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Thema: Allgemeine Hinweise bzw. Artikel über Kaffeefahrten

  1. #31
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    Zitat Zitat von lachkauf Beitrag anzeigen
    Postfach 1264
    27702 Osteholz-Scharmbeck
    Dann, lieber lachkauf, ermittle doch per Brief an die Deutsche Post mal den Postfachmieter dieses Postfaches.
    Ich wette, da kommt eine andere Angabe heraus als Anne ...

    wo war hier in antispam das Musterschreiben gleich wieder ?

  2. #32
    Neues Mitglied Avatar von lachkauf
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    habe ich doch gesagt: Die Firmennamen sind einfach virtuell.
    Sie nehmen sich einfach die Namen von Firmen aus dem Internet
    besonderes Firmen die mehmals auftauchen. Genauso die Namen und
    Vornamen der Veranstalter. Wenn Du die in Google suchst findest Du alle
    aber nicht den der vor Dir steht.
    Hier hat mir die Nachbarin gebracht:
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    Geändert von lachkauf (20.03.2011 um 09:33 Uhr)

  3. #33
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Da möchte ich doch glatt wetten, dass da ebenfalls FFO dahinter steckt.

    Eniac
    Die weltweit grösste Fakeseiten-Datenbank: http://db.aa419.org/fakebankslist.php
    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

    DER HERR ERSCHUF IN SEINEM ZORN - CLOPPENBURG UND BÜTTELBORN

  4. #34
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Standard Polizisten inkognito bei Kaffeefahrt

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    Eine Werbeveranstaltung in einem Hotel im Chamer Stadtteil Altenmarkt besuchten neben über 30 Senioren auch zwei ältere Polizeibeamte aus Cham.
    ...und da keine Reisegewerbekarte vorhanden war, kommt es zu weiteren Überprüfungen des Veranstalters.

  5. #35
    Mitglied Avatar von Micha2000
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    Zitat Zitat von Eniac Beitrag anzeigen
    Da möchte ich doch glatt wetten, dass da ebenfalls FFO dahinter steckt.

    Eniac
    Eniac, bei der Wette bin ich ganz auf Deiner Seite. Sowas von FFO...

  6. #36
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    Hallo

    Ich habe zwar schon einen großen Teil hier, im Rahmen meines Nachtdienstes, gelesen, aber eine Frage brennt mir doch noch immer unter den Nägeln. (Verzeiht mir, wenn ich es überlesen - oder noch nicht gelesen - haben sollte!):

    Was würde passieren, wenn ich eine Gewinnbenachrichtigung erhalte, und "leider" nicht an dieser "Reise" teilnehmen kann. Immerhin könnte ich ja auch einen tollen Sachpreis gewonnen haben.
    Im Rätsel selber stand ja nichts davon, dass ich die Gewinne nur auf der "informationsveranstaltung" erhalten würde.

    Normal, so ist zumindest meine Rechtsauffassung, könnte ich doch auch eine Zusendung meines Gewinnes fordern.

    Wenn ich mich recht entsinne, dann gab es doch auch schon eine erfolgreiche Klage incl. Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, um einen solchen Gewinn zu bekommen?!

    Gruß
    KaiHH

    P.S.: Diese Frage ist rein fiktiv! Ich habe sowas (noch) nicht erhalten und bin eigentlich recht geizig mit meinen persönlichen Daten, schon aufgrund meines Berufes.

  7. #37
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Du würdest schon allein mit der Klagezustellung Probleme haben.

    Ein Postfach kannst Du nicht verklagen!

    Und selbst wenn Du eine ladungsfähige Adresse, hinter einem Postfach hast, ist der "Postfachinhaber" entweder nicht existent, oder ganz schnell insolvent.

    Somit bleibst du sehr oft auf Deinem "Titel" sitzen, und kannst selber sehen wie Du diesen vollstreckst.

    Genau darauf basiert das "Eiergeschäft", die "Ponten" (Opfer) haben keine eindeutigen "Klageadressaten" und somit wenig Chancen.

    Bedanke Dich dafür bei der deutschen Post und den deutschen Gesetzgebern.

    Bei einigen europäischen Nachbarn sind längst wirkungsvollere Rahmenbedingungen geschaffen worden.

    Das ist unter anderen der Grund, warum Opfer aus Österreich gern mal kurz über die deutsche Grenze gekarrt werden.
    Ignorantia non est argumentum

  8. #38
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Österreicher nach Deutschland verschleppt, aber Österreicher wehren sich!

    Wie heute auf:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    zu lesen ist, wurde eine Busladung österreichischer Staatsbürger mit Hilfe einer falschen Gewinnmitteilung nach Deutschland zu einer Verkaufsveranstaltung gelockt.

    Da es den zugesagten Gewinn nicht gab, haben die Österreicher die Polizei zur Hilfe gerufen. Dies gefiel den Veranstaltern überhaupt nicht:

    Schließlich drohten die Veranstalter sogar allen Anzeigenerstattern, sie von der Rückfahrt auszuschließen, falls sie gegenüber der Polizei Angaben dazu machen.
    Die Polizei zu rufen hat sich sicherlich gelohnt, da alle Teilnehmer trotz Drohung nachhause gefahren wurden und besonders weil:

    Gegen die dubiosen Veranstalter, die bereits mehrfach wegen ähnlicher Veranstaltungen zur Anzeige gebracht wurden, wird nun wegen Betrug, Verdacht der Nötigung und mehreren Verstößen nach der Reisegewerbeverordnung ermittelt.


    Gruß von SpamKampf

  9. #39
    Mitglied Avatar von geist
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    Standard Österreicher nach Deutschland verschleppt, aber Österreicher wehren sich!

    Klasse, so muss das sein !

  10. #40
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Erneute Erfolgsmeldung / Kaffeefahrt vereitelt

    Wie heute auf

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    zu lesen ist, wurde erneut eine Kaffeefahrt in ihrer Entstehung vereitelt.

    Nach entsprechender Ansprache des Busfahrers und Aufklärung seiner Fahrgäste wurden er sowie der Reisebus durch die Beamten der Verkehrsinspektion auf Verstöße hin überprüft.
    Allerdings reagierte der Busfahrer sichtlich verstimmt, als die Beamten der Verkehrsinspektion ihm eröffneten, dass er nicht nur verbotener Weise während der Fahrt mit dem Handy telefoniert habe, sondern auch noch ein Verstoß gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurde. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro; seine Ehefrau, die die Halterin des Reisebusses ist, muss sogar mit 1.000 Euro rechnen.
    Es lohnt sich deshalb auch die Polizei über solche Gewinnmitteilungen zu informieren.

    Gruß von SpamKampf

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