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Thema: Allgemeine Hinweise bzw. Artikel über Kaffeefahrten

  1. #1
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Standard Allgemeine Hinweise bzw. Artikel über Kaffeefahrten

    Thema für allgemeine Berichte über Kaffeefahrten, oder welche z.B nicht direkt Postfächern oder "Veranstaltern" zugeordnet werden können.
    Ignorantia non est argumentum

  2. #2
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Das sogenannte "Gülledreieck".

    Circa 90% aller Einladungen haben ihre Antwortpostfächer in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Diepholz, Vechta und Emsland!

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    Laut der Kreismitteilung aus Mittelhessen hat die Auswertung ihrer Datenbank 2010 ergeben, dass die Kaffeefahrten-Branche im westlichen Niedersachsen besonders stark vertreten ist. In dem Schreiben werden die Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Diepholz, Vechta und Emsland genannt sowie die Städte Oldenburg und Bremen. „Rund 90 Prozent der Gewinnmitteilungen, die wir von Bürgern aus ganz Deutschland erhalten haben, tragen Postfach-Adressen mit Postleitzahlen aus diesem Gebiet“, heißt es.
    Auch dem Verbraucherschutzverein „Antispam“ sind die emsländischen Briefkastenfirmen bereits seit längerer Zeit bekannt. Auf ihrer Internetseite „antispam.de“ warnen die Nutzer in den Foren eindringlich vor den oben genannten Adressen...
    ...und raten, die Einladungen in den Papierkorb zu werfen.
    Das ist zwar die bequemste Lösung, eine zusätzliche Warnung in der lokalen Presse (für Mitbürger ohne Internet) und eine zurückgeschickte Pseudoanmeldung von 4 Personen (leere Busse), ist wesentlich effektiver!
    Ignorantia non est argumentum

  3. #3
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Urteil für Wanderlagerbetreiber aus dem europäischen Ausland (hier Österreich)

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    VG Neustadt: Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen

    Kläger ist der Auffassung, sich als Österreicher nicht an für deutsche Gewerbetreibende geltenden Vorschriften halten zu müssen
    Durchführung eines Wanderlagers nur zulässig, sofern in Heimatstaat gleiche Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt werden darf

    Nicht angezeigtes Wanderlager verstößt gegen deutsche Gewerbeordnung
    Ignorantia non est argumentum

  4. #4
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Zur Verkaufsveranstaltung wird auch telefonisch "gelockt"

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    Er erhielt Anfang Januar einen Telefonanruf, in welchem er zu einem Vortrag über gesundheitliche Probleme für Senioren eingeladen wurde.
    Der Redner erläuterte, dass er Vertreter des Herstellers ist und daher Produkte mit dem Namen "CO-Enzym" und "Glukosamyn" wesentlich billiger anbieten könnte.
    Der Redner präsentierte eine Studie des Max- Planck- Institutes
    ...mit der Pressestelle des Max-Planck-Instituts gesprochen. Hier hatte man keinerlei Kenntnis von dem Produkt, noch von solch einer Studie.
    Immer wieder erstaunlich, mit was für einer Dreistigkeit die Senioren belogen werden!
    Ignorantia non est argumentum

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Agentur für Personensuche / Veranstalter unerreichbar

    Die NWZ Online hat heute einen interessanten Artikel mit dem verheißungsvollen Titel „Wirt wirft Kaffeefahrt-Veranstalter aus Ratskeller“ veröffentlicht.

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    Es geht dabei um eine neue Masche, die von einer Agentur für Personensuche durchgeführt wird und es handelt sich um eine Direkteinladung anstatt um die übliche Busabholung.

    Der Artikel klärt auf, welche Vorgaben die Veranstalter zur Anmietung der Räumlichkeiten machen und selbst unerreichbar für die Gastwirte bleiben:

    Gegenüber der NWZ  distanzierte sich Ratskeller-Inhaber W******* F** von der Veranstaltung in seinem Restaurant. „Ich hatte keine Ahnung von den tatsächlichen Hintergründen. Bei mir war der Raum gebucht worden, weil angeblich älteren Menschen die Funktionsweise eines Defibrillators vorgestellt werden sollte“

    Von medizinischen Geräten ist in den Anschreiben der Agentur für Personensuche keine Rede. Da wird nach einer Maria K. gesucht, deren letzter Wohnort Oldenburg gewesen sein soll.
    Unterdessen hat Ratskeller-Inhaber W******* F** versucht, die Buchung zu stornieren – bisher aber vergebens. „Unter der angegebenen Telefonnummer konnte ich niemanden erreichen“, sagt der Gastwirt.
    Gruß von SpamKampf

  6. #6
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    Ich bin Freitag Mittag in Oldenburg und werde dort mal vorstellig. Es ist zwar anzunehmen, dass die Wild-West-Zeitung dran bleiben wird, ein guter Kontakt kann aber nicht schaden. Vielleicht nimmt mir der Wirt ja ein paar Flyer ab.

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Wie die MAINPOST gestern berichtet hat,

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    müssen die Teilnehmer solcher Fahrten auch aufpassen, dass sie nicht an irgendeiner Raststätte vergessen werden.

    Ausgerechnet bei der Jubiläumsfahrt am Dienstag, die in den Odenwald führen sollte, wurde die treue Kundin vom Busfahrer auf der Rastanlage Ob der Tauber vergessen.
    Gruß von SpamKampf

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Standard Polizei beendet "Aroma Kaffee Testwochen" - Niederroden

    Die Veranstalter wollten anscheinend die Anmeldepflicht dadurch umgehen, indem sie als Mitarbeiter einer Schweizer Firma auftraten.

    (...) wurde die Fortführung in Absprache mit dem Gewerbeamt untersagt.
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  9. #9
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Zitat Zitat von wahwah Beitrag anzeigen
    ...und raten, die Einladungen in den Papierkorb zu werfen.
    Das ist zwar die bequemste Lösung, eine zusätzliche Warnung in der lokalen Presse (für Mitbürger ohne Internet) und eine zurückgeschickte Pseudoanmeldung von 4 Personen (leere Busse), ist wesentlich effektiver!
    Gerade zum obigen Thema war heute unter anderem folgendes im Gießener Anzeiger

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    zu lesen:

    Neu in den aktuellen Schreiben aber ist folgender Hinweis: „Bei Nichtantritt dieser Fahrt werden wir Ihnen die Organisationskosten in Höhe von 19 Euro in Rechnung stellen.“
    Als „Neu“ würde ich diese Drohbriefe nach Absendung der Antwortkarte nicht unbedingt bezeichnen.

    „Diesen Hinweis habe ich aus dem Internet. Man sollte die Antwortkarte abschicken, damit der Schummelfirma Kosten entstehen.“ Jetzt allerdings grübelt die Pohlheimerin, ob ihr die 19 Euro tatsächlich in Rechnung gestellt werden können.
    Oh je, hier wäre eigentlich eine kurze Beruhigungserklärung seitens der Zeitung oder der Behörden angebracht, aber wie schon fast erwartet, wird dazu keine Stellung genommen. Stattdessen schreibt die Zeitung sogar:

    Deshalb unser Tipp, den übrigens auch der Polizeisprecher unterstreicht: Angebliche Gewinnschreiben, die viel versprechen und nichts halten, gleich in den Papierkorb werfen.
    Dieser Ratschlag kommt doch den Gaunern der Kaffeefahrtenbranche genau entgegen … keine Antwort-Portokosten und keine Fehlplanungen, da die Verbraucher die Papiertonne anstatt des nächstliegenden Briefkastens der Deutschen Post für die Entsorgung der Antwortkarte nutzen.

    Dass es sich nur um eine leere Drohung handelt, um die angemeldeten „Gewinner“ zur Teilnahme zu zwingen, geht auch aus einem Merkblatt des Lahn-Dill-Kreises auf der Seite 8 hervor:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Unter dem Titel „Zur Kaffeefahrt angemeldet – Wie kommt man da raus?“ wird im genannten Merkblatt eigentlich alles berichtet, was zu diesem Thema zu sagen ist.

    Gruß von SpamKampf

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Die in der Presse jetzt häufig auftauchenden Warnungen vor Kaffeefahrteinladungen scheinen doch zu greifen

    Und erst am Donnerstag war laut Polizei eine "Gewinnfahrt" eines Bremer Reiseunternehmens geplatzt, weil nach Warnungen kein Fahrgast in Krailling und Planegg eingestiegen war.
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    Gruß,
    Walbeck

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