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Thema: Spam & Auskunftsanspruch bei ausländischen Firmen

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Frage Spam & Auskunftsanspruch bei ausländischen Firmen

    Hallo Forengemeinde!

    In Deutschland gibt es durch das Bundesdatenschutzgesetz eine Handhabe zur Abfrage und Sperrung der eigenen (Mail)-Adresse. In wie weit gilt das Europaweit?

    • Muss eine Deutsche Firma das BDSG beachten, wenn sie Spam ins AUsland schickt?
    • Muss eine ausländische Firma das BDSG beachten, wenn sie Spam nach DE schickt?
    • Gibt es Regeln innerhalb Europas oder so?


    Meine Eltern betreiben eine Firma in Kroatien und dort wird auch wild gespammt. Würde mich mal interessieren, in wie weit dort die juristische Handhabe ist.

    Danke für Infos,
    Christian

  2. #2
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von VisualBeo Beitrag anzeigen
    In Deutschland gibt es durch das Bundesdatenschutzgesetz eine Handhabe zur Abfrage und Sperrung der eigenen (Mail)-Adresse. In wie weit gilt das Europaweit?
    Vorab: IANAL.

    Wenn eine Mail an [wen-auch-immer] in [was-für-einem-Land-auch-immer] gesendet wird, so ist auf diese Mail das Recht von [was-für-ein-Land-auch-immer] anzuwenden. Wenn dieses Regelungen gegen Spam vorsieht, dann können die prinzipiell auch gegen VerursacherInnen im Ausland geltend gemacht werden. Ob diese dann allerdings durchgesetzt werden, hängt sehr stark davon ab, inwieweit es Rechtshilfeabkommen zwischen dem Land des Absenders und dem Land des Empfängers gibt. Und selbst wenn es diese gibt, wird Spam vielfach als Bagatelle angesehen, die man nicht über Ländergrenzen hinweg verfolgt.

    Das gilt in beide Richtung für Deutschland gleichermaßen wie für andere Länder, wobei die EU-Länder hier eine besondere Stellung einnehmen, denn hier sind gegenseitige Rechtshilfeabkommen etwas weiter verbreitet als mit Ländern vom Rest der Welt.

    Innerhalb der EU gibt es einige löbliche Beispiele (Großbritannien, Niederlande u.a.), die auch bei Beschwerden von Ausländern gegen Spammer vorgehen. Wie dieses Vorgehen aussieht, hängt allerdings stark vom jeweiligen Rechtssystem ab.

    Wirksame europaweite Regelungen wider Spam sucht man bisher leider vergebens. Auf EU-Ebene wird das Thema hin und wieder mal angerissen, es scheitert dann allerdings zumeist sehr schnell wieder am Wirken von Lobbyisten. Somit ist die Gesetzgebung wider Spam den Ländern überlassen.

    So viel kurz zusammengefasst. Man kann bei Deinen Fragen nur sehr schwer eine pauschale Antwort geben. Im großen und Ganzen lässt sich jedoch sagen, dass Spammer hinter Ländergrenzen vergleichsweise wenig zu befürchten haben. Das ändert sich erst langsam, hier hängt die Politik den technischen Entwicklungen etwa 15 bis 20 Jahre hinterher.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  3. #3
    Waldorf Avatar von siebich
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    Standard

    Dazu möchte ich hinzufügen obwohl ich in diesen Genuss noch nicht gekommen bin: Überschreitet man eine Geschwindigkeit auf der Autobahn in der EU sind oftmals Rechtsabkommen durchaus an der Tagesordnung.

    Ich denke die EU hat ein kleines Problem: Der Wasserkopf ist nicht in der Lage grenzüberschreitende Ordnungswidrigkeiten umfassend umzusetzen. Ich denke für die lieben Politiker(innen) ist es wichtiger wie eine Kartoffel auszusehen hat denn eine vernünftige Regel zu treffen um z.B. ein Problem welches gravierender ist denn das Aussehen einer Kartoffel zu regeln: Spam und Betrugsversuche via Coldcall ("Sie haben gewonnen" oder "Du habe Lottovertrag...wolle kündigen oder isch verlängere")

    Die EU ist in dieser Beziehung etwas lahmarschig um nicht zu sagen unfähig.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Das gilt in beide Richtung für Deutschland gleichermaßen wie für andere Länder, wobei die EU-Länder hier eine besondere Stellung einnehmen, denn hier sind gegenseitige Rechtshilfeabkommen etwas weiter verbreitet als mit Ländern vom Rest der Welt.
    Es sei erwähnt, nicht dass es da zu Missverständnissen kommen könnte, das Kroatien kein EU-Staat ist.
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  5. #5
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Es sei erwähnt, nicht dass es da zu Missverständnissen kommen könnte, das Kroatien kein EU-Staat ist.
    Die Slowakei und Slowenien sind EU-Staaten, dennoch hat die BRD mit ihnen (noch?) keine umfassenden Abkommen über Rechtshilfeersuchen abgeschlossen. Ist in der EU halt keine Pflicht, die Organisationsstruktur erleichtert allerdings die Verhandlungen über solche Abkommen. Man muss immer im Einzelfall schauen.

    Und selbst wenn es solche Abkommen gibt, so haben sie nur sehr bedingt bindenden Charakter. Es ist "nur" Rechtshilfe, d.h. die Behörden von Staat A bitten diejenigen von Staat B, bei Ermittlungen zu helfen und Tatverdächtige ggf. auszuliefern. Staat B kann dem nachkommen, muss aber nicht. Wie siebich bereits bemerkt, gibt es durchaus Ermessensspielräume.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  6. #6
    Urgestein
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    Zitat Zitat von VisualBeo Beitrag anzeigen
    [*]Muss eine ausländische Firma das BDSG beachten, wenn sie Spam nach DE schickt?[*]
    Jedenfalls gilt deutsches Wettbewerbsrecht und damit auch die Abwehrrechte eines Betroffenen nach deutschem Recht. BDSG direkt vermutlich nicht, wenn der gesamte Vorgang von Erhebung bis Nutzung der Daten durch Spamversendung komplett im Ausland geschieht.
    sastef

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