Seite 21 von 21 ErsteErste ... 11192021
Ergebnis 201 bis 210 von 210

Thema: melango.de / JW Handelssysteme GmbH

  1. #201
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    darunter ein in einschlägigen Foren bekannter Name: Melango.

  2. #202
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    2.829

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Das Landgericht Leipzig untersagte nun der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de), Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden.
    Urteil des Landgerichts Leipzig vom 26.07.2013 – 08 O 3495/12

  3. #203
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Erstmals in der zweiten Instanz hat ein Gericht über einen Vertrag der B2B Technologies Chemnitz GmbH (früher: Melango.de, JW Handelssysteme) geurteilt. Das Landgericht Berlin (Az: 84 S 132/13, war: AG Charlottenburg 202 C 129/13) kam zu dem Schluss, den ich seit Jahren predige: selbst mit einem waschechten Unternehmer - der Mandant betreibt einen Kiosk und suchte für sein Gewerbe nach den bei facebook beworbenen Red-Bull-Stiegen - kommt durch die Anmeldung bei der beklagten B2B Technologies kein Vertrag zustande.
    Riskieren sogar Watschen in zweiter Instanz....

  4. #204
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Tja, da haben es die Sing-Mei-Sachsen wissen wollen, aber der § 305c BGB (überraschende Klausel) regelt aben.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  5. #205
    Senior Mitglied Avatar von RA Meier-Bading
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    4.236

    Standard

    Ähäm, wir wollten es wissen. Wir hatten nämlich in erster Instanz in Charlottenburg verloren.

  6. #206
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
    Registriert seit
    15.01.2007
    Ort
    Avalon
    Beiträge
    13.392

    Standard

    Umso besser. Die deutsche Justiz scheint doch lernfähig zu sein,
    wenn es auch erst in der zweiten Instanz zum Durchblick reicht....

  7. #207
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Umso besser, dass Ihr nicht vorschnell die Flinte ins Korn geworfen habt.
    Hattet Ihr auf negative Feststellung geklagt, oder haben die Melangonen selbst geklagt?
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  8. #208
    Senior Mitglied Avatar von RA Meier-Bading
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    4.236

    Standard

    Der Mandant hatte auf Feststellung geklagt, dass die Forderung nicht besteht, und auf Löschung seiner Daten. Dann hat melango Widerklage auf Zahlung für das erste Vertragsjahr erhoben. Weil wir die Datenlöschung eingeklagt hatten, stieg der Streitwert über die Berufungsgrenze.

    Der Dank gebührt dem Mandanten, der sich hier nicht hat einschüchtern lassen und als mutiger Unternehmer auch etwas für andere erkämpft hat. Davon sollten sich einige mal eine Scheibe abschneiden.

  9. #209
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Überall und nirgends
    Beiträge
    24.822

    Standard

    Man beobachtet immer wieder, dass es überall verstreut einzelne Richter gibt, die negative Feststellungsklagen nicht mögen und die daher mit dem erstbesten Vorwand abweisen. Aus unerfindlichen Gründen ist das Risiko geringer, wenn man umgekehrt vom Dienstleister zuerst auf Zahlung verklagt wird (was der aber im Regelfall gar nicht macht!), als wenn man selbst auf NF klagt.

    Dabei ist eigentlich die Rechtsprechung klar wie´Kloßbrühe, der BGH hat ja z.B. gegen die Adressbuchschwindler schon eindeutig gesprochen, dass sich auch Gewerbetreibende auf § 305c BGB berufen können. Warum da immer von einzelnen Amtsrichtern dieses dämliche Argument kommt vom Gewerbetreibenden, der gefälligst alles gründlich zu lesen habe, verstehe ich nicht.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  10. #210
    Urgestein
    Registriert seit
    18.07.2005
    Beiträge
    10.090

    Standard

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Man beobachtet immer wieder, dass es überall verstreut einzelne Richter gibt, die negative Feststellungsklagen nicht mögen und die daher mit dem erstbesten Vorwand abweisen. Aus unerfindlichen Gründen ist das Risiko geringer, wenn man umgekehrt vom Dienstleister zuerst auf Zahlung verklagt wird (was der aber im Regelfall gar nicht macht!), als wenn man selbst auf NF klagt.
    Ich schätze, das ist ein Abwimmeln wg. Überlastung. Warum soll etwas festgestellt werden, wenn ja gar kein Schaden eingetreten ist? Erst wenn jemand auf Zahlung klagt, könnte ggf. ein finanzieller Schaden eintreten. Feststellungsklagen landen da eher bei Gericht unter der Ablage 'Querulanten und notorische Rechthaber'. Und die mag kein Gericht.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

Seite 21 von 21 ErsteErste ... 11192021

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen