Ja und nein: Ja, lies dir doch einfach mal diesen Thread durch. Und nein, Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir leider nicht geben.
Ganz allgemein:
1. Es ist zweifelhaft ob ein gültiger Vertrag besteht. Ohne Vertrag entstehen keine Verpflichtungen, du musst noch nicht einmal das Heft zurück schicken wenn es niemand ausdrücklich verlangt.
2. Ohne "Willkommensschreiben" hast du sicher auch keine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten. Also selbst wenn man davon ausgeht dass ein Vertrag besteht kannst du den später immer noch widerrufen, denn die Frist beginnt erst mit dem Erhalt der Belehrung.
3. "Kündigung" ist vermutlich nicht das Mittel der Wahl, sieheWiderspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung
P.S.: Ganz wichtig: Behalte dein Konto im Auge und lasse nicht genehmigte Lastschriften sofort zurückbuchen.
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