Bei einer Kaffeefahrt waren u.a. teure Vitaminkuren angeboten worden, mit Preisnachlass bei Sofortkauf. Zudem wurde eine Geld-zurück-Garantie versprochen, die dann nicht eingehalten wurde.
Nach Überzeugung der Richter hatte der 50-jährige Angeklagte die Verkaufsverhandlungen geführt und die „Geldzurück-Garantie“ angepriesen. Deswegen wurde er auch verurteilt.
Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]