Aber die Wut kann man trotzdem bei solchen bekommen.
Geld sehen die nicht von mir. Die können bis zum jüngstem Tag warten.
Am liebsten würde ich zur Polizei gehen und sie Anzeigen wegen versuchten Betrug.
Aber die Wut kann man trotzdem bei solchen bekommen.
Geld sehen die nicht von mir. Die können bis zum jüngstem Tag warten.
Am liebsten würde ich zur Polizei gehen und sie Anzeigen wegen versuchten Betrug.
Wut ist ein schlechter Ratgeber.
Strafanzeigen sind erst dann sinnvoll, wenn die Gegenseite sich nicht mehr mit "Gutgläubigkeit" rausreden kann. Siehe dazu weiter oben.
Der typisch deutsche polterige Aktionismus bringt an dieser Stelle gar nichts. Sondern ein nüchtern taktisch geplantes Vorgehen ist gefragt.
Goofy
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Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
"Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
"Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
Mal blöd gefragt.
Wenn wieder Post von denen kommt, einfach mal Annahme verweigern.
Natürlich nicht die vo Gericht, wenn da was kommen sollte.
Na klar, es gibt keine Rechtspflicht, stinknormale Mahnschreiben annehmen zu müssen.
Die Annahme eines Mahnbescheides bzw. gerichtlicher Ladungen etc. kannst Du dagegen nicht verweigern, denn die werden Dir mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Wenn Du das ungeöffnet in den nächsten Postkasten wirfst und "Annahme verweigert - zurück!" daraufkritzelst, dann gilt der Brief vom Gericht rechtlich trotzdem als zugestellt und zu Deiner Kenntnis gelangt, weil er bereits "in Deinem Machtbereich eingegangen" war.
(§§ 179, 180 ZPO)
Goofy
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Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
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"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] macht auch mal wieder von sich reden:
kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist für alte Forderungen, betreibt die uniscore Forderungsmanagement GmbH das gerichtliche Mahnverfahren gegenüber geschädigten Opfern, aus einer Abofalle der Musicstar GmbH aus dem Jahr 2009
Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Mir liegen zur Bearbeitung Mahnbescheide vor, die von “uniscore Forderungsmanagement GmbH” (uniscore) beantragt wurden. Ausweislich der Mahnbescheide geht es um Forderungen, die am 12.05.2010 an die uniscore abgetreten wurden “bzw. auf diese übergegangen sind”. Ursprünglicher Forderungsinhaber war eine “Pressevertrieb Trave GmbH”, zu der ich auf Anhieb eine interessante Pressemeldung hinsichtlich eines früher laufenden Strafverfahren gefunden habe.
Man glaubt es kaum, ich habe heute Post bekommen! Wir haben 2021! UGV Inkasso GmbH sendet eine Forderung über 1500€ aus dem Ursprung Uniscore als Außlöser SWV.
Ursprungsjahr ist 2008! Frage 1. Ist das nicht längst verjährt??? Falls nicht frage 2. Langsam nervt es hier. Ich erkenne natürlich nichts an und habe erstmal die Ursprungsinformationen angefordert. Gibnts zwischenzeitlich vernünftige Tipps wie man damit umgeht?
Nach einem weiteren Anruf haben die wohl auch mal einen Titel gegen mich erwirkt. Komm ich da noch irgendwie raus? Das regt mich jetzt echt auf.
Geändert von djthenose (16.03.2021 um 17:15 Uhr)
Ich habe mal vor vielen Jahren eine Rechnung eines Notar "ausgesessen". Man hatte vergessen, die Beurkundung eines Bausparkredites zu berechnen. Wenige Tage vor Ablauf des 3. vollen Jahres kam eine Rechnung über ca. 35 DM, die ich natürlich ignoriert habe, da eine Rechnung nicht die Verjährung unterbricht. Ich hatte meiner Frau, die zu dieser Zeit nicht berufstätig war, alle Unterlagen zurecht gelegt. Und tatsächlich tauchte Mitte Januar der Gerichtsvollzieher auf und wollte ca. 45 DM kassieren. Meine Frau gab ihm die Unterlage und nach kurzem Durchsehen bestätigte er, dass die Forderung verjährt sei und er verließ freundlich grüßend das Haus.
Es ging mir damals nicht so sehr um das Geld. Ich wollte nur mal zeigen, dass auch ein Notar nicht alles mit den Bürgern machen kann.
Geändert von Goofy (25.03.2021 um 17:02 Uhr)
Nein, Institutionen der Gerichtsbarkeit brauchen das nicht. Es steht meistens irgendwo, dass man sich im Falle von Zahlungsverzug der sofortigen Vollstreckung unterwirft.
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