[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Jedoch:Kaffeefahrt, das klingt nach Heimatfilm, Omas und Opas tuckern im Bus über hügeliges Land, alles gratis, sogar Geschenke gibt es, steht ja so in der Einladung. Von wegen. Die viereinhalb bis fünf Millionen Deutschen, die laut Bundesratsstatistik jedes Jahr an Kaffeefahrten teilnehmen, werden oftmals viel Geld für Schund los - auch gegen ihren Willen.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Was viele nicht wissen: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie haben trotzdem grundsätzlich Anspruch auf sämtliche Leistungen, die sie gebucht und bezahlt haben.
und viele weitere hilfreiche InformationenWer eine Busfahrt mit anschließender Verkaufsveranstaltung bucht, steht unter dem Schutz des Pauschalreiserechts. Wird die Reise durch Pannen gravierend beeinträchtigt oder hält der Reiseveranstalter seine Versprechungen nicht ein, muss er dafür geradestehen. Der Reisende kann zum Beispiel einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen, wenn wegen des endlos langen Einsammelns von Reisenden eine zugesicherte Stadtbesichtigung ausfällt. Tagesausflügler müssen auch nicht in Kauf nehmen, wenn die Tour statt ins romantische Heidelberg auf einen hessischen Bauernhof geht.
Lesezeichen