Aktueller Stand: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
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Erweiterung des Instrumentariums zur Bekämpfung unseriöser Kaffeefahrten: Ausdehnung der Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten und die Beförderung der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, Vertriebsverbote für ungeeignete Produkte (Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Finanzdienstleistungen und ggf. Pauschalreisen), Erweiterung der Publizitätspflicht des Veranstalters (Name und Wohnung oder gewerbliche Niederlassung, keine Postfachanschrift), Anhebung der Bußgeldbeträge für Verstöße;
Änderung §§ 4, 56a, 60d und 145 Gewerbeordnung
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 300/15 in der Fassung BR-Drs 300/15 (Beschluss) (GESTA 18. WP E016)
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