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Thema: Deutsche Stadtauskunft Marketing AG

  1. #1
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    Standard Deutsche Stadtauskunft Marketing AG

    und da war er wieder ... der unerwartete und doch gehaßte werbeanruf durch obige Firma. Abfrage beim Bayerischen n Landesamt für Datenschutzaufsicht ist heute rausgegangen..
    auf anfrage beim vorstand konnte mir nicht erklärt werden mit welcher berechtigung bei mir angerufen wurde..
    wer sonst hat schon erfahrungen mit deutsche stadtauskunft usw.. gemacht..
    bei whois sowie google findest schon alles negative von abzocke bis betrug..

  2. #2
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    Standard nicht zu verwechseln mit der

    Deutsche Stadtauskunft Vertriebs GmbH & Co KG.

    Die hatte anno 2007 keine Unterlassungserklärung abgeben wollen; im Prozess hat sie dann schließlich kostenpflichtig anerkannt.

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Standard

    Ich würde den Laden in die Riege der vielen Adressbuch und Firmenverzeichnisse einordnen. Die klappern alle Gewerbetriebenden ab und versuchen mit allen Mitteln Einträge zu verkaufen.
    Frage mal bei der IHK nach, dort wird meist eine Liste solcher Anbieter geführt und man sammelt dort auch Beschwerden. Dort kannst du dich dann auch über die Erfahrungen der anderen Gewerbetreibenden in der Gegend mit dem Unternehmen versorgen. Häufig wird in den Zeitschriften der IHK darauf hingewiesen und es gibt sog. Listen zu dem Thema.
    Der konkrete Verlag hört sich ähnlich an wie Deutsche Stadtmarketing . Aber Namen sind eh Schall und Rauch

  4. #4
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    Hallo Leute,
    mich haben die Leute ebenfalls abgezogen.
    Nun haben wir eine völlig wertlose Web-adresse für 3Jahre gemietet.
    Selbst schuld, ich hätte mich vorher genauer informieren können.
    Dann wäre mir so ein Fehler nicht unterlaufen
    Aber wie das so ist, man hat nie genug Zeit und vertraut.....
    Die Leute sind gut geschult, deshalb VORSICHT!!!
    Aber...man trifft sich ja bekanntlich immer 2mal im Leben.
    Den Namen *** merke ich mir, garantiert...
    Ich hoffe diesen Beitrag lesen viele bevor sie etwas
    Geändert von Mittwoch (07.09.2011 um 22:08 Uhr) Grund: Namen entfernt - Bitte keine Klarnamen im Forum!

  5. #5
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    Hallo,
    an alle Gewerbetreibende und Freiberufler: Aufgepasst!
    Eine Zusage am Telefon gilt wie ein Vertrag, aus dem man nicht mehr rauskommt (auch keine 14-tägige Frist gilt hier).
    Ich habe eben nach 16 Monaten von der Deutschen Stadtauskunft eine Geldforderung erhalten für Leistungen, die ich von Anfang an widerrufen habe - angeblich nicht rechtsgültig. Ich soll knappe 400 Euro zahlen und dann wäre die Sache erledigt.
    Was meint ihr? Darauf antworten und bezahlen oder nicht beachten?
    Riskiere ich den Gang vors Gericht?
    @euregio: danke für den Tipp mit der IHK, werde da mal vorbeischauen.

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Zitat Zitat von elise44 Beitrag anzeigen
    Eine Zusage am Telefon gilt wie ein Vertrag, aus dem man nicht mehr rauskommt...
    Jein. es stimmt schon, dass am Telefon wirksame Verträge geschlossen werden können. Es stimmt auch, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt. Allerdings gibt es auch unter Gewerbetreibenden so etwas wie arglistige Täuschung.

    Ich empfehle in solchen Fällen dringend anwaltliche Beratung.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  7. #7
    Deekaner Avatar von deekay
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    Was meint ihr? Darauf antworten und bezahlen oder nicht beachten?
    Riskiere ich den Gang vors Gericht?
    Wenn die Forderung deiner Meinung nach unberechtigt ist wie du es schilderst würde ich zumindestens bis zum gerichlichen Mahnbescheid warten. Falls die die 28 EUR investieren bei Gericht. Wenn nicht, war es wohl doch nicht so berechtigt.

    Wenn ja - Dann bleibst du bei dem eingeschlagenen Weg über das Gericht und widersprichst dem Mahnbescheid.

    Den Gang zum Anwalt empfehle ich hier unterstützend natürlich auch...
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Genau. Von einem Anwalt anschauen lassen.
    Zwar hat man als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht, aber die Möglichkeiten der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) sowie Einigungsmangel (§ 155 BGB) sowie überraschender Klausel (§ 305c BGB) und Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) existieren auch bei Gewerbetreibenden.

    Die "Deutsche Stadtauskunft" wäre im Streitfall in der Beweispflicht, dass Du im Telefonat über alle Vertragskonditionen (Kosten/Laufzeit/Kündigung/Zahlungsweise) aufgeklärt wurdest, und dass Du zu dem eindeutig als kostenpflichtig beschriebenen Angebot "Ja" gesagt hast. Kann die "Deutsche Stadtauskunft" das nicht nachweisen, hat sie keine Chance, eine Zahlungspflicht gerichtlich geltend zu machen.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  9. #9
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    Standard

    danke @solli, @deekay, @goofy:
    Ich hatte bereits vor 16 Monaten einen Anwalt kontaktiert und mit ihm die Sachen besprochen. Er hatte damals einen Brief verfasst und den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" (danke Goofy und Solli) angefechtet.
    Nach 16 Monaten kam die Geldforderung, mit dem Verweis, dass ich ja damals eingewilligt hatte, den Vertrag einzugehen und dass inzwischen - weil ich meine FTP-Zugangsdaten nicht geliefert hatte - eine berechtigte Entschädigung entsteht für nicht geleistete Arbeit, und zwar 25% des Entgelts für die geplante Suchmaschinenoptimierung (knappe 400 Eu).
    Zusätzlich wurde der Profil-Eintrag von knapp 12 Euro monatlich für 16 Monate angemerkt, der auch noch offen steht.

    Nach den Aussagen meines Anwalts habe ich drei Möglichkeiten:
    - auf die Geldforderung zunächst nicht eingehen (auf weitere Schritte warten)
    - die Geldforderung bezahlen (im Brief steht, dass damit die Sache erledigt sein würde)
    - einen Gegenvorschlag (andere Geldsumme vorschlagen), womit mein Anwalt betraut wird (und ich muss hierfür auch Geld aufwenden)

    Ich bin bereit, den Profil-Eintrag nachträglich zu bezahlen, aber die nicht erfolgte Suchmaschinen-Optimierung kann hier nach mehr als einem Jahr nicht mehr Gegenstand einer Geldforderung sein! Ich tendiere also zur ersten Möglichkeit.
    Was meint ihr?

    @Goofy: ich wurde über Kündigung, Laufzeit usw. informiert, allerdings so dass die Kündigung erst nach einem Jahr möglich ist, nicht dass ich per Telefon einen Vertrag "unterschreibe".

    Zum Thema "Arglistige Täuschung":
    was fällt denn darunter?
    - Im Telefonat behauptete der Vertreter von "Dt. Stadtauskunft", dass das unternehmen führend in Europa im Bereich Telefonmarketing sei (Tatsache ist, niemand kennt dieses Unternehmen, auch nicht bei der IHK Essen sei dieses Unternehmen in Erinnerung geblieben); im vorliegenden Brief hat sogar der Anwalt der Stadtauskunft selber diese Formulierung bestritten - tatsächlich behaupten sie in Deutschland führender Dienstleister zu sein, sh. PRessetext von Dt. Stadtauskunft: "Die Deutsche Stadtauskunft Marketing AG setzt als führender Spezialist für Internetmarketing auf professionelles Vorgehen [...]".
    - Behauptet wurde ebenfalls, dass meine monatlichen Zahlungen für die SEO innerhalb von drei Monaten sich garantiert rentieren würden, da ja soviele neue Kunden generiert werden

    ...diese zwei Punkte fallen mir hier ein.

    Was kann hier tatsächlich verwendet werden?
    Geändert von cmds (06.12.2011 um 11:57 Uhr) Grund: Beiträge sind 30 min lang noch veränderbar/editierbar! es muss nicht jedesmal ein neuer Beitrag angelegt werden

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    2.072

    Standard

    Im Gegensatz zu deinem Anwalt dürfen wir hier im Forum keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Aber man kann natürlich über die diversen Begriffe diskutieren... Ich meinte mit arglistiger Täschung weniger den Bekanntheitsgrad des Unternehmens oder die Wirksamkeit ihres Produks. Zudem alles was telefonisch versprochen wurde ohnehin Schall und Rauch ist. Aber oft erwecken die Branchenbuch-Eintrager absichtlich den falschen Eindruck, sie wären von einer amtlichen Stelle oder von einem bekannten Produkt wie den Gelben Seiten. Eine solche Täuschung wäre meines Erachtens arglistig. Außerdem wird oft über die Kosten hinweg getäuscht: Man hat den Eindruck, lediglich einen kostenlosen Basiseintrag vornehmen zu lassen, schließt jedoch einen Vertrag über eine kostenpflichtige Eintragung.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

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