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Thema: lovemyblog.de

  1. #1
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    Standard lovemyblog.de

    Von der Seite hatte ich häufiger Blogspam.

    Ebenso von super-blogs.de , cheezy-blogs.de , chio-blog.de , get-a-blog.de , my-big-blog.de

    Interessant ist, dass diese Blogs als Inhaber Adressen angeben welche es nach Google Maps nicht gibt und es teilweise Verbindungen zu dem Inhaber von Mediaroo oder Webdesign Bochum gibt. Beides Unternehmen, welche sich u.a. der Suchmaschinenoptimierung verschrieben haben. Etwas, dass auch über Backlinks läuft.
    lovemyblog ist zum Beispiel über die Telefonnummer mit Webdesign Bochum verbunden.

    Sind die Zusammenhänge nur Zufall?

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Welt ist eigentlich zu klein für so viele Zufälle.

    Man kann ja mal bei der DENIC protestieren, wegen der Registrierung von de-Domains auf falsche Adressangaben. Wenn die DENIC nicht zeitnah spurt, kann man sie wegen Mitstörerhaftung in Regreß nehmen. Das wäre zwar juristisches Neuland, aber in meinen Augen erfolgversprechend, wenn alles gut gerichtsfest dokumentiert und begründet wird.
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  3. #3
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    Der DENIC wurde schon Mitteilung gemacht, die weigern sich aber etwas zu unternehmen, wenn man die falschen Adressangaben nicht nachweist.

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Also: dokumentierter Post-Zustellversuch?

    Eigentlich kann es das nicht sein. Rechtlich gesehen müsste die DENIC bei gesicherten Hinweisen (kein Eintrag in der Google-Straßendatenbank) selbst in Eigenregie tätig werden und einen Zustellversuch starten. Die DENIC darf so etwas eigentlich nicht dem Beschwerdeführer überlassen.

    Trotzdem würde ich mal per Post zustellen und das Ergebnis hier dokumentieren. Anschließend werden wir mal der DENIC ein paar Takte schreiben. Wir werden möglicherweise demnächst ab und zu zur Klage gegen die DENIC raten.
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  5. #5
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    Ich zitiere hier mal aus einer Mail der DENIC

    vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihren Hinweis, dass offensichtlich die Domaindaten
    der von Ihnen angesprochenen Domain nicht den Domainrichtlinien / -bedingungen
    entsprechen. Wir möchten Sie bitten, zwei entsprechende schriftliche Nachweise
    (nicht zustellbares postalisches Schreiben, Einwohnermeldeamts- oder
    Handelsregisterauskunft, o. ä.) bei DENIC einzureichen, damit wir uns Ihrem
    Anliegen schnellstmöglich annehmen können.
    Ich werde mal eine Postkarte an die Adresse schicken und sehen was passiert.

  6. #6
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die DENIC hat sich längst in die Gilde unseriöser Domainverwalter eingereiht.

    Eine beliebige Schrottmailadresse und natürlich die Entrichtung der Gebühren reichen ihr völlig
    als "Legitimation". Western Union wird sicherlich dabei als "Bankinstitut" ausreichen.

    Die Absurdität der Beweislastumkehr spricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn.
    Anmeldeadressen, die bereits bei flüchtigem Hinsehen als Fakes erkennbar sind
    ( nichtexistente Telefonnummern, nichtexistente Postleitzahlen, nichtexistente Adressen usw )
    lösen bei ihr nicht den geringsten Zweifel aus, warum auch solange die Knete eintrudelt.

  7. #7
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    Die Frage ist: Was kann man dagegen tun?
    Man muss die DENIC schon irgendwie rechtlich bei den "Eiern" bekommen, wenn sich etwas ändern soll.

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Da wird man klagen müssen, und das wird ein Präzedenzfall.
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  9. #9
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    Vermutlich muss man sich nicht an die DENIC wenden, sondern an den Registrar der jeweiligen Domain, denn die DENIC ist wohl nur die Registry, und die Rolle des Registrars wird von den Genossenschaftsmitgliedern eingenommen. Leider gibt die DENIC in den Whois-Angaben keine Informationen zum zuständigen Registrar.
    Und wenn man den Registrar dann hat, wird es nicht viel einfacher, denn der sollte einen Vertrag mit der ICANN haben, der unter anderem das Registrar Accreditation Agreement beinhaltet. Dort steht im Punkt 3.7.8:
    Zitat Zitat von http://www.icann.org/en/registrars/ra-agreement-21may09-en.htm#3.7.8
    Registrar shall, upon notification by any person of an inaccuracy in the contact information associated with a Registered Name sponsored by Registrar, take reasonable steps to investigate that claimed inaccuracy. In the event Registrar learns of inaccurate contact information associated with a Registered Name it sponsors, it shall take reasonable steps to correct that inaccuracy.
    Ich habe schon mehrfach versucht, Registrare auf diesen Passus festzunageln (unter anderem joker.com, der lange Haus- und Hofregistrar für Alan Ralsky war). Die Reaktion war Null - und da es sich um eine vertragliche Verpflichtung zwischen ICANN und dem Registrar handelt, kann man da juristisch vermutlich gar nichts machen.

    hoppala
    Geändert von hoppala (17.10.2011 um 11:19 Uhr) Grund: QUOTE richtig formatiert

  10. #10
    Chinchilla
    Gast

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    Zitat Zitat von ulrics Beitrag anzeigen
    Ich werde mal eine Postkarte an die Adresse schicken und sehen was passiert.
    Die Denic verlangt, daß mindestens 2 eindeutige Beweise für die Nichtexistenz vorgelegt werden, sonst wird sie nicht aktiv. Die hat natürlich der Hinweisgeber zu liefern auf seine Kosten.

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