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Thema: Druckerpatronen

  1. #11
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    Aber nein. Es handelt sich um den bekannten Weinvertrieb, der jetzt halt über diesen neuen Spamversender seine Angebote an Adressen versenden lässt, die gar keinen Wein wollen. Wer einen wesentlichen Teil seines Geschäfts auf Spam-Werbung aufbaut, glaubt wohl durch einen Wechsel der Adressenlieferanten besser zu fahren. Dass die Spam-Versender sich gegenseitig die ungeeigneten Adressen weitergeben, hat man dort noch nicht gecheckt.

  2. #12
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    Wenn es sich gar nicht lohnen würde gäbe es keinen SPAM.
    Wer einmal abgezockt wurde ist als lohnendes Ziel markiert, so ähnlich funktioniert das mit in-game-Käufen bei kostenlosen Onlinespielen.
    Oo:..

  3. #13
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    Antwort aus Düsseldorf auf meine Beschwerde gegen Druckerpatronen.de Office GmbH:

    Seit dem Inkrafttreten der DS-GVO hat sich die Anzahl der Eingaben an meine Dienststellenahezu verdreifacht. Auch im Bereich der Medien- und Onlinedienste sindder Bedarf an Beratung und der Eingang an Beschwerden erheblich gestiegen. Von daher muss die LDI NRW ihre Aufsichtstätigkeit risikoorientiert steuern und daher bei der Entscheidung über die Bearbeitung von Eingaben deren Bedeutung sowie die möglichen Nachteile für die von der Datenverarbeitung Betroffenen im Blick haben und entsprechend gewichten.

  4. #14
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    ... Bedarf an Beratung und der Eingang an Beschwerden erheblich gestiegen. Von daher muss die LDI NRW ihre Aufsichtstätigkeit risikoorientiert steuern und daher bei der Entscheidung über die Bearbeitung von Eingaben deren Bedeutung sowie die möglichen Nachteile für die von der Datenverarbeitung Betroffenen im Blick haben und entsprechend gewichten.
    Schicke das an einen Bundestagsabgeordneten deines geringsten Misstrauens und bitte ihn um Stellungnahme.

    Was, wenn die Polizei bei einem Notruf sagen müsste "wir können Ihnen niemand schicken, wir haben keinen Wagen frei!"?

    Wuschel

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  5. #15
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    offtopic:
    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Was, wenn die Polizei bei einem Notruf sagen müsste "wir können Ihnen niemand schicken, wir haben keinen Wagen frei!"?
    Habe ich bei einem Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrer in ähnlicher Form schon erlebt. Aussage am Notruf: "Frühestens in zwei Stunden.Wir habenkeinen Wagen frei."

  6. #16
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Mache es doch mal auf die Holzhammer Methode, erstatte Strafantrag wegen Vorteilsgewährung im Amt bzw. Strafvereitelung. Die Staatsanwaltschaft dürfte sich hier freuen Post zu erhalten, wenn Du besonders nett bist, sende diese Antwort vom LDI NRW und die Strafanzeige noch nett nach Brüssel zur EU-Kommission und weise in Deinem Schreiben darauf hin. Danach dürfte sich was tun, denn die DSGVO sieht ja ein europaeinheitliches Vorgehen vor und zumindest dürfte das bei der Behörde und Staatsanwaltschaft einiges an Betriebsamkeit auslösen. Neben dem Bundestagsabgeordneten deines Vertrauens dürfte der Petitionsausschuss des Landtages hier die richtige Adresse sein um etwas zu bewegen. Beim Petitionsausschuss mit genau dieser Argumentation der Aufsichtsbehörde vorstellig werden und ich würde behaupten danach dürfte bei der Behörde einiges in Gang kommen. Einen derart offenen Rechtsbruch gegen EU-Verwaltungsvorschriften wird man mit der Bitte um Stellungnahme an den Justizausschuss weiterleiten und danach dürfte die Sache anlaufen. Mache die Sache so zum Problem anderer Leute und lehne dich entspannt zurück. Die Antwort kommt dann per Post.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  7. #17
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    Neue Antwort aus Düsseldorf:

    An: ......................

    Bearbeitung: Herr ............, Tel. 0211/38424-...........
    Aktenzeichen: 43.6.1 - 3038/21 (Bitte bei Antwort angeben)
    Betreff: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund*verordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); Ihre Beschwerde vom 04.04.2021 bzgl. der Druckerpatronen.de Office GmbH






    Sehr geehrter Herr .......... ,



    wir haben Ihnen ja bereits bezüglich Ihrer Landtagspetition geschrieben, nunmehr komme ich auch auf Ihre Beschwerde zurück. Ich danke für den Hinweis auf das Verfahren des AG Iserlohn. Ich werde die Akten als ersten Arbeitsschritt zur Auswertung beiziehen. Mir liegen mehrere Beschwerden gegen die Beschwerdegegnerin vor, allerdings habe ich die Geschäftspraktiken des Unternehmens noch nicht näher untersucht. Daher ist Ihr Recherchehinweis für mich sehr hilfreich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. ........




    Referat 4, „Medien- und Online-Dienste, unerwünschte E-Mail-Werbung- und Fax-Werbung“

    Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Nordrhein-Westfalen

  8. #18
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Tja, da möchte jemand sich Arbeit sparen und fordert auf diesen Wege schon mal vorbereitete Ergebnisse an, welche dann sicher auch, teilweise nur leicht verändert, im Behördenbescheid auftauchen. So spart man sich Arbeit und erhöht die Quote. Irgendwann sollte doch mal eine Prüfung vor Ort gem. DSGVO stattfinden, bis dato scheinen hiesige Behörden davon Abstand genommen zu haben und sich auf die Selbstverwaltung zu konzentrieren. Aber zumindest scheint das Schreiben vom Petitionsausschuss Wirkung gezeigt zu haben. Ich frage mich nur, warum man nicht einfach einen Standardprüfbogen um die entsprechenden Passagen erweitert und damit das Verfahren erst mal in Gang setzt. Auf einzelne Antworten kann man dann ja immer noch eingehen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  9. #19
    Deekaner Avatar von deekay
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    Vicampo ist aber auch schon negativ aufgetreten
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  10. #20
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    Ja, Vicampo nutzt diesselben Dienstleister.
    Vicampo hat es aber leichter:
    -Das AG Mainz will auch die wenigen anfallenden Unterlassungsklagen nicht haben und setzt den Streitwert auf 500 Euro fest. Da kann Vicampo auf eine sichere Bank setzen.
    -Der LDI in Mainz ist noch zurückhaltender als Düsseldorf. Der schickt nicht mal ein Aktenzeíchen.

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