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Thema: Allgemeine Hinweise bzw. Artikel über Kaffeefahrten

  1. #191
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    Die Anklage, die rund drei Jahre Gefängnis für den 43-Jährigen fordert, sieht aber nach wie vor den Betrug bei den Banken.
    Quelle: www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Lastrup/Artikel/2922944/%26%23x201E%3BEin-prozessuales-Problem%26%23x201C%3B.html
    Die Banken haben doch garkeinen Nachteil, sondern die geprellten Käufer.

    Selbst als die Käufer von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, die Ware zurückgeschickt und abgebuchte Beträge (im Lastschriftverfahren) zurückbuchen lassen hatten, soll der Angeklagte die Überweisungsträger eingesetzt haben, um doch noch an das Geld der Käufer zu kommen.
    Quelle: gleicher Artikel
    Die zuständige StA sollte dringend die Anklage nachbessern, sonst könnte das Verfahren leicht richtig in die Hose gehen.

  2. #192
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Ein prozessuales Problem

    Zitat Zitat von Gaia Beitrag anzeigen
    Die Banken haben doch garkeinen Nachteil, sondern die geprellten Käufer.
    Das ist sehr richtig, da das zu unrecht überwiesene Geld nicht den Banken sondern den Konten der Bankkunden schadet. Die betroffenen Senioren auf dieser Kaffeefahrt sind schließlich hier um ihr Geld betrogen worden.

    Nach dem Lesen des Artikels habe ich mich auch gefragt, weshalb die Anklage die Betrugshandlung an den Banken und nicht an den Kunden angesiedelt hat. Die Erklärung dafür dürfte vermutlich wie folgt lauten: die Banken wurden durch das betrügerische Verhalten des Angeklagten dazu veranlasst, Geld von den Konten ihrer Kunden an den Angeklagten aufgrund der Überweisungsträger zu überweisen, obwohl dies nicht von ihren Kunden gebilligt war. Somit ist die Anklage aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar. Leider hat das Amtsgericht Cloppenburg bei seinem Urteil den Betrug an einer anderen Stelle (die geprellten Bankkunden und nicht die Banken) gesehen und deshalb gibt es jetzt dieses prozessuale Problem.

    Tatsache für mich ist: Betrug bleibt Betrug und der Angeklagte hat aufgrund seiner Handlung eine ordentliche Strafe verdient, egal ob der Betrug an den Banken oder an den geschädigten Bankkunden letztendlich anzusiedeln ist.

    Gruß von SpamKampf

  3. #193
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Standard Kostenlose Reise kostet doch

    Ende Juli fand in einer Gaststätte an der Kötzschenbroder Straße eine Werbeveranstaltung statt, ...

    Zum Nulltarif offerierte man den Gästen mehrtägige Fahrten zu bekannten Urlaubszielen.
    ...
    Erst später stellte der Senior fest, dass auf seinem Quittungsbeleg eine Summe von rund 800 Euro notiert und zwischenzeitlich auch von seinem Konto abgebucht war.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  4. #194
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Standard Vor der Abzocke gerettet

    In Merseburg wurde eine nicht angemeldete Verkaufsveranstaltung durch das Ordnungsamt beendet.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    "Als meine Mitarbeiter die Gewerbeanmeldung sehen wollten, klagte er über die Verletzung seiner Grundrechte und schimpfte", schildert Ordnungsamtschef F. B. die Situation. Anstelle der benötigten Papiere präsentierte der Mann lediglich ein Handyfoto, das die Eintragung der Firma in zwei Handelsregister zeigt - im walisischen Cardiff und Birmingham, England. In Deutschland verfüge die Firma lediglich über ein Postfach in Berlin.

  5. #195
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Wieder eine Kaffeefahrt durch Buskontrolle verhindert

    Heute ist es erneut gelungen, eine Kaffeefahrt in ihrer Entstehung zu verhindern und somit die Teilnehmer der Fahrt vor einer Abzocke zu bewahren.

    Wie man sieht, hat es sich wieder gelohnt einen Bus während der Abholphase zu stoppen und zu kontrollieren.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Von den einschreitenden Polizisten wurden mehrere Verstöße festgestellt: Weder konnte der Fahrer die nach dem Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene Genehmigung der zuständigen Behörde für eine solche Fahrt vorweisen, noch führte er alle Schaublätter über seine Fahrten der Vortage mit.
    So wurden die gerade zugestiegenen Senioren gebeten, wieder auszusteigen und dem Fahrer wurde auferlegt, die bereits in Leopoldshafen und Stutensee aufgenommenen Fahrgäste unverzüglich wieder nach Hause zu bringen.
    Gruß von SpamKampf

  6. #196
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    Standard Großes Geburtstagsfest

    Zu diesem Titel liegt eine Einladung ohne Nennung irgendeines Veranstalters oder Adressaten vor.
    Lediglich, dass es ich um eine Präsentationschau mehrerer Vertragspartner handelt.
    Es werden die üblichen Geschenke versprochen:
    Geburstagskorb mit Lebensmitteln, Hormocenta-Pflegeserie, usw.
    Ehepaare erhalten die doppelte Menge,
    Freunde, Nachbarn und Bekannte können mitgebracht werden usw.
    Der Gastraum wurde telefonisch reserviert.
    Der Gastwirt hat nach meiner Info wieder abbestellt - die Veranstaltung fand nicht statt.
    Die "Veranstalter" schlichen dennoch um die Location.

  7. #197
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Zitat Zitat von herzchen Beitrag anzeigen
    Zu diesem Titel liegt eine Einladung ohne Nennung irgendeines Veranstalters oder Adressaten vor.
    Das hört sich nach einer „netten“ Einladung an, die im folgenden Thread angesprochen wurde:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    und auf:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    zu betrachten ist.

    Besonders gefällt mir der folgende Satz in der Einladung:

    Nach Ihrem Besuch bei uns, werden Sie nicht mehr an „Einkaufen“ denken.
    Oh wie wahr! Nach dem Besuch der Werbeveranstaltung wird man vermutlich, sofern die Veranstalter ihren Job richtig ausführen, so viel Geld für Ramsch und Reisen ausgegeben haben, dass tatsächlich kein Geld mehr für weitere Einkäufe zuhause übrig bleibt und man deshalb zumindest vorerst nicht an „Einkaufen“ denken kann. Ja, auch in diesen Briefen liegt ein bisschen Wahrheit, nur man muss sie halt richtig interpretieren!

    Gut, dass die Veranstaltung offensichtlich nicht stattfand.

    Gruß von SpamKampf
    Geändert von SpamKampf (22.08.2012 um 00:19 Uhr)

  8. #198
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Zitat Zitat von Walbeck Beitrag anzeigen
    Der Berufungsprozeß vor dem Landgericht hat begonnen.
    Das "prozessuale Problem" hat zu einem Freispruch des Kaffeefahrt-Veranstalters geführt.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Das Oldenburger Landgericht hat am Dienstag einen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup freigesprochen und damit ein vom Cloppenburger Amtsgericht gefälltes Urteil wegen eines Formfehlers aufgehoben.
    (...)
    Die Staatsanwaltschaft will in Revision gehen.

  9. #199
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Das ist der Grund, dem das Gericht wohl gefolgt ist:

    Selbst als die Kunden später von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Ware zurückgeschickt hatten, soll er sich das Geld mit den Überweisungsträgern doch noch geholt haben. Anders als im Lastschriftverfahren können Beträge, die per Überweisungsträger vom Konto gehen, nicht zurückgebucht werden.

    Die entscheidende Frage ist in dem Verfahren, wer betrogen worden ist. Die Anklage sieht die Täuschung bei den Banken, das Amtsgericht aber hatte sie bei den Kunden gesehen. Der Anklagevertreter hat einen Beweisantrag gestellt. Er will bundesweit alle Bankmitarbeiter, die mit den Überweisungsträgern zu tun hatten, und die Teilnehmer der Kaffeefahrten als Zeugen hören. Das Gericht wird in der kommenden Woche über den Antrag entscheiden.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] vom 18.8.2012
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  10. #200
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Auf den Kaffeefahrt-Veranstalter kommt trotzdem noch größeres Ungemach zu.

    Die Staatsanwaltschaft will nun in Revision gehen und die 16 Betrugsfälle, um die es jetzt ging, neu anklagen. Sie bereitet zurzeit zudem eine neue Anklage vor, in der es um Betrug in mehreren 100 Fällen geht. In diesem Zusammenhang hat die Anklage einen Haftbefehl für den 43-Jährigen beantragt.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

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