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Anscheinend ist die Kaltanrufer-Abwehr per Trillerpfeife wieder auf dem Vormarsch. Ein Funktionär des Callcenter-Verbands fordert, gegen Trillerpfeifer im Rahmen eines Strafverfahrens vorzugehen und nach einer Verurteilung öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen.
Daraus kann man allerdings schließen, dass bisher keine einschlägigen Urteile vorliegen, oder?
Wuschel
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