Gestern bekam ich einen dicken Brief von "Creditreform". Ich hätte ihn beinahe ungeöffnet in den Müll geschmissen, da die mir schon öfter Brief-Werbung für ihre Auskunftei- und Inkassodienstleistungen geschickt haben, aber dazu war der Brief zu dick, so dass ich ihn doch öffnete.
Der Inhalt: Eine Forderung über EUR 8,74 für Telefon-Leistungen der insolventen Firma Teldafax/HugoTel (ich war da tatsächlich mal Kunde, aber natürlich nicht in irgendeinem Vorausbezahl-Tarif). Da keinerlei forderungsbegründende Dokumente beilagen, habe ich natürlich zunächst die zugehörigen Rechnungen angefordert.
Heute mailte man mir Rechnungen über den Betrag von EUR 3,74 zu und meinte in der Mail lapidar: Die weiteren EUR 5,-- seien Mahngebühren.
Ich weiß nicht mehr, ob ich die Rechnungen jemals erhalten habe, halte diesen Betrag jedoch für durchaus plausibel und begründet. Nicht begründet ist aus meiner Sicht die Mahngebühr, denn ich hatte Teldafax/HugoTel eine Einzugsermächtigung erteilt; auf zwei der vier Rechnungen steht auch "Der Betrag wird von Ihrem Konto ... eingezogen" (auf den folgenden beiden dagegen nicht, was mich wundert, da ich die Einzugsermächtigung nie gekündigt habe). Wenn die von der Einzugsermächtigung keinen Gebrauch machen, sind die doch selber schuld, wenn sie das Geld nicht kriegen. Für Mahngebühren ist da nach meiner Auffassung kein Platz.
Es geht zwar wirklich nur um einen Klecker-Betrag - aber ausgerechnet Creditreform möchte ich damit nicht reich machen - sollen die doch ihr Geld von der (insolventen) Teldafax holen... Natürlich werde ich den unstrittigen Betrag von EUR 3,74 umgehend überweisen.
Wie seht ihr die Sache? Haben die ein Anrecht auf die Mahngebühren? Gerade auch weil auf den letzten beiden Rechnungen nicht stand, dass der Betrag abgebucht würde? Aber selbst dann hätte man mir aus meiner Sicht zunächst eine normale, gebührenfreie Mahnung schicken müssen.
Gruß
Schnabelland
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