Wieder mal muss sich ein Werbesprecher für den Verkauf von angeblich medizinischen Produkten (Matratzenauflagen) vor Gericht verantworten.![]()
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Dem im September 1992 geborenen Angeklagten wird versuchter Betrug in Tateinheit mit irreführender Werbung und Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz und das Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegtGruß von SpamKampfIm Falle einer Verurteilung kommt die Verhängung einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe in Betracht.
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