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Thema: melango.de / JW Handelssysteme GmbH

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Standard melango.de / JW Handelssysteme GmbH

    Hi,
    diesmal bin ich selbst hereingefallen. Bei einer Fa. namens melango.de GmbH., auf die ich gestoßen bin, habe ich mich angemeldet, um dort mich umschauen zu können. Da war nichts auffällig von wegen kostenpflichtig usw.

    Jetzt kam ein Brief mit einer Rechnung von 258,60 ¤. Für Mitgliedschaft 24 Monate lang und Artikel-Nr. „ACCOUNT-2010“. Also lediglich nur, weil ich mich angemeldet hatte.

    Gaaaanz weit unten auf der Website, blass und natürlich klein steht folgendes:
    „Copyright © 2005-2010 melango.de GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an. melango.de übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.“

    Die dortigen AGB formulieren, die ich mir leider jetzt erst angesehen habe, das Widerrufsrecht folgendermaßen:

    „§ 5 Widerrufsrecht. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.“

    Das impliziert doch, dass ich, wenn ich kein Unternehmer bin, Widerrufsrecht habe, oder?

    Ensprechend habe ich dann einen Widerruf formuliert:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrages.
    Sollte ich mich zu letzterem im Rechtsirrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.


    Nun aber kommt folgendes Fax/Email-Schreiben bei mir an:

    ------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr <Hasan>,
    (wir haben Ihr Schreiben am 21.06.2010 erhalten)
    eine Kündigung der Standardmitgliedschaft ist laut unseren AGB nicht vor Ablauf von 24 Monaten möglich, da sie sich als Unternehmer laut §14 BGB angemeldet haben und somit kein gesetzliches Widerrufsrecht besitzen.

    Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d
    BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.

    Diese AGB greifen nun und ermöglichen kein vorzeitiges Kündigen der Mitgliedschaft. Beim Vertragsschluss haben sie nachweislich die AGB akzeptiert und uns bestätigt das sie als Unternehmer im Sinne des §14 BGB handeln.

    Das unsere Anmeldung sowie die AGB gerichtsfest sind ist natürlich die Grundlage für unsere Homepage und versteht sich von selbst. Die Wirksamkeit hat das entsprechende Amtsgericht in mehreren Entscheidung bereits klargestellt. (Klick) (mehr Urteile erhalten sie auf Anfrage) Die Entgeltlichkeit der Nutzung unserer Plattform muss jedem Nutzer daher bewusst sein, ebenso die Tatsache das sich die Nutzer ausschließlich als Unternehmer anmelden dürfen, auch dies ist klar in unseren AGB und dem Internetauftritt geregelt.

    Sollten sie sich als Privatperson angemeldet haben so wandelt sich die bestehende Forderung in einen Schadenersatz in gleicher Höhe um. Mehr Info&acute;s dazu gibt es hier: unter Punkt 3.

    Für Rückantworten wenden sie sich bitte via Fax oder Post an uns. Bitte geben sie immer die Kontakt ID und Vorgangsnummer an da eine Antwort sonst nicht erfolgen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Support Unternehmenskunden (Chemnitz)

    ID entfernt

    melango.de GmbH
    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    ---------------------------------------------------------

    Dass ich mich als Fa. Angemeldet hatte, war mir ebenfalls nicht gewusst, bzw. dass ich mich nicht hätte anmelden dürfen, weil ich keine Firma bin.

    Schadensersatz? Wofür??

    Mein Gefühl sagt mir, dass das irgendwie haarig sein könnte – oder sollte ich nochmals hinschreiben und denen sagen, dass ich keine Fa. Bin und dass mein Widerruf bestehen bleibt?

    Was sollte ich am besten tun?

    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Ciao!

    Hasan
    Geändert von thomas1611 (21.06.2010 um 11:54 Uhr) Grund: Name und ID entfernt

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten.

    Die Plattform richtet sich nur an Gewerbetreibende. Du hast diesen Hinweis ignoriert - das steht sogar bei der Anmeldung dort:

    Mitglieder können nur Kaufleute im Sinne des HGB, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Großverbraucher wie etwa Vereine, Behörden oder Universitäten sein. Der Nutzungsinteressent sichert mit der Anmeldung zu, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind und er insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt.

    Durch Drücken des Buttons "Akzeptieren" entstehen Ihnen Kosten von 240 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für zwei Jahre. Melango.de bietet Ihnen die perfekte Plattform zum gewerblichen Handel mit Top-Angeboten!
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    BOFH Avatar von exe
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten.
    Heißt auf Deutsch: Frag einen Anwalt. Sorry, aber ich denke mehr können wir Dir hierzu nicht sagen.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und billiger Polemik enthalten. Die Schöpfungshöhe ist technisch bedingt.

    Wir müssen die Religion des anderen respektieren, aber nur in dem Sinn und dem Umfang, wie wir auch seine Theorie respektieren, wonach seine Frau hübsch und seine Kinder klug sind.
    Richard Dawkins

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ist das rechtens?
    Was sollte denn daran nicht rechtens sein?
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #5
    Mitglied Avatar von drboe
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Was sollte denn daran nicht rechtens sein?
    Eine Abzockfalle bleibt eine Abzockfalle, egal an welchen eingeschränkten Nutzerkreis sie sich angeblich oder tatsächlich richtet. Zudem ist es belanglos, was der User bei der Anmeldung bezüglich seines Status zugesichert hat. Da man nur als Unternehmer dort gelistet sein kann, steht fest, dass man sich, so man kein Unternehmer ist, im Irrtum befand. Ende der Geschichte. Insofern ist der Hinweis auf die angebliche Gerichtsfestigkeit der AGB ein deutlicher Hinweis auf die Abzockabsichten der Betreiber. Eine Wertung, die eine kurze Google-Recherche gut bestätigt. Insofern gelten die Tipps, die man in Verbindung mit den übrigen Abzock-Ganoven gibt, auch hier. Ich würde sicher keine Brieffreundschaft mit denen anfangen und erst reagieren, wenn die einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Dem widerspricht man und dann wird sich ja herausstellen, wie Gerichte deren Gebahren beurteilen. Ich vermute aber stark, dass die den üblichen Popanz aufbauen und von Betrug (wegen der Angaben), IP-Adressen, Schufa-Eintrag u. ä. faseln werden.

    M. Boettcher
    Geändert von drboe (22.06.2010 um 09:06 Uhr)
    Für eine kritsche Gegenöffenlichkeit http://www.nachdenkseiten.de lesen

  6. #6
    Neues Mitglied Avatar von graf123456
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    Hallo Hassan!

    Ich bin ebenfalls genau wie du auf diese Leute reingefallen!
    Ich bin grad Mama in Elternzeit und wollte unser Haushaltsgeld aufbessern und habe von ebay die Information bekommen, bei melango.de,angeblich ein kostenfreier Großhändler, günstig einzukaufen( um diese dann bei ebay einzustellen ). Damit man aber überhaupt sieht, was auf dieser Seite angeboten wird, MUSS man sich einloggen. Und als ich dann die erste Rechnung per Email bekam hats mich von den Socken gehauen.
    200 Euro soll ich nun zahlen! Ich habe mit meinem Rechtsanwalt telefoniert(Nachdem meine Kündigung nicht anerkannt wurde) und der sagt:
    Entweder zahlen, damit " a Ruha is", oder 46 Euro dem Anwalt zahlen und dieser schickt ein Schreiben raus und regelt den Schriftverkehr und alles was damit zu tun hat.
    Jetzt hab ich das gemacht, aber die geben immer noch keine Ruhe.
    Nach 12 Wochen kommt nun ein Brief vom Inkassobüro! Mann war mir schlecht, muss mir sowas passieren......

    Aber mein Ra. sagt, ich solle cool bleiben, diese Art dient zum Einschüchtern, es wurde oben so nett beschrieben, eine "Brieffreunschaft" sollten die einem nicht wert sein...lach!
    Auch das Einschalten eines Inkassobüros dient ausschließlich zur Einschüchterung und wird angeblich oft angewendet. Erst wenn der "gelbe Brief "kommt ist man verpflichtet zu handeln.
    (trotzdem fühl ich mich nicht wohl....)

    Ach j a und die Gerichtsurteile!!! Laut Ra. wiederumg Einschüchterungstaktik, damit soll man Panik bekommen, man soll denken,dass das gleiche mit einem passiert,wenn man in Widerspruch geht. Ach ja und grundsätzlich: Das bewusste Verbergen von Sätzen,die auf Kostenhinweisen ist verboten.

    Egal ob Privatperson oder nicht - der Gewerbebetreibende hat in dieser Hinsicht weniger Rechte, aber " b´scheissn" darf man auch diesen nicht...!
    Wie kann man nur so dreist sein?


    Alles klar soweit- heute habe ich einen Brief bekommen: die Letzte Mahnung von "Songtexte-24.de" , ich solle noch 101 Euro bezahlen für eine Mitgliedschaft,weil ich einen gewissen Lex
    überlesen habe..........
    Geändert von graf123456 (30.06.2010 um 17:17 Uhr)

  7. #7
    Neues Mitglied Avatar von graf123456
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    Hört-hört - und keine Panik!!!

    Ich habe gerade von meinem RA ein Schreiben erhalten von arcoreus, darin heisst es:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens und teilen ergänzend mit, dass wir den Incassoauftrag zwischenzeitlich an unseren Auftraggeber
    Firma melango zurück gegeben haben und den Vorgang hier geschlossen haben.

    MFG arcoreus Collection Services GmbH



    Sieht so aus, als würden die endlich Leine ziehen



    Sammelklage ist schon lange nicht mehr....... gibts nicht!
    Geändert von graf123456 (31.07.2010 um 22:12 Uhr) Grund: Korrektur

  8. #8
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    Auch mich hats erwischt . Ein auffälliges Fenster im Internet angeklickt , meine eMailadresse eingetragen mit Adresse , danach kam lediglich " Sie erhalten in 2 Tagen Antwort " .
    Die Antwort kam , lediglich in Form einer kurzen eMail " Danke für die Anmeldung " .
    Heute ( am nächsten Tag ) kam eine Zahlungsaufforderung über 249 € - zahlbar in 5 Tagen . . . Daraufhin habe ich bei Melagon angerufen ( teure 01805 Nummer ) 8 Minuten lang kaqm nur eine Ansage " Sie werden gleich verbunden " , dann ein Klingelton - dann nichts mehr . Der Minutenzähler ist weiter gelaufen .

    Wie würdet Ihr handeln ?? Zum Anwalt gehen ?? Oder Inkasso Drohungen abwarten ??
    Das Leben ist immer wieder aufs Neue schön Leider erkennt nicht jeder die Schönheiten, die sich immer wieder zeigen. Die Kleinigkeiten machen`s oft aus. Nicht nur schimpfen - über das was man nicht hat. Zufrieden sein über das was geblieben ist... Sich freuen, auf das was kommt - nach jedem Regen ein Sonnenaufgang. Einer der aus der Dunkelheit wieder nach oben gekrochen ist...

  9. #9
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    Standard

    kurz mein Kommentar mit bisherigen Infos:
    1.) Lesen = http://www.bvdw.org/mybvdw/media/download/bvdw-whitepaper-button-loesung.pdf?file=2333
    2.) auf keinen Fall zahlen
    3.) auf Briefe und eMail "mit Widerspruch" antworten, per Fax oder eMail. Per Einschreiben nicht nötig.
    4.) Warten
    5.) ggfs. Mahnbescheid: dann Widerspruch einlegen (innerhalb 14 Tage)
    6.) ggfs. Gericht: ohne Anwalt zum 1. Verfahren §§ aus o.g. ...bvdw... zitieren oder Blatt ausgedruckt vorlegen.
    Das Verfahren ist beim zuständigen Amtsgericht des Verklagten. (also in Deiner Nähe).
    Wenn jetzt ein Richter noch für die Firma spricht, dann gibt es eine Möglichkeit trotzdem auch dort
    das Urteil anzufechten. Dazu ist jedoch ein Anwalt nötig.
    Es darf aber kein Vertrag unterschrieben worden sein der länger als 14 Tage besteht. Kein Gewerbetreibender.
    Die Bedingungen aus ...bvdw... sollten erfüllt sein.

    Anbieter, welche ihre Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Gewerbetreibende richten (B2B), fallen nicht unter die Neuregelung.
    Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass Verbraucher tatsächlich von dem Angebot ausgeschlossen sind.
    Ein Hinweis wie "nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe" ist dabei nicht ausreichend,
    um von einer Adressierung der Werbung lediglich an Gewerbetreibende ausgehen zu können
    (vgl. OLG München v. 02.09.2009, Az.: 6 W 2070/09). Vielmehr muss durch geeignete technisch-organisatorische
    Maßnahmen sichergestellt werden, dass tatsächlich nur gewerbliche Letztverbraucher auf entsprechende Angebote
    zugreifen und Verträge schließen können. Eine Maßnahme kann hier die Vorab-Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer sein.

  10. #10
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Standard Melango.de Abzocke

    Melango.de ist eine altbekannte Abzockfalle, über die auch schon das Fernsehen häufiger sehr negativ berichtet hat. Das Grundprinzip beruht darauf, daß die Leute mit Schnäppchen angelockt werden, die sich später, nach der vollzogenen Anmeldung als nicht lieferbar herausstellen. Die Bewertung bei WOT kann kaum schlechter ausfallen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ( http://www.mywot.com/de/scorecard/melango.de )

    Eine Google-Suche mit der Kombination aus Melango.de und der Bezeichnung einer strafbaren Handlung liefert viele Treffer. Im Gegensatz zu anderen Opfern bist Du in der komfotablen Lage, daß Du Dein Geld in der Tasche hast. In den meisten beschriebenen Fällen war die Ware nicht lieferbar und Melango.de hat das Geld einfach von der Vorkassezahlung abgezogen.

    Wenn man sich als bei einem Großhändler anmeldet, wird ein Gewerbenachweis verlangt, wie hast Du den Gewerbenachweis umgangen?

    Nebelwolf

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