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Thema: SWV GmbH / Uniscore

  1. #21
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten, dich aber auf einen Zeitungsartikel hinweisen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  2. #22
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Bei dem Urteil geht es um die strafrechtliche Seite. Nicht geklärt ist, ob die Forderungen berechtigt waren.
    Ein Beitrag aus 2012 auf CB [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  3. #23
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von djthenose Beitrag anzeigen
    Nach einem weiteren Anruf haben die wohl auch mal einen Titel gegen mich erwirkt. Komm ich da noch irgendwie raus? Das regt mich jetzt echt auf.
    Wenn es tatsächlich einen Vollstreckungstitel gibt, dann hast Du diverse Fehler gemacht, die Dir am besten ein Anwalt erklärt.
    Vollstreckungstitel verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren und lassen sich meistens nur extrem schwer oder gar nicht anfechten.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  4. #24
    Mitglied
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    In diesem Zusammenhang lohnt es sich [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] mal durchzulesen. Irgendwas davon muss man doch mitbekommen, von solchen Bescheiden. Gang zum Anwalt lohnt sich auf alle Fälle. Behaupten, dass man einen Titel habe, kann jeder.

    Nur
    Zitat Zitat von j.W. Goethe in Faust 1
    "Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen."

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