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Thema: mediacenter24 ....was soll ich machen?

  1. #171
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Nein, diese Gefahr besteht absolut nicht. Man ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, ohne Aufforderung des Überweisers falsch getätigte Zahlungen zurück zu erstatten. Der Überweiser hat vielmehr seinen Anspruch selbst geltend zu machen - erst dann ist man allerdings zur "Herausgabe aus Bereicherung" verpflichtet (§ 812 BGB).

    Möglicherweise könnte sich dann ja auch die Steuerfahndung für das Geschäftskonto interessieren, auf das der "entreicherte" Betrag zurück überwiesen werden soll.

    Bis dahin kann man grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass die Überweisung ein Werbegeschenk eines Unbekannten war, wenn sich am Telefon nur eine "mediacenter24" gemeldet hat - denn mit einer "Patagonia Hoppsassa" oder einer "B-mon Payment Juheirassa" gab es ja niemals einen Kontakt und niemals eine Geschäftsbeziehung. Eine irgendwie geartete konkludente zustimmende Erklärung zum Bestehen eines wirksamen Vertrags kann hieraus nicht abgeleitet werden. Überhaupt - Vertrag mit wem denn eigentlich?
    Goofy
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  2. #172
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    Genau: Ohne Handlungspflicht hat Nichtstun auch keinen Erklärungswert.
    sastef

  3. #173
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    Zitat Zitat von cathlinger45 Beitrag anzeigen
    ...eine GEWINNAUSSCHÜTTUNG des Mediacenter24!!!
    Geldwertvorteils-Garantie
    Der unerwartete Lottogewinn hat natürlich einen Haken. Bei der (angeblichen) Tippgemeinschaft gibt es nämlich eine Geld-zurück-Garantie (AGB §11 Geldwertvorteils-Garantie), wenn man die ersten 3 Monate nichts gewonnen hat. Nach 3 erfolglosen Monaten könnte man ja, rein theoretisch, argumentieren: Ich hab nix gewonnen, mein Geld hab ich mir zurückgeholt, also sind wir quitt. Mit dieser Garantie ist es jetzt aber definitiv vorbei, nicht nur wegen Zahlungsverzug. Demnächst dürfte eine Zahlungserinnerung kommen mit Hinweis auf die ... spannende und erfolgreiche Teilnahme...

    Dazu noch 'n Witz: die Garantie bei mediacenter24. Bei erfolgloser Teilnahme muss man nach Ablauf der ersten 3 Monate den Veranstalter innerhalb eines Monats über sein fehlendes Glück schriftlich informieren. Dann prüft der Veranstalter, ob tatsächlich kein Gewinn erzielt wurde oder ob der erzielte Gewinn nur noch nicht ausgezahlt wurde. Im letzteren Fall erfolgt die Auszahlung des Gewinns (wahrscheinlich so im Bereich von 8,16 €) und die Garantie entfällt.

    b-mon payment-Lösungen GmbH
    Jetzt noch kurz ein Hinweis zur b-mon payment-Lösungen GmbH. Diese Firma in Innsbruck taucht in zwei Beiträgen von "Zeit im Bild 2" (ORF) über Telefonkeiler vom [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und vom [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] auf eingeblendeten Kontoauszügen auf. Dort buchte diese Firma Monatsbeiträge ab für den Lottoverbund AT whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].

    Dieses Gewinnspiel gehört nach wie vor zu den Angeboten der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Bande. Eine Besonderheit: Es gibt jeweils eine eigene Servicenummer für Kunden in Deutschland und für Kunden aus Österreich.

    Anwalt M.B.
    Betreiber des Lottoverbunds ist seit kurzem die Global Factoring Inc. (9 Pelican Drive, Road Town, BVI), die zur Zeit offensichtlich als einzige Karibik-Firma dieser Bande noch aktiv ist. Für diese BVI-Firma mahnt aktuell der Anwalt M. B., vor dessen Schreiben schon 2009 die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewarnt hat (Text [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ). Damals ging es um zwei andere Angebote der gleichen Bande.

    Die Zahlungserinnerung nach dem unverhofften Lottoglück dürfte also aus Gießen kommen.

    Gruß von SOSiLi

  4. #174
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    Nun ja, dieser Gewinn kam aber erst nach gut 4 Monaten....
    Geldwertvorteils-Garantie
    Der unerwartete Lottogewinn hat natürlich einen Haken. Bei der (angeblichen) Tippgemeinschaft gibt es nämlich eine Geld-zurück-Garantie (AGB §11 Geldwertvorteils-Garantie), wenn man die ersten 3 Monate nichts gewonnen hat. Nach 3 erfolglosen Monaten könnte man ja, rein theoretisch, argumentieren: Ich hab nix gewonnen, mein Geld hab ich mir zurückgeholt, also sind wir quitt. Mit dieser Garantie ist es jetzt aber definitiv vorbei, nicht nur wegen Zahlungsverzug. Demnächst dürfte eine Zahlungserinnerung kommen mit Hinweis auf die ... spannende und erfolgreiche Teilnahme...

    Nun ja, dieser Gewinn kam aber erst nach gut 4 Monaten....

  5. #175
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von SOSiLi Beitrag anzeigen
    Geldwertvorteils-Garantie
    Der unerwartete Lottogewinn hat natürlich einen Haken. Bei der (angeblichen) Tippgemeinschaft gibt es nämlich eine Geld-zurück-Garantie (AGB §11 Geldwertvorteils-Garantie), wenn man die ersten 3 Monate nichts gewonnen hat. [...]

    Dazu noch 'n Witz: die Garantie bei mediacenter24. Bei erfolgloser Teilnahme muss man nach Ablauf der ersten 3 Monate den Veranstalter innerhalb eines Monats über sein fehlendes Glück schriftlich informieren. Dann prüft der Veranstalter, ob tatsächlich kein Gewinn erzielt wurde oder ob der erzielte Gewinn nur noch nicht ausgezahlt wurde. Im letzteren Fall erfolgt die Auszahlung des Gewinns (wahrscheinlich so im Bereich von 8,16 €) und die Garantie entfällt.
    Das wird noch nicht einmal nötig sein. Das Schweizer Fernsehen (SF1) hat einmal anhand von "Euromillions" ausrechnen lassen, wie hoch die Chance für Spieler einer Tippgemeinschaft ist, in 3 Monaten nichts zu gewinnen.

    Ein absolut sehenswerter Beitrag: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    http://www.myvideo.de/watch/6285112/Eurolotto_Abzocke_mit_Lottogewinnsystemen
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  6. #176
    Chinchilla
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    Zitat Zitat von cathlinger45 Beitrag anzeigen
    Nun ja, dieser Gewinn kam aber erst nach gut 4 Monaten....
    Es dauert ja auch etwas bis die Gewinne an die Firma ausgezahlt wurden und dann verteilt werden können. Das heißt aber nicht, daß man nicht in den 3 Monaten gewonnen hätte...
    *autsch* bitte nicht mit Steinen werfen!

  7. #177
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    Hallo,
    Habe gestern Post von den "Partnern" von Pegasus bekommen (die von denen man die zeitschrift für 9€ im monat bekommt).
    Da haben in dem schreiben die Konditionen etc dringestanden, dass eine Einzugsermächtigung vom Konto vorliegt usw.
    Da ist auch die Widerrufsbelehrung drin... nun meine Frage ich kann denen ja per Email meine Widerrufung schicken (bin ja aus dem pegasus teil raus)
    könnte die in etwa so aussehen?


    """"""Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht. Mit ihrem "Partner" ist kein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen.
    Außerdem entziehe ich ihnen hiermit die ohnehin nicht vorhandene Einzugsermächtigung. Falls ich Abbuchungen feststelle werde ich sie auf Ihre Kosten zurückbuchen lassen, was wohl sicher nicht in ihrem Interesse ist.
    Ich bitte um Bestätigung des Widerrufes.

    Mit Freundlichen Grüßen NAME """""



    verbesserungsvorschläge die mich absichern nehme ich gerne an^^

  8. #178
    Waldorf Avatar von siebich
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  9. #179
    Chinchilla
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    Verstehe ich das richtig?

    Zitat Zitat von Razcal Beitrag anzeigen
    Hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht. Mit ihrem "Partner" ist kein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen.
    Du widerrufst einen Vertrag, von dem Du selbst behauptest, daß er nicht zutande gekommen ist? Gegenüber jemandem, der Deiner Meinung nach nicht mal ein Vertragspartner sein kann?

    Zitat Zitat von Razcal Beitrag anzeigen
    Außerdem entziehe ich ihnen hiermit die ohnehin nicht vorhandene Einzugsermächtigung.
    Du entziehst eine nicht vorhandene Einzugsermächtigung? Leerst Du auch leere Eimer aus?

    Ich sehe da gerade eine Menge Widersprüche in sich! Ich würde Dir empfehlen das zu lassen, bevor Du in der Kommunikation etwas schreibst, was Dir hinterher zum Nachteil werden kann.

  10. #180
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    Zitat Zitat von Razcal Beitrag anzeigen
    Hallo,
    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht... "
    Das WIN! Magazin, das von der Rosenheim-Bande (Phocus Media, Mediacenter24, Gewinner-Zeit, usw.) bei ihren Cold Calls nebenher angeboten wird, ist Teil von deren Abzocke-Aktivitäten. Die Betreiber der Abzocke verstecken sich dabei hinter diversen ausländischen Adressen.

    Ich sehe diese Angelegenheit deshalb eher unter dem Gesichtspunkt, Belege gegen eine betrügerische Bande zu sammeln. Ein Widerruf per E-Mail wird ausdrücklich angeboten. Sollte also ein Widerruf auf diesem Weg nicht funktionieren, wäre dies ein weiterer Beweis für das ohnehin schon unlautere Geschäftsgebahren dieser Clique.

    Auf einen handfesten Empfangsbeleg (Einschreiben mit Rückschein) kommt es hier meines Erachtens nicht an, weil die Drahtzieher dieser Machenschaften erfahrungemäß nicht vor Gericht ziehen, was auch gar nicht zu ihrem Versteckspiel passen würde.

    Wegen des unerlaubten Werbeanrufs würde ich die Angelegenheit auf jeden Fall der Bundesnetzagentur melden. Bei der Beschwerde würde ich erwähnen, ob der Widerruf per E-Mail geklappt hat oder nicht. Außerdem würde ich noch erwähnen, dass die Annahme der Zeitschrift verweigert wurde.

    Das Schreiben an den Verlag würde ich nicht einfach an die "Damen und Herren" adressieren. Man sollte den Leuten auf Augenhöhe begegnen: Ihr kennt meine persönlichen Daten, ich kenne eure Daten. Die Mail würde ich also adressieren
    An den Fokus Gewinn Verlag, z. Hd. Herrn M. , Spreitenbach (Schweiz)
    und
    An den Direktor des Fokus Gewinn Verlags, Herrn H.,
    Millauer Str. 11, 6341 Ebbs (Österreich)

    Die Mail könnte dann so beginnen: Sehr geehrter Herr M., sehr geehrter Herr H., ...
    (Die Klarnamen findet man hier:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    und hier: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] , Sucheingabe: Fokus Gewinn Verlag).

    Als Text reicht wohl der erste Satz aus dem Entwurf. Man macht ja einen Test, über den man berichten wird. Und man redet ja hier von Mann zu Mann!

    Diese Art des Umgangs mit Abzockern hat mir persönlich geholfen, dass bei uns keinerlei Abzocke-Anrufe mehr eingehen.

    Gruß von SOSiLi

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