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Thema: Callcenterverband will Trillerpfeifer verklagen

  1. #11
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Zitat Zitat von TillP Beitrag anzeigen
    Das ist ein Gerücht, dass aus Amerika zu uns rübergeschwappt ist.
    In Deutschland dürfen auch illegal erlangte Beweismittel verwendet werden.
    ..
    Ich habe mich missverständlich ausgedrückt, Du hast Recht.
    Es ist in dem Fall aber das Risiko, das der CC das Recht hat, wegen der illegalen Aufzeichnung Strafanzeige gegen den TF zu tätigen. Da gilt es für den TF, abzuwägen in welchem Verhältnis die zu erwartende eigene Strafe zur Strafe gegen den CC steht.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  2. #12
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Cool Mitschnitt bleibt unbrauchbar

    Zitat Zitat von Solli Beitrag anzeigen
    ...Grundsatz "Früchte des vergifteten Baums" ... in Deutschland nicht anwendbar ...
    Dann wird das Callcenter immer noch keine Freude an dem Mitschnitt haben, da es eine Anzeige nach [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu erwarten hat.

    Mit einem schwarzen Mitschnitt könnte der Anrufer vielleicht bewiesen, dass er angetrillert wurde, aber der Callcenter-Betreiber fängt eine Strafe ein.

    Ob das behauptete Knalltrauma auch wirklich von diesem Anruf kam oder von einem anderen Trillerpfeifer, ist immer noch fraglich.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

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