Hallo allerseits,
ich bin Behörden-Mitarbeiter. Höhere Stellen haben uns nunmehr darauf aufmerksam gemacht, dass bei Internet-Abzocke regelmäßig gegen die Preisangabenverordnung verstoßen wird. Diese verlangt, dass der Seitenbetreiber Kosten für Software oder sonstige Inhalte klar und deutlich erkennbar gestaltet. Das aber ist bei Internet-Abzocke ja gerade nicht der Fall. Die zuständige Gewerbebehörde - in der Regel das Ordnungsamt am Sitz der Fa. - kann Bußgeld bis zu 25.000 ¤ festsetzen.
Damit das klappt, sollten die Opfer Screenshots, den Schriftwechsel (z.B. Mahnungen) und einen Bericht zusammen mit der Anzeige an die Behörde richten. Die Behörde kann, insbesondere wenn sich Anzeigen häufen, im Extremfall auch Mal eine Durchsuchung durchführen, denn die Bußgeldbehörden (hier identisch mit der Gewerbebehörde) haben - von ein paar Ausnahmen abgesehen - die selben Rechte wie ein Staatsanwalt. Sicherlich dürfte ein Provinz-Ordnungsamt mit so etwas überfordert sein. Ordnungsämter in Großstädten oder auch Landkreisen hingegen verfügen meist über Personal, das durchaus schon mal durchsucht und beschlagnahmt hat.
Da geht also was.
Je nach Lage des Falles kann die Behörde schlussendlich auch eine Gewerbeuntersagung gegen die Fa. und die Geschäftsführung verhängen.
Lesezeichen