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Thema: Greenpeace und Telefonwerbung

  1. #11
    Mitglied Avatar von plus1
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    ??? Hab ich was verpasst? Ich habe doch nichts weiter als meine Meinung geschrieben.
    ICH empfinde es halt nicht als schwarz/weiss.. Wenn mein Stamm-Wirt Flyer verteilt und in meinem Briefkasten so einer liegt
    obwohl ich „WERBUNG VERBOTEN“ draufstehen habe, renn ich auch nicht gleich zu ihm und Beschwere mich.
    Ich gebe ihm beim nächsten Besuch den Hinweis das seine „Flyer Verteiler“ ziemlichen Bockmist gebaut haben und
    er diese bitte besser Informieren muss damit das nicht wieder passiert.
    Ist ihm das egal- ok, dann sage ich auch „gut dann komm ich nimma zum Essen“.
    (Und nein ich Arbeite auch nicht in der Gastro oder bei diesem Wirt!)

    Du hast geschrieben das Du eigentlich mit dem Verein zufrieden warst bzw. dachtest das Geld sei gut angelegt.

    Wieso muss ich denn gleich für den Verein oder das Callcenter arbeiten?
    Meine Güte- ist mir doch eigentlich Wurst- ist doch Deine Entscheidung. Aber nach dem wir uns in einem Forum
    befinden habe ich halt meine 0,50 Cent dazu gegeben. Ich habe weder Deine Entscheidung noch sonst was angezweifelt
    also verstehe ich nicht ganz woher die fast paranoide Haltung mir gegenüber kommt. (Entschuldige bitte aber so liest es sich
    für mich..
    Die Rolle von plus1 versuche ich auch zu ermitteln
    Sollte ich mich falsch ausgedrückt haben, möchte ich mich dafür entschuldigen, aber meine Meinung bleibt meine Meinung so wie Deine Meinung Deine Meinung bleibt.
    Meinen Namen darfst Du gerne haben, dann darfst Du meine „Rolle“ ermitteln. Wird nicht viel rauskommen, aber wenn Du das möchtest, gerne.

    Zitat Zitat von siebich Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall interessiert mich die Stellungnahme von Greenpeace auf ColdCalls brennend.
    Mich auch :-)

  2. #12
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Unglücklich Greenpeace hat geantwortet

    Heute kam von Greenpeace ein höfliches Schreiben, in dem das Verhalten des Anrufers missbilligt wurde.

    Ein Unrechtsbewusstsein in Sachen Telefonwerbung war nicht erkennbar. Es wurde lediglich zugesichert, dass mit den Bankdaten kein Missbrauch getrieben würde und die Adressdaten nur für Förderer-Service und Information verwendet würden - und an den Tierpark Arche Warder e.V. (?!?)

    Die Anrufer der von Greenpeace beschäftigten Agentur telefonieren nach Angabe auch aus den Räumen von Greenpeace und dürften sich deshalb auch mit "Greenpeace" melden.

    Alles etwas lahm. Ich glaube nicht, dass Greenpeace auf Telefonwerbung im Graubereich verzichten will.

    @Antispam e.V.: Wollt ihr den Brief haben? Soll ich ihn als Grafik hier reinstellen?

    @plus1: Hier gibt es immer wieder Leute, die sich frisch angemeldet haben und - selbstverständlich aus gaaaanz neutraler Sicht - die Rolle von Telefonwerbern zu rechtfertigen versuchen. Meistens stellt sich heraus, dass es sich um einen leitenden Mitarbeiter des Callcenters handelt, der sich in Schadensbegrenzung versucht. Genau so sahen deine Beiträge aus.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  3. #13
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Du kannst den Brief gern hier hochladen (persönliche Daten geschwärzt).
    Goofy
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    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
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  4. #14
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Das ist das Schreiben von Greenpeace

    Ich versuche mich erstmalig an einer Grafik. Wenn's nicht lesbar ist, bitte reklamieren!

    Gruß Wuschel
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  5. #15
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Perfekt lesbar.

    So, wie das Schreiben da steht, ist es offenbar in völliger Ahnungslosigkeit und Unkenntnis der Rechtslage aufgesetzt worden.
    Es ist Greenpeace offenbar nicht klar, dass telefonische Werbung von der weit überwiegenden Zahl der Bürger als direkte Belästigung empfunden wird. Vom § 7 UWG haben die demzufolge wohl auch nichts gehört.
    Goofy
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  6. #16
    Senior Mitglied Avatar von madsi
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    Ich frage mich, warum die sich nicht den (wie ich finde) geringen Aufwand machen, die Leute anzuschreiben, wo sie weitergehendes Interesse vermuten?

    Zum einen würde das viel seriöser rüberkommen als so ein Kaltanruf und der auf diesem Weg angesprochene könnte sich das Ganze in Ruhe überlegen und bei eventuell auftretenden Fragen da anrufen.

    Aber so, wie es gelaufen ist - naja. Ziemlich unprofessionell und zudem kommt es unseriös rüber, zumindest bei sehr vielen... (mich eingeschlossen)
    Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    So, wie das Schreiben da steht, ist es offenbar in völliger Ahnungslosigkeit und Unkenntnis der Rechtslage aufgesetzt worden.

    Vom § 7 UWG haben die demzufolge wohl auch nichts gehört.
    "Nach Ansicht der Oberlandesgerichte und der Literatur findet das Wettbewerbsrecht keine Anwendung auf die Spendenwerbung ... das UWG regelt nicht jede Art von Wettbewerb, sondern nur den Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr."

    Fundraising, Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden, 4. Auflage 2008

    "Telefonische Werbung um Geldspenden fällt nicht unter das UWG. Nur wenn telefonisch Sachspenden eingeworben würden, wären diese Telefonate verboten ..."

    RA Ralf Rösler, in "Fundraising aktuell online", Nr. 130 vom 26.5.2006

    "Soweit sich die Tätigkeit einer Wohltätigkeitsorganisation auf das reine Einwerben von Geldspenden beschränkt und allenfalls immaterielle Gegenleistungen ( z.B. Veröffentlichungen von Namen in Spendenlisten) versprochen werden, ist die Tätigkeit nicht auf den Absatz oder Bezug von Diensteistungen gerichtet und somit nicht unternehmerisch im Sinne des UWG. Verbindlich können über die Frage, ob der Anruf einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft bei einem Verbraucher ohne dessen Einwilligung mit dem Ziel, Geldspenden zur Erfüllung satzungsmäßiger Ziele einzuwerben, eine unlautere Handlung nach dem UWG darstellt, nur die unabhängigen Gerichte entscheiden."

    Auskunft des Bundesministeriums der Justiz

    ---> Werbe-Anrufe für Spenden an den dubiosen Wohltätigkeitsverein "XY-Hilfe e.V." fallen nicht unters UWG ( bis zu welcher Grenze das gilt, wenn der Verein exorbitant hohe Verwaltungskosten hat, und nur einen Bruchteil der Spenden für den Satzungszweck verwendet, erscheint fraglich. Macht sich der Verein ( der Spenden-Werber? ) dem Spender gegenüber wg. Betrugs strafbar, wenn er von vorneherein vorhat, nur einen kleinen Teil der Spenden dem Satzungszweck zuzuführen, und den Großteil zu verschleudern? Ab welchem "Übermaß" ? usw. )

    ---> Greenpeace ist seinem Selbstverständnis nach vielleicht überhaupt nicht als "Wohltätigkeitsorganisation" einzustufen. Ob die Anerkennung als gemeinnütziger Verein aber ausreicht, die Werbung um Spenden für Greepaece-Aktivitäten vor einer Beurteilung als dem UWG unterworfene geschäftliche Dienstleistungs-Werbung bewahren zu können ...?

    Es ist Greenpeace offenbar nicht klar, dass telefonische Werbung von der weit überwiegenden Zahl der Bürger als direkte Belästigung empfunden wird.
    Entscheidend ist doch, inwieweit diejenigen Angerufenen das vom Greenpeace-Anliegen getragene Angerufenwerden als unzumutbare Belästigung empfinden, die tatsächlich ( gezielt ? ) angerufen werden:

    Heute rief mich jemand an und fragte mich - unter Berufung auf meine gelegentlichen Spenden [ an Greenpeace ] - wegen einer Greenpeace-Fördermitgliedschaft.
    Weshalb sollte Greenpeace beim Anruf eines ( langjährigen? ) Spenders nicht mutmaßen dürfen, daß er mit einem Telefonanruf zu dem Zweck einverstanden sein würde, den Vorschlag einer Fördermitgliedschaft unterbreitet zu bekommen?

    f.

  8. #18
    jens69
    Gast

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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Tierpark Arche Warder e.V. (?!?)
    Da lang:
    http://www.arche-warder.de/kontakt.php
    Zitat: "Ein Projekt von Greenpeace"

  9. #19
    Mittwoch
    Gast

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    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    Weshalb sollte Greenpeace beim Anruf eines ( langjährigen? ) Spenders nicht mutmaßen dürfen, daß er mit einem Telefonanruf zu dem Zweck einverstanden sein würde, den Vorschlag einer Fördermitgliedschaft unterbreitet zu bekommen?
    Ich habe bei einer Spende bisher noch nie meine Telefonnummer hinterlassen; und auch nur in sehr wenigen Fällen wurde ich dazu aufgefordert. Wie die Sachlage hier ist, kann ich nicht beurteilen, vielleicht mag Wuschel mal was dazu sagen?!

    Dessen ungeachtet: Aus Sicht der Erfolgschancen wäre meiner Ansicht nach ein Kontaktversuch eines lokalen Greenpeace-Vertreters wesentlich erfolgversprechender als ein relativ anonymer serieller Anruf eines Call Centers.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  10. #20
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    Weshalb sollte Greenpeace beim Anruf eines ( langjährigen? ) Spenders nicht mutmaßen dürfen, daß er mit einem Telefonanruf zu dem Zweck einverstanden sein würde, den Vorschlag einer Fördermitgliedschaft unterbreitet zu bekommen?
    Was die mutmaßen ist mir völlig egal und die §§ können die sich an die Backe nageln.
    Wer bei mir unaufgefordert anruft und damit belästigt, ist für mich ein für allemal "out".

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