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Thema: Callcenterverband will Trillerpfeifer verklagen

  1. #1
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Callcenterverband will Trillerpfeifer verklagen

    Schaut euch mal diesen Artikel an: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Anscheinend ist die Kaltanrufer-Abwehr per Trillerpfeife wieder auf dem Vormarsch. Ein Funktionär des Callcenter-Verbands fordert, gegen Trillerpfeifer im Rahmen eines Strafverfahrens vorzugehen und nach einer Verurteilung öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen.

    Daraus kann man allerdings schließen, dass bisher keine einschlägigen Urteile vorliegen, oder?

    Wuschel
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  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Ein Funktionär des Callcenter-Verbands fordert, gegen Trillerpfeifer im Rahmen eines Strafverfahrens
    Anscheinend wird an der technischen Ausrüstung gespart >> http://www.antispam-ev.de/wiki/Trillerpfeife
    Die technische Ausgestaltung moderner Telefone (und wir gehen hier mal davon aus, dass CCs mit neuester Technik ausgestattet sind) verhindert eine Belästigung des CCA durch einen Trillerpfeifenton.
    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Daraus kann man allerdings schließen, dass bisher keine einschlägigen Urteile vorliegen, oder?
    Vermutlich nicht, denn dafür müßten sie sich ja als Coldcaller outen
    und das widerum wäre genau das, was diese Heckenschützen ja möglichst vermeiden wollen.
    Hab jedenfalls nichts finden können und wenn es welche gäbe, würden sie bestimmt damit
    schon lange strunzen.

    Trillerpfeife & Urteil liefert nur solche Merkwürdigkeiten
    http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/955.htm

  3. #3
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Also lieber beleidigen?

    Daraus kann man allerdings schließen, dass bisher keine einschlägigen Urteile vorliegen, oder?
    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Anscheinend wird an der technischen Ausrüstung gespart >> http://www.antispam-ev.de/wiki/Trillerpfeife
    Also sollte man sich lieber ein paar justiziable Beleidigungen einfallen lassen. Leider waren meine letzten Kaltanrufer Herren, sonst hätte ich sie angemacht und nach Preisen für verschiedene Perversionen gefragt.

    Wuschel
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  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    offtopic:
    Das mit den Preisen für Dienstleistungen funktioniert bei Herren mindestens genauso gut


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Coldcaller tatsächlich den Angerufenen Verklagt, sei es wegen Beleidigung oder wegen der Trillerpfeife. Die Pfeife lehne ich aus rein moralischen Gründen ab, denn einen Tinitus wünsche ich noch nicht mal einem Callcenter-Agent.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Wuschel, nicht zu vergessen die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  6. #6
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Ich halte das für eine zahnlose Drohung und konstruiere hier ein mögliches Szenario (natürlich rein spekulativ)

    TF = Trillerpfeiffer
    CC = CallCenterTerrorist

    • CC ruft kalt an = Verstoss
    • TF pfeift
    • CC hat jetzt Ohrenschmerz
    • CC hat aber jetzt Problem, das zu beweisen
      1. TF gilt vor dem Gesetz als unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist
      2. CC kann das nur beweisen, wenn er das Gespräch illegal aufgezeichnet hat, CC gibt damit Verstoss gegen StGB zu
      3. Gericht darf illegale Tonbandaufnahme nicht verwerten
    • ohne Aufnahme wird Beweis der Schuld von TF schwer zu beweisen sein


    Fazit: das Risiko, das es für den CC ein Eigentor wird, ist möglich
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  7. #7
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Ich glaube auch, dass das eine leere Verzweiflungsdrohung ist. Zwar kann man es nie ganz ausschließen, dass irgendein CC-Betreiber tatsächlich mal klagt, und daher raten wir ja auch immer von der Trillerpfeife ab. Das auch deswegen, weil man sich damit auf das gleiche Niveau herunter begibt. Aber für den CC-Betreiber selbst könnte das jede Menge Ärger nach sich ziehen, wenn er sich aus der Anonymität herausbegibt. Wahrscheinlich ist das also nur eine hohle Drohgebärde.
    Goofy
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  8. #8
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Das Callcenter kann vor Gericht nicht anonym bleiben!

    Zitat Zitat von cmds Beitrag anzeigen
    • CC ruft kalt an = Verstoss
    • TF pfeift
    • CC hat jetzt Ohrenschmerz
    • CC hat aber jetzt Problem, das zu beweisen
      1. TF gilt vor dem Gesetz als unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist
      2. CC kann das nur beweisen, wenn er das Gespräch illegal aufgezeichnet hat, CC gibt damit Verstoss gegen StGB zu
      3. Gericht darf illegale Tonbandaufnahme nicht verwerten
    • ohne Aufnahme wird Beweis der Schuld von TF schwer zu beweisen sein
    Zur Verschärfung: der klagende Callcenter-Agent müsste bei Gericht den Namen des Callcenters nennen. Dann wäre das Callcenter im Licht der Öffentlichkeit, und das wäre 99 von 100 Callcenter-Betreibern gar nicht recht.

    Günter Wallraff hat vor ein paar Jahren bei mehreren Callcentern gearbeitet und wurde trotz mehrerer Zeitungsartikel und Fernsehbeiträge nicht verklagt.

    Legt das Callcenter einen Mitschnitt vor und das Gericht verwirft ihn nicht als unzulässig, könnte der Beklagte immer noch behaupten, "der Anrufer hat mich angepfiffen, weil ich ihm nichts sagen wollte!" Soll mal einer aus dem Mitschnitt schließen, von welcher Seite der Pfiff kam!

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #9
    Anfänger
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    Zitat Zitat von cmds Beitrag anzeigen
    3. Gericht darf illegale Tonbandaufnahme nicht verwerten
    Das ist ein Gerücht, dass aus Amerika zu uns rübergeschwappt ist.
    In Deutschland dürfen auch illegal erlangte Beweismittel verwendet werden.


    Ändert aber am Ergebnis nichts.

    Die CCs sollten einfach die Belästigungen einstellen. Dann gibt es auch keine Probleme mit Trillerpfeifen oder sonstigen Maßnahmen.

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Jein. Es stimmt schon dass der Grundsatz "Früchte des vergifteten Baums" aus dem amerkikanischen Recht stammt und so in Deutschland nicht anwendbar ist. Allerdings gibt es sehr wohl auch hierzulande in bestimmten Fällen ein Beweisverbot. Darunter fällt unter anderem das Beweismethodenverbot, z.B. durch Folter erwirkte Aussagen.

    Was die Verwertbarkeit von illegal erlangten Gesprächsmitschnitten betrifft: Nach meiner Interpretation macht es einen Unterschied, wer die Aufnahme angefertigt hat. War es wie in diesem Beispiel der Callcenter-Agent (also das "Opfer" im Strafprozess) finde ich nichts was gegen eine Verwertung spricht. Anders sieht es aus wenn das Beweismittel in einer nicht genehmigten Überwachung durch die Polizeit angefertigt wurde, da hier §100d StPO ein explizites Verwertungsverbot beinhaltet.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

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