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Thema: SWV GmbH / Uniscore

  1. #1
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    Beitrag SWV GmbH / Uniscore

    Morgen alle zusammen.
    Meine Frau hat heute morgen einen komischen Brief von Uniscore erhalten.
    Es sollen Beträge von einer "Firma SWV GmbH" eingezogen werden.
    SWV GmbH sagt mir überhaupt nichts.
    Das ist doch bestimmt wieder so eine billige Abzocke.
    Bloß woher haben sie das Geburtsdatum,Adresse und Telefonnummer.
    Was sagt ihr dazu?
    Am liebsten würde ich die ganze Sache in die Schublade legen und warten was passiert.
    Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt einfach widersprechen.

    Gruß Svenni1963

    P.S. Kann leider keine Anhänge hochladen

    Hier die Anhänge
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Geändert von cmds (07.08.2012 um 11:53 Uhr) Grund: Anhänge angefügt

  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Wenn keine realen Forderungen bestehen, würde ich das Schreiben auch nicht weiter beachten. Hinter dem Kürzel SWV GmbH steht die Signum Werbe- und Vertriebs GmbH, Wien / Österreich. Diese trat in der Vergangenheit öfter in Verbindung von Gewinnspielmagazinen vom Hamburger Steindamm 55, etwas Tipp300, auf.

    Das Schreiben kannst du dem Verein auch gerne per E-Mail an uns senden. Die E-Mail-Adresse findest du im Impressum
    Geändert von truelife (07.08.2012 um 11:48 Uhr) Grund: Typo
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  3. #3
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Hm ...

    gibt es eine "SWV GmbH = Signum Werbe- und Vertriebs GmbH, Wien / Österreich", die gut passen könnte.

    Quelle:
    http://raubwirtschaft.info/go/b2c/a07/betroffene/003-signum.htm

    Nebelwolf

  4. #4
    Mitglied Avatar von TheDoctor
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    Das [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gibt mehrere sehr unterschiedliche Treffer für eine "SWV GmbH" her. Ggf. könnte da ein Sitz oder eine Handelsregisternummer noch mehr helfen.

    Falls Du das Schreiben ausreichend anonymisiert hast (Adresse, etc schwärzen) kannst du ja einen Scan z.B. bei http://www.directupload.net/ hochladen und hier verlinken.


    offtopic:

    @Nebelwolf:
    Hatte ich zuerst auch gedacht, aber die ist scheinbar nicht (mehr?) im Register mehr drin - ist das etwa ein abgeschlagener Arm der Wiener Krake?
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die SWV GmbH ist bzw. war einer der vielen zwielichtigen Anbieter dubioser "Gewinnspieleintragungen". Sollte Dir die Masche mit den Gewinnbimmlern noch nicht bekannt sein, lies das:
    Gewinnspiele - Abzocke am Telefon

    Die Uniscore Inkasso ist dafür bekannt, immer wieder Pakete aus zweifelhaften Forderungen solcher Gewinnspielanbieter anzukaufen. Uniscore vertritt dann die Forderungen "aus abgetretenem Recht", das heißt: in eigener Sache. Womit Uniscore dann natürlich auch angreifbar für negative Feststellungsklagen etc. wird, aber das scheint die nicht groß zu stören.

    Uniscore ist auch dafür bekannt, immer mal wieder gerichtliche Mahnbescheide gegen Nichtzahler zu beantragen (wenn auch wohl nicht in allen Fällen). Das ist auch der einzige Anlass, zu dem man als Betroffener reagieren muss. Diesem Mahnbescheid müsste man innerhalb 14 Tagen widersprechen. Kreuz auf dem Formular setzen bei "Widerspruch", unterschreiben und ans Gericht (nicht an Uniscore!) zurückschicken. Begründen muss man den Widerspruch nicht.

    Danach kommen von Uniscore oft noch ein paar alberne Drohbriefe - und das war es dann. Das schläft sang- und klanglos ein.
    Es gab auch Fälle, wo die Betroffenen selbst Überleitung ins streitige Verfahren (zusammen mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid) beantragt haben. Damit wird Uniscore in einen Prozess gezwungen, in den Uniscore in Wirklichkeit gar nicht hinein will. Man sieht dann oft, dass Uniscore selbst die Klage zurückzieht und damit auf den Anspruch verzichtet. Die glauben selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung.

    Abgesehen vom Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat man als Betroffener keine Rechtspflicht, auf die albernen Mahnschreiben reagieren zu müssen.

    Auf keinen Fall sollte man natürlich die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarungen enthalten ein sogenanntes "Forderungsanerkenntnis", und wenn man so etwas erstmal völlig unnötig unterschrieben hat, dann wird es schwer, da rauszukommen. Wenn eine Forderung unbegründet ist, wovon hier auszugehen ist, dann gibt es nichts anzuerkennen und nichts zu zahlen - auch nicht auf Raten.

    Mit etwas Sportsgeist und Elan erklärt man den Widerspruch gegen die Forderung an Uniscore und verlangt die Vorlage der gültigen Abtretungserklärung nach § 410 BGB im Original.
    Antwortbrief gegen ungerechtfertigte Inkassoforderung
    Liefert Uniscore daraufhin keine glaubhafte und nachvollziehbare Dokumentation, auf welche Weise sie mit Unterschrift welches rechtsverantwortlichen Geschäftsführers der "SWV" die Forderung aufgekauft haben, erstattet man Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie des Verdachts auf vorliegende Straftaten gegen das Geldwäschegesetz und reicht negative Feststellungsklage gegen Uniscore ein.
    Negative Feststellungsklage
    Goofy
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  6. #6
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    UPS.
    Kann einer den Namen meiner Frau rausnehmen?

  7. #7
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Zitat Zitat von Svenni1963 Beitrag anzeigen
    UPS.
    Kann einer den Namen meiner Frau rausnehmen?
    Ich habe die Ratenzahlungsvereinbarung entfernt - ist für den Vorgang auch nicht unbedingt wichtig.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  8. #8
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    Vielen Dank @cmds
    Ich koche vor Wut.
    Am liebsten dort mal vorbei fahren und kräftig nach alter Sitte aufräumen

  9. #9
    Mittwoch
    Gast

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    Zitat Zitat von Svenni1963 Beitrag anzeigen
    Am liebsten dort mal vorbei fahren und kräftig nach alter Sitte aufräumen
    Bitte nicht. Gewalt ist keine Lösung, außerdem gehen solche Äußerungen auch gerne mal als strafbarer Aufruf zu strafbaren Handlungen durch. Einfach nicht zahlen, Klappe halten, Konto im Auge behalten. Jedes Schreiben, auf das keine Zahlung erfolgt, ist für das Inkassobüro ein toter Vorgang, der nur Geld kostet. Wenn alle das so machen würden, müsste das Büro über kurz oder lang schließen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Hemdsärmelige Wutbekundungen der Marke "...die sollte man doch! ..." sind nicht zielführend und beeindrucken im übrigen den typischen Abzocker überhaupt nicht. Sondern die werden am ehesten dann beeindruckt, wenn man sie aus einer Ecke heraus packt, von der sie es nicht erwarten - weil sie sich zu sicher fühlen. Jeder Abzocker hat einen wunden Punkt, an dem er rechtlich angreifbar ist, und es ist alles nur eine Frage der Zeit, der Geduld und der Hartnäckigkeit.
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