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Thema: Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.

  1. #11
    jens69
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hasan Beitrag anzeigen
    Hätte ein Telefonmitschnitt überhaupt Chance, vor Gericht verwendet zu werden, falls es tatsächlich dazu käme?
    Sollte es tatsächlich dazu kommen, daß die Dir sowas zuschicken, wäre das sicher vor Gericht relevant, nachdem Du Strafanzeige gegen das Unternehmen erstattet hat.

    Ansonsten kann so ein Mitschnitt auch bearbeitet werden, weshalb die Beweiskraft m.E. (als Nicht-Jurist) eher sehr gering sein dürfte.

  2. #12
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    hi,
    im Antwortschreiben, das mir jetzt noch einmal vorliegt, steht im 3. Absatz: "Anhand dieses Gesprächs, das wir zur Sicherheit und als zusätzlichen Nachweis für den Vertragsabschluss archiviert haben, übergaben Sie uns außerdem Ihre Kontodaten sowie die Einwilligung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages. ..." Im 4. Absatz dann schreibt man: "Mit Postsendung erhielten Sie darauf Ihre Mitgliedsbescheinigung, den Gutschein und die Widerrufsbelehrung. Diese Widerrufsbelehrung sowie auch die schriftliche Einwilligung zur Abbuchung und auch den Gutschein haben Sie am 3.3.2910 gegengezeichnet und danach im Original an uns zurück gesandt. Ein gültiger Widerruf ligt demnach hier nicht vor." Der von mir für Vater formulierte Widerruf wurde akzeptiert, allerdings mit Ablauf der Jahresfrist, so dass man damit auf die Zahlung dieses unverschämt hohen Mitgliedsbeitrages behahrrt. ... Jredenfalls liegt meinem Vater zwar eine Mitgliedsbescheinigung und ein Infoblatt vor - aber eine Widerrufsbelehrung ist nicht dabei. "Im Original" kann natürlich auch heißen, dass es eine Durchschrift oder Zweitschrift gegeben habe - aber wie will man beweisen, dass das so ist bzw. wie wollen die es beweisen, dass mein Vater eine Durchschrift oder Zweitschrift hat, selbst wenn es ein unterschriebenes Original gibt?

    P.S.: Eine kleine Anfrage bei der IHK Duisburg ergab, das man mir mitteilte, mich zwecks Anfrage an das Amtsgericht zu wenden. entsprechende Anfragen habe ich bereits auch an die Amtsgerichte in Duisburg und Wedel gerichtet, die mir noch nicht geantwortet haben.

    Ich habe übrigens an die unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] angegebene Email-Adresse eine Mail geschickt, um die angeblich unterzeichneten Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie anzufordern sowie einen Mitschnitt des Telefonats. Das daher, um zu testen, ob die Email-Adresse echt ist, um zu sehen, ob sie das machen oder vieleicht doch eher Abstand nehmen, da der Querulant Hasan jetzt gezielt Fragen stellt bzw. "Beweise" anfordert. Mal sehen, was passiert. ...

  3. #13
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard "Seng meng!"

    Zitat Zitat von Hasan Beitrag anzeigen
    ...übergaben Sie uns außerdem Ihre Kontodaten sowie die Einwilligung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages. ..." Im 4. Absatz dann schreibt man: "Mit Postsendung erhielten Sie darauf Ihre Mitgliedsbescheinigung, den Gutschein und die Widerrufsbelehrung. Diese Widerrufsbelehrung sowie auch die schriftliche Einwilligung zur Abbuchung und auch den Gutschein haben Sie am 3.3.2910 gegengezeichnet und danach im Original an uns zurück gesandt. ...
    Hast du die Schriftstücke gesehen oder behaupten die das nur?

    In dieser Branche wird mit allen möglichen Mitteln gearbeitet, daher würde ich auf diesen Brief sofort Kopien der Schreiben anfordern.

    Vielleicht kommt keine Antwort, vielleicht etwas mit einer falschen Unterschrift. In diesem Falle bekäme die Staatsanwaltschaft Arbeit wegen des dringenden Verdachts auf Urkundenfälschung!

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #14
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Hi,
    genau das isses. Ich kenne die von denen genannten Dokumente nicht. Deshalb fordere ich ja diese in amtlich beglaubigter Form an (auch um klar zu machen, dass ich nicht vertraue). Mein Vater kann sich nur noch vage erinnern, dass er da irgendwas unterschrieben und wohl abgeschickt habe. Ob es eine Widerrufsbelehrung war und/oder eine Einzugsermächtigung. Und er spricht eigentlich auch nur von einem Papier, vermutlich der ominöse Gutschein. Leider ist sein Gedächtnis nicht mehr verlässlich. Es ist also nicht klar, ob er ein oder mehrere Dokumente unterzeichnet hat. Wenn es nur der Gutschein war, dann ist der Rest nur Behauptung. ... Und sicher ist selbst die Forderung nach beglaubigter Kopie nicht, da man evtl. selbst nach einer Beglaubigung Unterschriften (wenn einmal geleistet) nachträglich reinzaubern kann. Das sieht dann aber nur sehr identisch aus, zumal die Unterschrift meines Vaters inzwischen ziemlich zittrig ist, so dass ein Übereinanderlegen schnell zum sicheren Verdacht führen könnte, dass da gemogelt wird - evtl. . ... Und ich werde die Anforderung der Dokumente am besten auch per Fax noch einmal schicken, da ich dazu ein Faxprotokoll bekomme. Den Widerruf hatte ich ebenfalls per Fax geschickt, was beantwortet worden ist. Mal sehen, was passiert.

  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von ziemlichsauer
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    Zitat Zitat von Hasan Beitrag anzeigen
    Hi,
    Und ich werde die Anforderung der Dokumente am besten auch per Fax noch einmal schicken, da ich dazu ein Faxprotokoll bekomme. Den Widerruf hatte ich ebenfalls per Fax geschickt, was beantwortet worden ist...
    Beweiswert elektronischer Kommunikation

    Ich würde mich in diesem Fall - wenn ich überhaupt eine Brieffreundschaft mit denen anfange - nicht aufs Fax verlassen.... Just my 2 cent....

    LG ziemlichsauer
    "Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt."
    �Terry Pratchett

  6. #16
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Hi,
    der Verein exisiert offiziell durch Registrierung beim AG Duisburg seit dem 08.01.2010, VR-Nr. ist bekannt. Die Adresse ist die eines Vorstandmitgliedes. Ich habe das AG Duisburg kontaktiert, auch mit dem Hinweis, dass unter derselben Adresse noch eine bestimmte Firma zu finden ist und auch, dass ein Mann gleichen Namens wie eines/des Managers dieser Firma ein Schreiben des Vereins unterzeichnet hatte. Diese Firma ist lt. IHK Duiburg seit dem 29.10.2009 dort ansässig (HRB-Nr. ist bekannt), nachdem sie zuvor in Moers "residiert" hatte. Und jener Manager scheint 'ne große Familie zu haben und hat anscheinend nicht nur dort seine Finger im Spiel sondern bundesweit. ... Und es könnte ja sein, dass man von seiten des AG mal etwas genauer hinschaut, was sich da alles so eintragen lässt. Man hat mir mitgeteilt, dass zumindest eine schriftliche Mitteilung an den zuständigen Rechtspfleger ergeht, der dann entscheiden würde, ob und ggf. was unternommen wird. ... Schau'n wa ma!

  7. #17
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Hi,
    nächte Runde - diesmal ein anwaltliches Schreiben.
    Wesentlicher Inhalt:
    1. Zahlen bis zu einem Datum mitsamt Anwaltsgebühren (nunmehr schon fast 230 EUR)
    2. Lieber jetzt zahlen, da ansonsten Gerichtsverfahren vieeeeel teurer wird
    3. bei Nichtzahlen behalte man sich vor, meinen Vater beim Staatsanwalt wegen Einlassungsbetrugs anzuzeigen.

    Nun ja, das ist also volle Breitseite, mit Kanonen auf Spatzen. Das ist zudem das 1. Mahnschreiben.

    Man baut also schon im 1. Mahnschreiben eine enorme Drohkulisse auf. Mancher mag sich ja damit einschüchtern lassen - aber ich denke, dass man dennoch hier abwarten soll, ob irgendwann ein gelbes Brieflein vom Amtsgericht eintrifft, um dann reagieren zu können (zu müssen), damit die Herrschaften dann die Katze aus dem Sach lassen müssten (jemand formulierte so schön, dass die dann die Hosen runterlassen müssten).

    Die Herrschaften haben übrigens auch nach 2 Schreiben nicht entsprechend reagiert, in denen die behaupteten und von meinem Vater angeblich unterzeichenten Unterlagen (Widerrufsbelehrung, "Bonus-Beschreid" über eine Gutschrift von 100 EUR, Einzugsermächtigung, CD mit Gesprächsaufzeichnung gmäß deren Angebot) als amtlich beglaubigte Kopien zusenden mögen. Nichts davon ist bisher eingegangen. Liegt womöglich daran, dass man wohl behauptete Papiere gar nicht hat? Mindestens die Widerrufsbelehrung ist deren Problem, zumal sie ja selbst mitteilen, dass ihnen die (angeblich) von meinem Vater unterzeichnete Widerrufsbelehrung vorläge. Das bedeutet ja immerhin, dass diese meinem Vater nicht vorliegt. Dabei sollte eine solche ja in dauerndem Besitz des Verbrauchers sein, oder? ... Warten wir ab, was als nächstes kommt.

    Ciao!
    Hasan

  8. #18
    Deekaner Avatar von deekay
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    Anhand dieses Gesprächs, das wir zur Sicherheit und als zusätzlichen Nachweis für den Vertragsabschluss archiviert haben, übergaben Sie uns außerdem Ihre Kontodaten sowie die Einwilligung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages. ..." Im 4. Absatz dann schreibt man: "Mit Postsendung erhielten Sie darauf Ihre Mitgliedsbescheinigung, den Gutschein und die Widerrufsbelehrung. Diese Widerrufsbelehrung sowie auch die schriftliche Einwilligung zur Abbuchung und auch den Gutschein haben Sie am 3.3.2910 gegengezeichnet und danach im Original an uns zurück gesandt.
    An diesem Klops werden sie sich sicher noch verschlucken. So viele Beweise wie die haben wollen.....

    Sollen Sie deinen Vater ruhig bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Das ist bestimmt auch ne Freude für die Behörde :-) Frei nach dem Prinzip: "Hey Kollege, da kommt ein Bankräuber der eine Anzeige machen will weil ihm jemand einen Sack mit Geld entwendet hat".
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #19
    Mittwoch
    Gast

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    Moment mal, ich komme nicht mehr mit. Geht es hier um einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag oder um eine am Telefon angebahnte Mitgliedschaft im besagten Verein?

    Für Vereinsbeitritte gibt es AFAIK kein Widerrufsrecht. Ebenso wenig wie eine einmalige Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge (warum auch immer). Wenn der Verein beim Amtsgericht eingetragen ist, kann man dort (ggf. über einen Anwalt) die Satzung einsehen. Mich würde mal der Vereinszweck interessieren.

    Oder handelt es sich bei dem Verein um einen wirtschaftlichen, der Dienstleistungen anbietet (vgl. Mieterverein, der auch Beratungen gegen einmalige Zahlung anbietet)? Und der Deinem Vater eine Dienstleistung telefonisch angeboten hat? Dann würde ich gelassen abwarten, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  10. #20
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    Es wäre sicherlich sinnvoll, mal die Schreiben zu sehen, statt nur DARÜBER zu reden.
    sastef

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