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Thema: Was tun bei Mahnung/Mahnbescheid von UGV Inkasso / FKH GbR / Wehnert & Kollegen?

  1. #11
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    Vollstreckungstitel:

    Im Juni erhielt ich den von der Kanzlei am Modenbach, die FKH vertritt, Vollstreckungstitel (wo der Mahnbescheid ist? ICh weiß es nicht).
    Diesem habe ich widersprochen, insbesondere den Gebühren und erklärt welche nicht korrekt sind. Auf die Ursprungssorderung selber ging ich nicht ein. Ich dachte mir, für 36€ kämpfe ich nicht dagegen an.
    Der Widerspruch enthielt: Frist mit Aufforderung eine Forderungsübersicht zu senden.
    Widerspruch gegen Gebühren (RA Gebühren und Inkassogebühren wurden aufgeführtund Zinsen, die zu hoch berechnet wurden).
    Diesen Widerspruch schickte ich an die Kanzlei nicht ans Gericht (ich habe es nicht besser gewusst)
    Im August erhielt ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, auch diesem widersprochen.

    Am 09.09. wurde mein Konto gepfändet. Den Beschluss dazu erhielt ich erst heute in einer schlechten Kopie von meiner Bank. Ich musste massiv drängen.
    Der Pfändungsbeschluss wurde von UGV Inkasso beantragt. Sprich Nummer 3 kommt ins Spiel.

    Die Gebühren erhöhten sich seit dem 22.08. um knapp 120€ (wofür)

    Was kann ich noch tun? Die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt am Montag, den 19.09. Es hilft nicht wirklich, da dann immer noch etwas gepfändet werden kann. Was einmal abgebucht ist, ist abgebucht.....

    Auf gut Glück habe ich drei Rechtsanwälte angerufen (aus den gelben Seiten), die in diesen "Fällen nicht aktiv" werden....

  2. #12
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Hallo Novi,

    wir dürfen im Forum keine Rechtsberatung erteilen. Bitte suche Dir umgehend einen Rechtsanwalt, der Dir hier helfen kann. Lege ihm alle Dir vorliegenden Unterlagen vor.
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  3. #13
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    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    Bitte suche Dir umgehend einen Rechtsanwalt, der Dir hier helfen kann. Lege ihm alle Dir vorliegenden Unterlagen vor.
    Ergänzend: Die für Dich örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer (also in dem Gerichtsbezirk, in dem Deiner Forderung anhängig scheint) kann Dich an fachlich kompetente Anwälte vermitteln. Einfach mal eine Suchmaschine bemühen.

  4. #14
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    Zitat Zitat von Novi1313 Beitrag anzeigen
    Was kann ich noch tun? Die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt am Montag, den 19.09.
    Muesste dies nicht verzoegerungsfrei sein?

    Zitat Zitat von Novi1313 Beitrag anzeigen
    Was einmal abgebucht ist, ist abgebucht.....
    Naja, Banken sagen und machen dass, was denen am liebsten ist und nicht dass, was das Gericht gerne haette. Die sind da ziemlich schmerzfrei.

    edit:
    Falls du nicht am Montag Vormittag einen Anwalt bekommst, kannst du auch direkt bei Gericht einen etwaigen Haertefalle anfuehren. Einfach anrufen, die lotsen dich an die richtige Stelle.
    Geändert von Ralgert (16.09.2016 um 15:47 Uhr)
    ____
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  5. #15
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Hier muss ein Anwalt ran, weil es hier um die Feinheiten des Vollstreckungsrechts geht.
    Der Anwalt muss nicht unbedingt in der gleichen Stadt sitzen, das lässt sich alles per Mail, Fax, Telefon regeln.
    Man kann jemanden suchen, der Erfahrung mit FKH/UGV hat und dazu schon mal was veröffentlicht hat.
    Z.B. bei Google suchen nach "anwalt kanzlei vollstreckungsbescheid ugv".
    Goofy
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  6. #16
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    Vielen Dank für die Infos. Mir war schon klar, dass es hier keine Rechtsberatung gibt. Ich war halt sehr durcheinander, was die Rechtsanwaltssuche betrifft. Dank des Tipps (google"anwalt kanzlei vollstreckungsbescheid ugv") konnte ich gerade eine Emailanfrage starten und habe dort auch eine Seite mit Rechtsanwälten gefunden, die in dem Bereich (Inkassounternehmen) tätig waren.
    Mit dem Rechtspfleger des Amtsgerichtes habe ich ebenfalls heute telefoniert. Nichts zu machen. Früher konnte man Vollstreckungsschutz beantragen, dies übernimmt nun das P-Konto (mit dessen Umwandlung mir ja nicht wirklich geholfen ist)
    Das geschieht am 19.09..
    Pfändungsbeschluss ist am 01.09 von der UGV beantragt worden, am 07.09. beim GV eingegangen, bei der Bank am 09.09. und sofort umgesetzt. Das Datum 09.09. ist geschätzt, die Kopie der Bank in Bezug auf den Pfändungsbeschluss ist kaum lesbar.

    @Ralgert:"Muesste dies nicht verzoegerungsfrei sein?" Wie verstehe ich den Satz?

  7. #17
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    Zitat Zitat von Novi1313 Beitrag anzeigen
    Mit dem Rechtspfleger des Amtsgerichtes habe ich ebenfalls heute telefoniert. Nichts zu machen. Früher konnte man Vollstreckungsschutz beantragen, dies übernimmt nun das P-Konto (mit dessen Umwandlung mir ja nicht wirklich geholfen ist)
    Da ist die Idee obsolet, danke fuer die Rueckmeldung.

    Zitat Zitat von Novi1313 Beitrag anzeigen
    @Ralgert:"Muesste dies nicht verzoegerungsfrei sein?" Wie verstehe ich den Satz?
    Dass direkt bei der Umwandlung (deinen Wille gegenueber der Bank bekannt gegeben) entsprechender Pfaendungsschutz besteht; sofern technisch Moeglich.
    Antwort: Jein, Banken haben 4 Tage Zeit, wenn schon eine Pfaendung vorliegt. Und wenn keine Pfaendung vorliegt, bleibt meine Frage :-)
    ____
    IANAL

  8. #18
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir recherchieren für eine mögliche Berichterstattung im ZDF zum Thema Inkassounternehmen. Dabei geht es um unseriöse Praktiken mancher Unternehmen, beispielsweise:
    - werden überhöhte Mahngebühren verlangt
    - ist die Forderung unberechtigt, da das besagte Produkt oder die angebliche Dienstleistung nicht erworben bzw. nicht in Anspruch genommen wurde
    - oder Betrüger geben sich als Inkassounternehmen aus und stellen unberechtigte Forderungen

    In all diesen Fällen wird den Betroffenen mit negativen Konsequenzen gedroht, falls sie nicht zügig den Forderungen nachkommen. Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit den oben genannten oder anderen Maschen unseriöser Inkassounternehmen gemacht haben oder Insiderwissen dazu haben etc., würden wir uns freuen, wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen und uns – zunächst einmal rein informativ – von Ihren Erfahrungen berichten.

    Gerne behandeln wir Ihre Informationen auf Wunsch vertraulich und sichern Ihnen Informantenschutz zu.

    Sie erreichen die Redaktion hier:

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