Vollstreckungstitel:
Im Juni erhielt ich den von der Kanzlei am Modenbach, die FKH vertritt, Vollstreckungstitel (wo der Mahnbescheid ist? ICh weiß es nicht).
Diesem habe ich widersprochen, insbesondere den Gebühren und erklärt welche nicht korrekt sind. Auf die Ursprungssorderung selber ging ich nicht ein. Ich dachte mir, für 36€ kämpfe ich nicht dagegen an.
Der Widerspruch enthielt: Frist mit Aufforderung eine Forderungsübersicht zu senden.
Widerspruch gegen Gebühren (RA Gebühren und Inkassogebühren wurden aufgeführtund Zinsen, die zu hoch berechnet wurden).
Diesen Widerspruch schickte ich an die Kanzlei nicht ans Gericht (ich habe es nicht besser gewusst)
Im August erhielt ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, auch diesem widersprochen.
Am 09.09. wurde mein Konto gepfändet. Den Beschluss dazu erhielt ich erst heute in einer schlechten Kopie von meiner Bank. Ich musste massiv drängen.
Der Pfändungsbeschluss wurde von UGV Inkasso beantragt. Sprich Nummer 3 kommt ins Spiel.
Die Gebühren erhöhten sich seit dem 22.08. um knapp 120€ (wofür)
Was kann ich noch tun? Die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt am Montag, den 19.09. Es hilft nicht wirklich, da dann immer noch etwas gepfändet werden kann. Was einmal abgebucht ist, ist abgebucht.....
Auf gut Glück habe ich drei Rechtsanwälte angerufen (aus den gelben Seiten), die in diesen "Fällen nicht aktiv" werden....
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