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Thema: ALEKTUM Inkasso in Kiel und MediaStar

  1. #11
    Mitglied Avatar von Helmi98
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    Hallo an alle hier! Ich habe heute den gleichen Brief wie Ihr bekommen. Bei mir ist es aber so, dass DIE mich Anfang 2009 am Telefon überrumpelt haben und ich zustimmte. Ich schrieb am 15. 2. 2009 fristgerecht einen Widerruf, aber am 12. 3. 2009 buchten DIE mir trotzdem 49,90 Euro vom Konto ab. Am 26. 3. 2009 ließ ich dieses Geld zurückbuchen (ist ja klar).

    Jetzt aber das Seltsame:
    Die Forderungen der ALEKTUM Inkasso hat den Mandanten ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, ebenfalls eine Inkassofirma. Ich blicke da im Moment nicht mehr durch!
    _________________________________________________________
    Hier etwas über ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG:
    Die ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG mit Sitz in der Schweiz bietet ab April 2010 auch in Deutschland einen neuen Inkassoservice an. Notleidende Forderungen, die von Gläubigern oftmals aus Angst vor negativer Presse nicht verfolgt werden, können der ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG übertragen werden, die diese Forderungen in eigenem Namen in Zusammenarbeit mit Inkassopartnern geltend macht. Der Inhaber der Forderung tritt hierbei in den Hintergrund und ist weitestgehend vor negativer Publicity geschützt. Diese Form der Geltendmachung von Forderungen nennt sich Zession und ist insbesondere gedacht für Unternehmen, die große Mengen an offenen Forderungen bisher lieber ausgebucht haben, als ein negatives Image zu riskieren. Als Tochter der ROTHBURG INTERNATIONAL FINANCE Corp. (New York) ist das Unternehmen kapitalkräftig genug, diese Dienstleistungen ohne Vorkosten oder Grundgebühren anzubieten. Unternehmen, für die diese Art der Forderungsbeitreibung interessant sein kann, finden mehrsprachige Informationen auf der Webseite whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    _________________________________________________________
    Jaja, Gläubiger mit Angst vor negativer Presse und negativen Image! Warum denn nur? Vielleicht Abzocker?
    Ich bin noch am Überlegen, ob ich überhaupt darauf reagieren soll oder nicht. Ich soll das Geld bis spätestens 26. 8. 2010 überweisen.

    Gruß Helmi
    Geändert von siebich (13.08.2010 um 19:52 Uhr) Grund: whois gesetzt

  2. #12
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wenn nebenan hinter Nachbars Gartenzaun der Köter kläfft, dann hat der Lumpi:

    • keinen Anspruch darauf, dass Du ihm ein Leberwurstbrötchen gibst
    • auch keinen Anspruch darauf, dass Du Dich gegenüber dem Hundehalter von Lumpi dafür rechtfertigen müsstest, weshalb Lumpi leider jetzt und in Zukunft kein Leberwurstbrötchen von Dir bekommen wird




    Kein Vertrag ist kein Vertrag.

    Kein Vertrag - kein Anspruch.

    Kein Anspruch - keine Rechtspflicht, sich außergerichtlich an die Gegenpartei zu einer unberechtigten Forderung äußern zu müssen.

    Brieffreundschaften mit Abzockern und ihren Inkassobüros führen regelmäßig auch nur dazu, dass man weitere blödsinnige Mahnschreiben kriegt.

    Dagegen ist es so: wenn man sich mit Lumpi nicht weiter beschäftigt, dann verliert er irgendwann die Lust zu kläffen, oder er kläfft sich heiser und hört von selbst auf. Je länger man sich mit Lumpi befasst, umso mehr kläfft er.
    Goofy
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    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
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  3. #13
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    Zitat Zitat von Helmi98 Beitrag anzeigen

    Jetzt aber das Seltsame:
    Die Forderungen der ALEKTUM Inkasso hat den Mandanten ROTHBURG FINANCIAL SERVICES AG, ebenfalls eine Inkassofirma. Ich blicke da im Moment nicht mehr durch!
    Naja, ist ja gemau wie bei mir. Habe mir ja die Mühe gemacht alles abzutippen. Anonymisiert, versteht sich. Naja, auch ich bin auf den Käse mit angeblich bestehender Kundschaft oft genug herein gefallen. Aber mittlerweile gibt es ja wieder neue Maschen.

  4. #14
    Mitglied Avatar von Helmi98
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    Brieffreundschaften mit Abzockern und ihren Inkassobüros führen regelmäßig auch nur dazu, dass man weitere blödsinnige Mahnschreiben kriegt.
    Jaja, das weiß ich schon durch meine "Brieffreundschaft" mit ProInkasso. Da gab es nur eine Seite, die einigermaßen vernünftig argumentierte (und das war NICHT ProInkasso!).

    Ups, da ist etwas mit "Zitat" schiefgelaufen!
    Geändert von ziemlichsauer (13.08.2010 um 20:47 Uhr) Grund: Zitat repariert.

  5. #15
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Ebensogut kann man mit einer Parkuhr über die EU-Verfassung diskutieren.
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  6. #16
    Mitglied Avatar von Helmi98
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    Was haltet Ihr davon, wenn ich DENEN folgende Antwort schreibe:

    Unser Zeichen xxxxxx/xxxxxx

    Ich habe mich in meinem eigenen Namen beauftragt, diese Forderung voll und ganz zurückzuweisen.
    Mein Mandant (ich selbst) giibt hiermit bekannt, dass er Beweise für einen fristgerechten Widerruf hat, und zwar Rückantwort eines Einschreibens zwecks Widerrufs der Gewinnspielteilnahme sowie vier Zeugen, die bestätigen können, dass mein Mandant (ich) diesen Widerruf abgesendet hat.
    (Mein Mandant (ich) erwartet bis zum 26. 8. 2010 eine SCHRIFTLICHE ENTSCHULDIGUNG von Ihnen und Ihres Mandanten! Falls dies nicht geschehen sollte, behält sich mein Mandant (ich) vor, Strafanzeige wegen Betruges gegen Sie und Ihrem Mandanten zu erstatten.
    Falls mein Mandant (ich) weitere schriftliche Forderungen hierzu vor einem Mahnbescheid bekommen sollte, stelle ich Ihrem Mandanten pro Schreiben 49,80 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung (Diesen Betrag natürlich ganz groß geschrieben für Blinde).
    Außerdem fordert Sie mein Mandant (ich) auf, mir unverzüglich mitzuteilen, welche Daten Sie über meinen Mandanten (mich) gespeichert haben und diese unverzüglich zu löschen!
    Geändert von Helmi98 (13.08.2010 um 21:11 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler

  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von ziemlichsauer
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    Zitat Zitat von Helmi98 Beitrag anzeigen
    Was haltet Ihr davon, wenn ich DENEN folgende Antwort schreibe:
    Nix. Siehe Goofys Post.
    "Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt."
    �Terry Pratchett

  8. #18
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    Da kannste Dich auch mit einem Hohlpfosten auf der Weide unterhalten, reine Zeit- und Geldverschwendung!


    Edith: Die Fotos von Bimmelzentrum sind angekommen. Anonymisiert zum allgemeinen Genießen


    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]


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    Nee wirklich, total seriös!
    Ignorantia non est argumentum

  9. #19
    Waldorf Avatar von siebich
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    Das ist doch ganz einfach...man hat Dir Geld ohne einen Vertrag abgebucht. Wer abgebucht hat ist immer noch ein Geheimnis. Dann taucht plötzlich ein Inkassobüro auf welches Gelder eintreiben will die offensichtlich nicht gerechtfertigt sind.
    Kleinliche Menschen und Uniformträger nennen so etwas Betrug.

    Ich persönlich würde den ganzen Kram zusammenpacken und mir einem Ausdruck folgender Links zur Staatsanwaltschaft tragen:
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    Das ist alles dieselbe Masche und die haben gefälligst zu ermitteln.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  10. #20
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    Hallo an Alle;

    Hatte gerade ein langes Gespräch mit dem Verbraucherschutz; Die Damen und Herren sind bei Ihnen bereits bekannt;
    Der Herr vom Verbraucherschutz hat mit folgendes diktiert, was ich dem Inkasso Büro per Einschreiben zukommen lassen soll;


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich beziehe mich auf Ihre Schreiben vom 13.08.2010, in dessen Inhalt sie einen Betrag vom 223,17¤ für die angebliche Inanspruchnahme eines Gewinnspiels einfordern;

    Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag, mit dem von Ihnen genannten Mandanten abgeschlossen,;

    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam;
    Wie sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich o.a. gemäß § 312 e BGB, bzw. §1 BGB- Info VO informiert haben;
    Vorsorglich fechte ich, den angebliche abgeschlossenen Vertrag wegen arglistigen Täuschung an.
    Daneben widerrufe ich den angeblichen geschlossenen Vertrag , nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.

    Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenerklärungen;

    Ich gebe Ihnen eine Frist von 14 Tagen, sollte ich innerhalb der Frist von 14 Tagen keine Antwort bekommen, so werd ich diese Angelegenheiten an meine Rechtsanwälte weitergeben.
    Anderweitig werde ich meine Rechtsanwälte beauftragen eine Klage gegen Ihr Unternehmen bzw. Ihres Mandanten wegen Betruges und arglistiger Täuschung bei Gericht einzuleiten;

    Weiterhin werde ich mir vorbehalten, eine Strafanzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung bei der Staatanwaltschaft zu tätigen;

    Außerdem werde ich mir vorbehalten wegen Beihilfe zum Betrug gegen Ihr Unternehmen rechtliche Schritte bei der Staatsanwaltschaft zu tätigen;
    [/U]

    Der Verbraucherschutz erwähnte weiterhin, sollte ein "offizelles" Schreiben vom Amtsgericht ankommt, unbedingt auf die Richtigkeit beim zuständigen Amtgericht prüfen lassen soll, da die Briefköpfe wahrscheinlich gefälscht sind;

    und ganz wichtig;; NICHTS BEZAHLEN

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