So ist es. Google verpflichtet sich, alle Grundstücke und Häuser unkenntlich zu machen, deren Inhaber/Bewohner einen Widerspruch bei Google einreichen. Die Unkenntlichmachung erfolgt dann meines Wissens mit einem Weichzeichner, d.h. z.B. die Hausgröße ist auch weiterhin erkennbar, ebenso wie der grobe Umriss. Inwieweit Google dies verlässlich umsetzt, ist fraglich. Jedenfalls gibt es genug Belege dafür, dass in Street View Gesichter von Passanten und Autokennzeichen nur unvollständig - weil automatisiert - unkenntlich gemacht werden.
Mit dieser Regelung versucht Google sich das Wohlwollen ranghoher VertreterInnen aus der Politik zu erkaufen. Gegenwärtig ist es nach meinem Kenntnisstand immer noch nicht final geklärt, ob Google Street View mit dem deutschen Persönlichkeitsrecht vereinbar ist. Die diversen Landesdatenschutzbeauftragten haben da so ihre Zweifel.
Und nein, ich glaube nicht, dass Google für Street View den gleichen Persilschein bekommen würde, wie für die Bildersuche. Immerhin muss ich nicht allein aus dem Faktum, dass ich mein Haus in die Landschaft baue, davon ausgehen, dass Google dieses mit Bild im Internet indiziert (auch wenn mein Haus an das Internet angeschlossen ist).
Von den Kreditdienstleistern grenzt sich dieses Projekt durch seine Öffentlichkeit ab; bei Schufa und Co. sind die Auflagen für die Nutzung sehr hoch, bei Google hingegen sehr niedrig.
Schönen Gruß
Mittwoch
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