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Thema: Allgemeine Hinweise bzw. Artikel über Kaffeefahrten

  1. #591
    Senior Mitglied
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    Standard

    Ob und wenn wann das Realität wird?
    Selbst wenn es Realität werden sollte, öffnen sich umgehend Schlupflöcher und/oder andere Interpretationen - siehe DSGVO

  2. #592
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Buskontrolle wieder erfolgreich / Kaffeefahrt geplatzt

    Zitat Zitat von Mission Imposible Beitrag anzeigen
    Polizei stoppt Kaffeefahrt in Gütersloh:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Dieses Beispiel bestätigt erneut, dass ein Eingreifen der Behörden an den Abholstellen zum Erfolg führen kann. Oft ist der Bus nicht verkehrssicher oder der Lenker, wie in diesem Fall, überhaupt nicht befugt Fahrgäste zu transportieren. Dann fällt die Abzocktour gleich ins Wasser.

    Auch bei der Verkehrskontrolle des Busses wurden die Polizisten fündig und nahm mehrere Verstöße auf: So hatte der Busfahrer nicht einmal im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines und hätte daher auf keinen Fall Fahrgäste transportieren dürfen.
    Und wie bei solchen betrügerischen Kaffeefahrten üblich, sollte das versprochene Ziel nicht angesteuert werden.

    Auch der tatsächliche Zielort der Kaffeefahrt war ein ganz anderer: Statt nach Münster sollte es in die Gemeinde Nottuln (Kreis Coesfeld) gehen.
    Selbstverständlich war die vorgesehene Verkaufsveranstaltung nicht angemeldet.

    Das für die Veranstaltung zuständige Ordnungsamt in der Gemeinde Nottuln wurde ebenfalls informiert und wird voraussichtlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung gegen den Veranstalter einleiten.
    Gruß von SpamKampf

  3. #593
    Mitglied Avatar von Mission Imposible
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    Guten Tag allerseits,

    ich hole diesen alten Thread mal aus der Versenkung und zwar aus folgendem Grund:

    Das Kaffeefahrten-Geschäft hat durch das Corona-Virus sicherlich einen Schlag erhalten. Zumindets hört und liest man dazu kaum noch etwas. Aber: Einige Veranstalter scheinen stattdessen Hausbesuche zu machen. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Das ist besonders übel, denn ein Teil der betreffenden Senioren ist ja gugläubig und leicht zu manipulieren und droht daher auf die Verkäufer herinzufallen und den überteuerten nutzlosen Plunder zu kaufen.

    Grüße von

    Mission Imposible

  4. #594
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Zitat Zitat von Mission Imposible Beitrag anzeigen

    Das Kaffeefahrten-Geschäft hat durch das Corona-Virus sicherlich einen Schlag erhalten. Zumindets hört und liest man dazu kaum noch etwas.
    Ja, aber sobald die Einschränkungen zurückgefahren sind und die Normalität wieder zurückgekehrt ist, dann dürften sich die Gauner wieder ihre Kaffeefahrtenopfer suchen.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Durch die Corona-Pandemie konnten sie zuletzt nicht mehr stattfinden, was sich ab Sommer/Herbst 2021 vermutlich wieder ändern wird.
    Allerdings wird der Verkauf von den beliebten und gewinnbringenden Nahrungsergänzungsmitteln künftig verboten und bei Verstoß ab dem 28. Mai 2022 mit Bußgeldern bis 10.000 Euro bestraft.

    Unter anderem wird konkret der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
    Gruß von SpamKampf

  5. #595
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Erweiterung des Instrumentariums zur Bekämpfung unseriöser Kaffeefahrten: Ausdehnung der Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten und die Beförderung der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, Vertriebsverbote für ungeeignete Produkte (Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Finanzdienstleistungen und ggf. Pauschalreisen), Erweiterung der Publizitätspflicht des Veranstalters (Name und Wohnung oder gewerbliche Niederlassung, keine Postfachanschrift), Anhebung der Bußgeldbeträge für Verstöße;
    Änderung §§ 4, 56a, 60d und 145 Gewerbeordnung
    Bisher nur ein Teil Realität

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Update: Der Verkauf von Medizinprodukten und Finanzdienstleistungen soll künftig verboten werden
    Geändert von Arthur (19.07.2021 um 08:41 Uhr)

  6. #596
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Paßt auch hier:
    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Geld und Gesundheit in Gefahr – so das erschreckende Ergebnis der Marktcheck-Recherchen zu sogenannten Kaffeefahrten. Denn ein Hygienekonzept für die Abzock-Reisen gibt es oft ebenso wenig wie eine Kontrolle der Coronaregeln.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  7. #597
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Danke fürs Querverlinken, Arthur.
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  8. #598
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten – etwa Kapseln mit Fett- oder Kohlenhydratblockern – auf sogenannten Kaffeefahrten ist ab 28. Mai 2022 grundsätzlich verboten. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ wird den häufig irreführenden Verkaufsmethoden für diese Produkte auf solchen Veranstaltungen ein Riegel vorgeschoben. Insbesondere ältere Menschen als bevorzugte Zielgruppe sollen so vor missbräuchlichen Praktiken geschützt werden.
    Fortsetzung im Link

  9. #599
    Senior Mitglied
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    Hätte man schon vor vielen Jahrzehnten machen sollen.
    Geändert von blizzy (05.05.2022 um 08:24 Uhr)

  10. #600
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    Der Gesetzgeber mahlt noch langsamer als die Justiz.
    Oo:..

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