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Thema: Greenpeace und Telefonwerbung

  1. #21
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    "Nach Ansicht der Oberlandesgerichte und der Literatur findet das Wettbewerbsrecht keine Anwendung auf die Spendenwerbung ... das UWG regelt nicht jede Art von Wettbewerb, sondern nur den Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr."

    Fundraising, Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden, 4. Auflage 2008
    Allerdings werden hier keine Quellen genannt, ich finde bei einer Recherche auch keine Urteile.

    Aber es klingt plausibel, wenn man die Werbung für Spenden seitens eines gemeinnützigen Vereins für zulässig ansieht, weil es keine (geschäftliche) Wettbewerbshandlung ist.

    Trotzdem ist es de facto so, dass durch die insgesamt überhand nehmende Telefonwerbung die zunehmende Gefahr besteht, dass auch ein telefonischer Spendenaufruf bzw. Werbung für Fördermitgliedschaft als belästigend, mindestens als aufdringlich empfunden wird. Erschwerend kommt hinzu, dass man bei dem Medium Telefon nie sicher sein kann, ob tatsächlich der betreffende Verein anruft - oder ob ein betrügerisches Unternehmen unter Namensmissbrauch Daten erschleichen will (z.B. Kontoverbindungen). Tatsächlich gibt es ja z.B. die Anrufe unter dem falschen Namen der Verbraucherzentrale.

    Meiner Ansicht nach (und ich glaube, dass die von vielen hier geteilt wird) täte Greenpeace gut daran, solche Telefonwerbeaktionen ganz zu unterlassen. Man darf mit Fug und Recht vermuten, dass eine (generell zulässige) Briefwerbung wohl nicht als aufdringlich empfunden wird, und dass die Erfolgsquote hierbei (trotz vielleicht höherer Kosten) besser aussieht, weil der Spender in Ruhe das Angebot schwrarz auf weiß prüfen kann.
    Goofy
    ______________________________
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  2. #22
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Meiner Ansicht nach (und ich glaube, dass die von vielen hier geteilt wird) täte Greenpeace gut daran, solche Telefonwerbeaktionen ganz zu unterlassen.
    Stimme dem voll zu. Die Rechtslage ist mir völlig wurscht. Kein Bürger ist m.W. dazu befragt worden,
    ob er mit diesen Ausnahmeregelungen einverstanden ist. Nur weil sich irgendwelche Politiker
    diese Regeln gebastelt haben, heißt das noch lange nicht, dass ich damit einverstanden sein muß.

    Nochmal: Wer bei mir unaufgefordert anruft, ist grundsätzlich vom Fenster weg.
    Geändert von Arthur (08.08.2010 um 11:04 Uhr)

  3. #23
    jens69
    Gast

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    Zitat Zitat von federico Beitrag anzeigen
    Weshalb sollte Greenpeace beim Anruf eines ( langjährigen? ) Spenders nicht mutmaßen dürfen, daß er mit einem Telefonanruf zu dem Zweck einverstanden sein würde, den Vorschlag einer Fördermitgliedschaft unterbreitet zu bekommen?
    Weshalb sollte Greenpeace bei einem langjährigen Spender nicht mutmaßen dürfen, daß dieser
    - von sich aus mehr spenden wird, wenn er dies tun möchte,
    - von sich aus bei der Organisation meldet, wenn er irgendwelche Informationen haben möchte,
    - nicht damit einverstanden ist daß sein Geld genutzt wird um CCA zu bezahlen, die Bettelanrufe durchführen,
    - nicht angerufen werden möchte um zu weiteren Spenden überredet zu werden,
    - die Spenden einstellt, wenn seine Spenden dafür sorgen, daß er von der Organisation telefonisch belästigt wird?

  4. #24
    Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Allerdings werden hier keine Quellen genannt, ich finde bei einer Recherche auch keine Urteile.
    OLG Celle, 27.4.1989, 13 U 133/88
    OLG Frankfurt, OLGZ 82, 203

    "Selbst wenn die Spendenwerbung gegenwärtig nicht von den Regelungen des UWG erfasst ist, gibt es doch auch hier Gegenmeinungen und damit Tendenzen, die sich für die Anwendbarkeit stark machen (so z. B. Voigt, Spendenwerbung - ein Fall für das Lauterkeitsrecht? GRUR 2006, 466ff., Idealvereine und andere Nonprofit-Organisationen im Wettbewerbsrecht, Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (KWI), Carl Heymanns Verlag.)"

    Siehe auch: Gilt für Spendenwerbung das UWG? [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    f.

  5. #25
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Zulässiges und Unangebrachtes.

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Ich habe bei einer Spende bisher noch nie meine Telefonnummer hinterlassen ... vielleicht mag Wuschel mal was dazu sagen?
    Wenn ich Greenpeace jemals angeschrieben habe, haben sie meine Telefonnummer aus dem Briefkopf. Allerdings findet jeder meinen türkischen Zungenbrecher-Namen sofort im Telefonbuch.

    Der Anruf mag nach dem UWG zulässig gewesen sein, aber von der Form her sicher unangemessen.

    Richtig, einen lokalen Greenpeace-Vertreter hätte ich nicht abgebürstet und geoutet. Nach meiner Kenntnis sind die aber nicht so mit Spendensammeln befasst, sondern eher mit Aktionen vor Ort. Ich wäre sicher nicht auf einen Kamin geklettert, aber vielleicht wäre ich in Wal-Verkleidung über den Marienplatz gelaufen?

    Egal, Greenpeace sollte nach der Telefonaktion einmal eine Nutzen-Schaden-Rechnung aufmachen.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  6. #26
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Egal, Greenpeace sollte nach der Telefonaktion einmal eine Nutzen-Schaden-Rechnung aufmachen.
    Es gibt halt Menschen, die den Unterschied zwischen Recht haben ( = auf Paragraphen reiten )
    und richtig ( = sinnvoll ) handeln, nicht verstehen

  7. #27
    mareike26
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    Standard

    Es muss nicht immer das UWG sein. Unverlangte Telefonanrufe zu geschäftlichen Zwecken stellen immer noch einen Eingriff in das gemäß §§ 823 I, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

  8. #28
    Neues Mitglied Avatar von Spenser
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    Auch das Verfolgen sinnvoller Ziele rechtfertigt nicht den Einsatz fraglicher Mittel.

    Das gilt für SPAM wie Telefonwerbung.
    http://www.computerbetrug.de
    Gegen Straftaten im Internet

  9. #29
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    O.K., jetzt ist also geklärt, dass das tatsächlich von Greenpeace beauftragt wurde. Damit ist Greenpeace seit heute auf meiner "nie mehr Spenden"-Liste gelandet - ds Geld kriegen jetzt andere Organisationen...
    Meine Baits:

    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
    Baiting-Charakter: Sir Wuschel Schnabeltier, Kaiser von Schnabelland

    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

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