Wenn es keinen Vermittlungsauftrag gab, sondern die Provisionen zwischen dem Reiseveranstalter und dem "Vermittler" vereinbart waren, hatte der Betroffene einen ganz schlechten Anwalt. Es hat dann nämlich einige Kündigungs- und/oder Anfechtungsgründe gegeben. Unter anderem den Verstoß gegen das Transparenzgebot des AGBG. Aber bei den Preisen unter 600 Euro ist ja wohl auch eine Berufung nicht möglich.
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