Bonjour deekay, Sie haben uns Ihre Email-Adresse mitgeteilt, vielen Dank.
Mit einem Klick hier bestätigen Sie uns, dass wir Ihre E-Mail-Adresse korrekt erfasst haben und Sie weitere Informationen von PEUGEOT erhalten möchten.
Vielen Dank!
Ihr PEUGEOT Marketing-Servicecenter
Wenn Sie Ihre Kundendaten bzw. Ihr Einverständnis zur Speicherung dieser Daten bearbeiten möchten, klicken Sie bitte hier.
Sollten Sie nicht deekay sein, ignorieren Sie diese Email einfach.
Nun ja, nun kann man meinen dass das eine normale opt-in Mail ist. Nur habe ich mich nicht bei denen angemeldet, habe meine Adresse nicht angegeben. Es muss also jemand meine Daten eingetragen haben.
Interessanterweise - und das ist der Hauptgrund für das einstellen hier, kann man seine Kundendaten nur prüfen wenn man die Fahrgestellnummer seines Peugeots eteilweise eingibt.
Ich fahre keinen Peugeot - ich habe nie einen gefahren. Und ich halte es für bedenklich, die Fahrgestellnummer mitangeben zu müssen
whois:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Geändert von deekay (25.03.2011 um 10:28 Uhr)
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
Ich denke mal über die Fahrgestellnummer wollen sie sicherstellen, dass sich tatsächlich nur Peugot-Besitzer registrieren.
Ich vermute in diesem Fall fast, dass sich da jemand einen Spaß erlaubt hat. Wahrscheinlich hat sich jemand mit der eigenen Fahrgestellnummer und deekays Adresse registriert. Warum jemand so etwas tun sollte ist mir allerdings ein Rätsel.
Ich betreibe ja nun eine Firma - habe vor kurzem von zwei Peugeot Händlern Post (Briefpost) bekommen und habe die Gelegenheit genutzt um denen meine Firma vorzustellen (wir machen Veranstaltungen - auch in Autohäusern). Vielleicht hat da jemand dadurch meine Adresse eingegeben
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
Lesezeichen