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Geändert von Hasan (22.06.2010 um 11:49 Uhr)
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Justament kam folgende Email von denen (was ich natürlich nicht beantworten werde):
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erlauben uns, Sie daran zu erinnern, dass der Mitgliedschaftsbeitrag in den nächsten Tagen fällig ist.
Bitte beachten sie das sie nur dann in den Genuss der kostenfreien automatischen Verlängerung auf 48 Monate kommen
wenn die Zahlung fristgemäß bei uns eingeht.
Wir bitten Sie daher, die in kürze fällige Forderung in Höhe von
285,60 EUR
in den nächsten drei Tagen auf das Geschäftsgirokonto bei der
Sparkasse Chemnitz ...
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Interessant finde ich auch das da (die Diskussion geht seit Monaten und ist sehr aktuell):
http://www.blogwave.de/melango-opfer...-es-hilfe.html
Auf der Startseite ist kein Hinweis zu den Kosten zu sehen. Um sich anmelden zu können, muß man von der Startseite aus auf "Anmelden" klicken. Dann erscheint der Hinweis auf die Kosten. Kann eine Landing Page dann überhaupt noch ohne Session-ID funktionieren? Ich denke nicht. Ich habe auch verschiedene Varianten für den Einstieg getestet und keine Hinweise auf eine Landing Page gefunden. Folgt man der o.g. Diskussion, dürfte sich die Webseite aber auch öfter mal ändern.
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Zitat von
Hasan
das kann ich eben nicht.
Wieso Du? Das Problem haben die anderen.
Nebelwolf
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War'n Schreibfehler. Ich meinte "das bin ich eben nicht" ... sorry!
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ob das was zu bedeuten hat, dass die von M. erwähnten bzw. verlinkten Urteile des AG Chemnitz
1. ohne Begründungstext eingestellt sind, d.h. nur mit dem Kopf des Schreibens und dem allgemein formulierten Urteil, aus dem noch nicht erkennbar ist, worum es hier speziell ging ...
und
2. mit Schreibmaschine erstellt worden zu sein scheinen. Arbeitet(e) man in Chemnitz (2009) noch mit Schreibmaschinen? Ich kenne schon lange Urteile hiesiger Amtsgerichte ausschließlich und fein säuberlich mit PC (nach meiner Erinnerung allesamt im nüchternen Arial).
Aber, es muss ja nichts bedeuten.
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In dem oben von mir angegebenen Link war zu lesen, daß einer der Opfer sich die Urteile angefordert hat, die ihm beigelegt wurden (ob das die Gleichen sind, die Dir beilgelegt wurden, ist natürlich unbekannt). Bei ihm war es wohl so, daß zwei von drei Urteilen reine Versäumnisurteile waren, der Empfänger also auf nichts vom Gericht reagiert hat und deshalb zur Zahlung verdonnert wurde. Du konntest Dir die Urteile natürlich auch mal zuschicken lassen vom Gericht. M.W. sollte das gegen Kopiergebühren möglich sein. Danach weißt Du mehr - und hier würde sich sicher auch der Eine oder Andere für interessieren .-)
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Hallo Hassan!
Ich bin ebenfalls genau wie du auf diese Leute reingefallen!
Ich bin grad Mama in Elternzeit und wollte unser Haushaltsgeld aufbessern und habe von ebay die Information bekommen, bei melango.de,angeblich ein kostenfreier Großhändler, günstig einzukaufen( um diese dann bei ebay einzustellen ). Damit man aber überhaupt sieht, was auf dieser Seite angeboten wird, MUSS man sich einloggen. Und als ich dann die erste Rechnung per Email bekam hats mich von den Socken gehauen.
200 Euro soll ich nun zahlen! Ich habe mit meinem Rechtsanwalt telefoniert(Nachdem meine Kündigung nicht anerkannt wurde) und der sagt:
Entweder zahlen, damit " a Ruha is", oder 46 Euro dem Anwalt zahlen und dieser schickt ein Schreiben raus und regelt den Schriftverkehr und alles was damit zu tun hat.
Jetzt hab ich das gemacht, aber die geben immer noch keine Ruhe.
Nach 12 Wochen kommt nun ein Brief vom Inkassobüro! Mann war mir schlecht, muss mir sowas passieren......
Aber mein Ra. sagt, ich solle cool bleiben, diese Art dient zum Einschüchtern, es wurde oben so nett beschrieben, eine "Brieffreunschaft" sollten die einem nicht wert sein...lach!
Auch das Einschalten eines Inkassobüros dient ausschließlich zur Einschüchterung und wird angeblich oft angewendet. Erst wenn der "gelbe Brief "kommt ist man verpflichtet zu handeln.
(trotzdem fühl ich mich nicht wohl....)
Ach j a und die Gerichtsurteile!!! Laut Ra. wiederumg Einschüchterungstaktik, damit soll man Panik bekommen, man soll denken,dass das gleiche mit einem passiert,wenn man in Widerspruch geht. Ach ja und grundsätzlich: Das bewusste Verbergen von Sätzen,die auf Kostenhinweisen ist verboten.
Egal ob Privatperson oder nicht - der Gewerbebetreibende hat in dieser Hinsicht weniger Rechte, aber " b´scheissn" darf man auch diesen nicht...!
Wie kann man nur so dreist sein?
Alles klar soweit- heute habe ich einen Brief bekommen: die Letzte Mahnung von "Songtexte-24.de" , ich solle noch 101 Euro bezahlen für eine Mitgliedschaft,weil ich einen gewissen Lex
überlesen habe..........
Geändert von graf123456 (30.06.2010 um 17:17 Uhr)
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gibt es neues von melango
Hi , ich habe mich extra angemedet um mal zu hören ob schon jemand neues von melango erfahren hat. Denn leider bin auch ich auf diesen Verein reingefallen. Ich möchte behaupten das ich reingelegt worden bin. Seit 20 Jahren bin ich in der Computerbranche tätig, seit 8 Jahren mit einem Systemhaus selbstständig und ich möchte von mir behauten das ich, selbst unter Stress, ziemlich schnell kostenpflichtige Sites erkenne. Das gehört zu meinem Job. Ich dachte wirklich im ersten Moment ich verblöde, es war bei dem Anmelden definitiv keine Kosten zu entdecken. Der Bericht über s.g. Landing Pages hat mich wegen meines Geisteszustandt etwas beruhigt.
Aber was jetzt tun? Wir sind Mitglied im Händlerbung, inkl. Rechtsschutz, dort habe ich mich erkundigt und man erklärte mir es wäre wohl mein Verschulden weil der Preis doch da steht. Und tatsächlich, die Site sieht jetzt anders aus. Man hat mir nicht viel Hoffnung gemacht von den Kosten weg zu kommen. Ich würde gern mal wissen ob es bei jemandem schon neues gibt, ich weiß nicht was ich machen soll. hat melango denn schon irgendwann mal das Geld eingeklagt?
Würd gern mehr erfahren.
Sandra
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