (05.03.2022 um 13:46 Uhr)
    Goofy
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Auch noch eine wissenswerte Kleinigkeit:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Randnotiz auf S. 9

    Achtung
    Die Unterzeichnung

    eines Kaufvertrags
    genügt nicht, damit
    ein Käufer Eigentum
    an Aktien erwirbt. Der
    Kaufvertrag muss
    zusätzlich vollzogen
    werden. Fehlt es am
    Indossament oder einer
    Abtretung, wird kein
    Eigentum an Namenak-
    tien übertragen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    13.3.1 Übertragung von Inhaberaktien und gewöhnlichen Namenaktien

    Die Übertragung von Inhaberaktien erfordert ein gültiges, obligatorisches Grundgeschäft (z.B. Kaufvertrag), die Übergabe der Aktie (der Urkunde) oder eine Besitzanweisung, die Verfügungsbefugnis des Veräusserers oder – bei deren Fehlen – Gutgläubigkeit des Erwerbers. Inhaberaktien sind Inhaberpapiere im Sinn von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], weshalb ihr jeweiliger Inhaber gegenüber der Gesellschaft als Berechtigter gilt.
    Die Übertragung von Namenaktien bedarf zusätzlich zu den Erfordernissen, die für die Inhaberaktien gelten, eines Indossaments (Übertragung aller Rechte aus einem Wechsel oder einem sonstigen Orderpapier auf einen Dritten durch schriftliche Erklärung des Berechtigten auf dem Papier). Möglich ist die Übertragung von Namenaktien auch mittels Zession ( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]).
    Zu beachten ist auch, dass laut Auskunft bei moneyhouse die betreffenden Aktien der Capsero AG "vinkuliert" sind. Das bedeutet, eine Übertragung von Namensaktien ist erst einmal gehemmt und überhaupt nur nach expliziter Zustimmung der Gesellschaft möglich.
    Vor der rechtsgültigen Übertragung gehören die Namensaktien dem Käufer nicht.
    Geändert von Goofy (05.03.2022 um 11:06 Uhr)
    Goofy
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