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Thema: Maßnahmen gegen Internet-Abzocke

  1. #1
    Mitglied Avatar von Mission Imposible
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    Standard Maßnahmen gegen Internet-Abzocke

    Hallo allerseits,

    ich bin Behörden-Mitarbeiter. Höhere Stellen haben uns nunmehr darauf aufmerksam gemacht, dass bei Internet-Abzocke regelmäßig gegen die Preisangabenverordnung verstoßen wird. Diese verlangt, dass der Seitenbetreiber Kosten für Software oder sonstige Inhalte klar und deutlich erkennbar gestaltet. Das aber ist bei Internet-Abzocke ja gerade nicht der Fall. Die zuständige Gewerbebehörde - in der Regel das Ordnungsamt am Sitz der Fa. - kann Bußgeld bis zu 25.000 ¤ festsetzen.

    Damit das klappt, sollten die Opfer Screenshots, den Schriftwechsel (z.B. Mahnungen) und einen Bericht zusammen mit der Anzeige an die Behörde richten. Die Behörde kann, insbesondere wenn sich Anzeigen häufen, im Extremfall auch Mal eine Durchsuchung durchführen, denn die Bußgeldbehörden (hier identisch mit der Gewerbebehörde) haben - von ein paar Ausnahmen abgesehen - die selben Rechte wie ein Staatsanwalt. Sicherlich dürfte ein Provinz-Ordnungsamt mit so etwas überfordert sein. Ordnungsämter in Großstädten oder auch Landkreisen hingegen verfügen meist über Personal, das durchaus schon mal durchsucht und beschlagnahmt hat.

    Da geht also was.

    Je nach Lage des Falles kann die Behörde schlussendlich auch eine Gewerbeuntersagung gegen die Fa. und die Geschäftsführung verhängen.

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Hallo und willkommen,

    Welche höheren Stellen sind das denn, wenn ich mal fragen darf?!

    Damit das klappt, sollten die Opfer Screenshots, den Schriftwechsel (z.B. Mahnungen) und einen Bericht zusammen mit der Anzeige an die Behörde richten.
    Das tun hier schon genug. Interessanterweise sind es aber auch diese ach so tollen Behörden die anscheinend genug dieser Firmen unbehelligt lassen. Ich sage nur "Scheinfirmen", "Scheinselbstständigkeit" etc.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    jens69
    Gast

    Standard

    Gewerbeaufsicht vielleicht? Gibts dazu ne deutschlandweite Übersicht oder Suchfunktion?

  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von DJANGO
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    Ich bezweifle, dass es an den "Firmensitzen" der Abzockerbanden in Dubai, Tortola, Panama bzw. Rumänien so etwas wie eine Gewerbeaufsicht gibt.

    Und wenn die Bande in Deutschland sitzt, stellen ja bekanntlich die Staatsanwaltschaften (hierbei möchte ich besonders die in München, Mannheim, Darmstadt und Frankfurt) erwähnen, die keinen Betrug (im strafrechtlichen Sinn) ausmachen können, da ja auf der Anmeldeseite auf die jeweiligen Preise hingewiesen wird. Von Landingpages haben diese Dilettanten wohl noch nie etwas gehört.

    Es gilt also die Regel, die inzwischen wohlbekannt sein sollte: Wer nicht zahlt und nicht unnötig mit den Mailrobotern korrespondiert, kann seine Kohle behalten!
    Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von DJANGO Beitrag anzeigen
    Es gilt also die Regel, die inzwischen wohlbekannt sein sollte: Wer nicht zahlt und nicht unnötig mit den Mailrobotern korrespondiert, kann seine Kohle behalten!
    Insbesondere, da sich in fünf Jahren noch nie einer der Nutzlosbetreiber Zahlungen juristisch
    regulär hat durchsetzen können. Das gesamte " Geschäftsmodell" basiert darauf, durch Inkassostalking selber und vor allem mit Inkassobüros und Anwälten 10-30% der Betroffenen
    ( die in die Millionen gehen) zu verunsichern und einzuschüchtern und zur "freiwilligen" Zahlung zu pressen.

    Dieser Kernpunkt wird aber nirgends ernsthaft diskutiert. Alle Ratschläge und Vorschläge beschränken sich auf Placebos. Warum wohl gibt es die Form der Abzocke nur in Deutschland?
    Bei der gesamten Debatte über die Nutzlosabzocke wird von allen, Politik, Justiz, Anwälten, Verbraucherzentralen und Medien auf Nebenschaukriegsplätzen operative Hektik verbreitet und sittlich/moralisch entrüstet, der eigentliche Kernpunkt wird aber auch hier konsequent totgeschwiegen und ständig um den heissen Brei geredet und statt dessen Pseudolösungen vorgeschlagen.
    Warum es diese Form der Abzocke nur in Deutschland gibt, wird nie hinterfragt.

  6. #6
    Mitglied Avatar von Frechdachs
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    ...Warum es diese Form der Abzocke nur in Deutschland gibt, wird nie hinterfragt.
    Hallo Arthur,

    man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass da Vetternwirtschaft, Lobbypolitik und sonstige Amigos hinterstecken.

    Gruß Frechdachs
    Gruß Frechdachs
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung

  7. #7
    Mitglied Avatar von Mission Imposible
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Welche höheren Stellen sind das denn, wenn ich mal fragen darf?!
    Wer für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung zuständig ist, bestimmen die Länder selbst. In Hessen sind beispielsweise die Städte und Gemeinden zuständig. In den anderen Bundesländern dürfte das kaum anders sein. Vielleicht ist irgendwo auch die Kreisverwaltung zuständig. Das sollte dann aber die Stadt/Gemeinde wissen und die Sache dorthin abgeben.

    Zu Erklärung: Unter Gewerbeaufsicht versteht man eigentlich die Stellen, die für technischen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitregelungen usw. zuständig sind. Die haben aber mit der Gewerbeordnung, die beispielsweise
    - die Pflicht zur Gewerbeanmeldung,
    - die Erlaubnispflicht bestimmter Gewerbe,
    - die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit,
    - das Reisegewerbe,
    - die Messen, Märkte, Ausstellungen
    regelt, nichts zu tun. Hierum kümmern sich die Gewerbeämter, die insbesondere in kleineren Kommunen oft Teil des Ordnungsamtes sind.

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