Und da wäre auch noch die Sache mit der mündlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.
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Lies mal Abs. 1 Satz 10.
Wenn im Verkaufsgespräch falsche Angaben über die Widerrufsfrist gemacht wurden, dann wurde eben nicht richtig gemäß Art. 246 EGBGB informiert, und dann gelten 4 Wochen Widerrufsfrist ab Zugang der schriftlichen Widerrufsbelehrung.
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