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Thema: [Privat:] Mahngebühr trotz Einzugsermächtigung

  1. #1
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Standard [Privat:] Mahngebühr trotz Einzugsermächtigung

    Gestern bekam ich einen dicken Brief von "Creditreform". Ich hätte ihn beinahe ungeöffnet in den Müll geschmissen, da die mir schon öfter Brief-Werbung für ihre Auskunftei- und Inkassodienstleistungen geschickt haben, aber dazu war der Brief zu dick, so dass ich ihn doch öffnete.

    Der Inhalt: Eine Forderung über EUR 8,74 für Telefon-Leistungen der insolventen Firma Teldafax/HugoTel (ich war da tatsächlich mal Kunde, aber natürlich nicht in irgendeinem Vorausbezahl-Tarif). Da keinerlei forderungsbegründende Dokumente beilagen, habe ich natürlich zunächst die zugehörigen Rechnungen angefordert.

    Heute mailte man mir Rechnungen über den Betrag von EUR 3,74 zu und meinte in der Mail lapidar: Die weiteren EUR 5,-- seien Mahngebühren.

    Ich weiß nicht mehr, ob ich die Rechnungen jemals erhalten habe, halte diesen Betrag jedoch für durchaus plausibel und begründet. Nicht begründet ist aus meiner Sicht die Mahngebühr, denn ich hatte Teldafax/HugoTel eine Einzugsermächtigung erteilt; auf zwei der vier Rechnungen steht auch "Der Betrag wird von Ihrem Konto ... eingezogen" (auf den folgenden beiden dagegen nicht, was mich wundert, da ich die Einzugsermächtigung nie gekündigt habe). Wenn die von der Einzugsermächtigung keinen Gebrauch machen, sind die doch selber schuld, wenn sie das Geld nicht kriegen. Für Mahngebühren ist da nach meiner Auffassung kein Platz.

    Es geht zwar wirklich nur um einen Klecker-Betrag - aber ausgerechnet Creditreform möchte ich damit nicht reich machen - sollen die doch ihr Geld von der (insolventen) Teldafax holen... Natürlich werde ich den unstrittigen Betrag von EUR 3,74 umgehend überweisen.

    Wie seht ihr die Sache? Haben die ein Anrecht auf die Mahngebühren? Gerade auch weil auf den letzten beiden Rechnungen nicht stand, dass der Betrag abgebucht würde? Aber selbst dann hätte man mir aus meiner Sicht zunächst eine normale, gebührenfreie Mahnung schicken müssen.

    Gruß

    Schnabelland
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    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
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    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

  2. #2
    Chinchilla
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    Eine Mahngebühr, weil die nicht vom Einzug Gebrauch gemacht haben? Und dann auch noch ohne Hinweis, daß man überweisen soll? Sehe ich keine Rechtfertigung für. Man kann ja nicht davon ausgehen, daß der Kunde Hellseher ist. Würde ich einmal ablehnen und dann auf das Mahnverfahren warten, das vermutlich nie kommen wird, da das Eis zu dünn ist und sich der Aufwand nicht lohnt. War da nicht auch mal was, daß nur die entstandenen Kosten als Mahngebühr in Rechnung gestellt werden dürfen, die im Rahmen 1-2 Euro liegen sollten?

    Berechtigte Forderung überweisen ist m.E. selbstverständlich.

    Sicher gibt es aber Viele, die dem Unternehmen die 5 Euro einfach überweisen. Weil sich der Aufwand zum nachprüfen nicht lohnt, weil sie glauben das sei gerechtfertigt oder was auch immer.

  3. #3
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ich schliesse mich an. Im übrigen ist doch davon auszugehen dass sowas angemahnt wird bevor ein Inkassobüro aktiv wird
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    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  4. #4
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Hier sind paar Sachen die zu klären sind
    -Teldafax in Form eines Telefonieanbieters existiert diverse Jahre nicht mehr
    -aus welchem Zeitraum stammen die Rechnungen und wann sind sie angefallen
    -geprüft ob nicht ev. doch überwiesen oder teilweise abgebucht.

    Sollte hier also kein Fall von Verjährung sein, dann ist die Mahngebühr von 5€ noch ok, denn es ist eine Urban Legend, das überhaupt gemahnt werden muß.

    Sollten die Kosten tatsächlich beim Anbieter Teldafax angefallen sein, dann dürften die Forderungen verjährt sein: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  5. #5
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Hallo thomas1611:
    * Teldafax hat sehr wohl wieder ein Telefongeschäft aufgenommen - meines Wissens als VoIP-Anbieter. Es handelt sich allerdings um einen völlig neuen Betreiber - die haben nur den Namen "Teldafax" gekauft. Die Leistungen stammen von Anfang 2011 und sind damit nicht verjährt.
    * Abgebucht oder überwiesen wurde nichts (meine Vermutung ist ja, dass Teldafax sich den Aufwand einer Abbuchung bei den geringen Rechnungsbeträgen sparen wollte - ich bin nun mal Wenig-Telefonierer, und bei 1ct pro Minute kommt man eben in 4 Monaten nur auf knapp 4 EUR Kosten...).

    Ich sehe es eben so: Ich habe denen eine Einzugsermächtigung erteilt, und da in der Vergangenheit abgebucht wurde, bin ich davon ausgegangen, dass ich mich nicht um die Bezahlung der Kosten kümmern muss. Aus meiner Sicht hätte es zumindest einer Mitteilung von Teldafax bedurft, dass die eingeführte Praxis (Einzug der Beträge) eingestellt wird und ich mich selbst um die Begleichung kümmern muss. Daher sehe ich irgendwie nicht ein, dass hier eine Mahngebühr anfällt, nachdem ja vor den fraglichen Rechnungen durchaus regelmäßig abgebucht wurde...
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  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Ich bin ganz Schnabellands Meinung, daß Mahngebühren in diesem Fall ungerechtfertigt sind, da der Zahlungsverzug ja vom Unternehmen selber verursacht war.
    Es gibt im Mietrecht einige Entscheidungen, bei denen eine erteilte Einzugsermächtigung eine Rolle spielt (z.B. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], Urteil vom 09.06.2008).
    Dabei wird auf die dadurch entstehende Holschuld des Gläubigers verwiesen.

  7. #7
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    ...denn es ist eine Urban Legend, das überhaupt gemahnt werden muß.
    Das muß man differenzierter Sehen.

    Wenn die Rechnung so formuliert ist dass man mit Erhalt der Rechnung bei verspäterter Zahlung in Verzug gesetzt wird kann man ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassobüro beauftragen.

    Die meisten Rechnungen sind diesbezüglich jedoch nicht korrekt formuliert. Deshalb bedarf es einer Mahnung um den Schuldner in Verzug zu setzten. Und dazu reicht eine!

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Hier ist der Paragraph dazu [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Unter anderem dürfte in diesem Fall auch einschlägig sein:
    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
    Die verbummelte Lastschriftabbuchung sowie die verschlampte Endabrechnung mit Aufstellung der verbleibenden Restforderung ist nicht vom Schuldner, sondern von Teldafax zu vertreten. Ein Verzugsschaden ist nicht geltend zu machen.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  10. #10
    Mitglied
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    Hi,

    wenn eine von Dir ungekündigte Einzugsermächtigung vorlag, ist es das Problem von TelDaFax. Außer, sie haben Dir mitgeteilt, dass Du ab einem gewissen Datum selbst überweisen musst. Aber das wäre eine Änderung der AGB, die Sie Dir auch hätten mitteilen müssen. Und dazu müssten sie Dir auch eine Rechnung mit der Forderung zugeschickt haben, so dass Du von der Forderung überhaupt Kenntnis bekommen konntest.
    Eine Forderung, die laut AGB sofort bei Nichtzahlung eine Mahngebühr rechtfertigt, wird auch i.d.R. vom Unternehmen selbst gestellt und nicht an ein Inkassounternehmen weitergegeben.
    Ich an Deiner Stelle würde das der Creditreform so mitteilen und die unstrittige Summe (wenn keine Rechnung vorliegt unter Ausschluss der Anerkenntnis; auch wenn es nur Pillepalle ist) überweisen, färdsch.
    Ihre Mahngebühren sollen sie sich gefälligst von ihrem Auftraggeber holen.
    Übrigens: Einen "Negativeintrag" bei der Creditreform, der Mitgliedern auch auf Anfragen mitgeteilt wird, bekommt man erst ab der 2. unstrittigen Forderung!
    Das weiß ich so genau, weil ich auch schonmal Trödel mit denen hatte und deshalb explizit danach gefragt hatte.

    Grüße
    Snyder
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
    Ein geistiges Duell mit einem ColdCaller ist unfair. Schließlich ist er unbewaffnet!

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