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Thema: EBVZ / Verlag für elektronische Medien Melle

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Standard EBVZ / Verlag für elektronische Medien Melle

    Hallo Gemeinde,
    hat hier bei uns schon mal jemand was über diese Firma gehört.
    Im Netz ist ja schon einiges zu finden.
    Einer Bekannten ist nach einem ColdCall bei dem sie ausdrücklich einen Vertragsabschluß abgelehnt hatte ein paar Tage später eine Rechnung/Auftragsbestätigung zugeschickt worden.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard

    Ein ähnliches Projekt ist bereits liquidiert, m.W. gab es in dem räumlichen Umfeld Melle/Ibbenbüren auch bereits Ermittlungen und auch ein Urteil mit Haftstrafe wegen ganz ähnlich gelagerter Fälle. Womöglich haben da welche [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Wenn kein Auftrag erteilt wurde, empfehle ich, Rechnungen und Mahnungen zu ignorieren. Bei Mahnbescheid (dürfte aber eher unwahrscheinlich sein): Widerspruch innerhalb 14 Tagen einreichen.

    Wenn man als Gewerbetreibender einen Auftrag erteilt hat, bitte diesen Artikel lesen:
    Abzocke_an_Gewerbetreibenden_mit_neuen_gelben_Branchenbüchern,_Gewerberegistern_und_Adressverzeichnissen

    Empfehlenswert ist auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Münster.
    Goofy
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Euro Treuhand Inkasso verschickt die Mahnungen

    Die Mahnungen kommen von einer "Euro Treuhand Inkasso" in Köln.

    >>> [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Diese Mahnschreiben kann man (wenn nichts bestellt wurde) zu "treuen Händen" zum Wischen des Allerwertesten verwenden.
    Goofy
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  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Hübsche Hintergrundinfo ... :-)
    Danke!
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  5. #5
    Urgestein
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    Der Melle-Trupp macht seit vielen Jahren ungeniert unerlaubte Telefonwerbung. Wenn sie auch noch bescheißen, wäre das dann nur zu gut nachvollziehbar.
    sastef

  6. #6
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    Die hatten in meiner Firma mal vor ca. 3 Jahren kalt angerufen und behauptet, ich hätte bei denen
    bisher einen kostenlosen Eintrag gehabt, der nun kostenpflichtig mit einer Laufzeit von 1 Jahr oder 3 Jahren wäre. Der Gesprächsverlauf dieses sehr dreisten Kaltanrufes war im wesentlichen so, wie auch von einem anderen Betroffenen beschrieben:

    ) "...Es geht um den Firmeneintrag. Sind SIE dafür verantwortlich ?"
    ...
    2) "Ich spreche mit Herrn ...... ???"
    ...
    3) "Und zwar geht es um den Firmeneintrag; um die AKTUALISIERUNG ihres Eintrages.
    Wir haben Sie unter .................. Ist das richtig soweit ? Telefonnummer wie gewählt; unter der Branche................... und den Zusätzen ................ geführt .
    Möchten Sie noch etwas hinzufügen, haben Sie noch etwas besonderes ?"
    ....
    4) "Haben Sie noch eine Homepage , die ich noch mit aufnehmen könnte ?"
    ....
    5) "Möchten Sie den Eintrag jetzt WIEDER für 1 oder für 3 Jahre führen ?
    Für 1 Jahr wäre es eine Investition von 245 Euro. Oder Sie nehmen gleich die günstigere Variante: 3 Jahre für 490 Euro. Das machen fast alle Ihrer Kollegen. Da sparen Sie 245 Euro.
    Und bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen können Sie sich auch noch 10% Skonto ziehen.
    Und mit diesem Eintrag haben Sie eine sehr gute und günstige Werbung, wo Sie 24h am Tag präsent sind. Außerdem bekommen sie auch selber noch Zugangsdaten, um selber noch Änderungen vornehmen zu können, falls Sie selber mal was ändern wollen oder wir machen das für Sie. [nuschel] für ein oder für 3 Jahre freischalten ?"
    ....
    ....
    ....
    6) "Sie hatten bei uns einen ERSTEINTRAG. Da wurden Sie vor einem Jahr von meiner Kollegin angerufen."

    ..(Anmerkung: nicht zutreffende Aussage der Anruferin)..

    7) [entnervter Tonfall] "Wahrscheinlich im Alltagsgeschäft untergegangen. Wurde irgendetwas falsch aufgenommen .......... oder bin ich jetzt bei Ihnen privat gelandet, oder was ?"
    ...
    8) [noch entnervterer Tonfall] "Tja, wurde 'ne falsche Telefonnummer aufgenommen !?
    Da kann ich doch nichts dafür ..."
    ...
    9) "Dann nehm'wer Sie einfach mal raus. Wünsch Ihnen noch nen schönen Tag."
    Geändert von carkiller08 (26.01.2013 um 20:57 Uhr)

  7. #7
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    Hallo guten Tag ich bin neu hier. Ich kann nur Raten absolute vorsicht was die EBVZ angeht. Diese zwar selbst von sich sagt dass nur einträge gemacht werden die von den "Selbständigen" gefordert wurden. Und genau hier ist kriminelle Handlung dieser Firma denn wie man an die Zusagen kommen, die darüber im normalen Geschäftsdalltag anrufen und auch nicht schriftlich vorab versenden - die wissen warum - Ich rate jedem der die Dummheit gemacht hat nicht Zahlen sofort zum Anwalt. Und am Telefon niemals Ja sagen- am besten sofort auflegen wenn die Silben EB fallen - ich hoffe dass möglichst viele diese Artikel gegen EBVZ lesen damit dieser "seriösen" Brut der gar ausgemacht wird

  8. #8
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Idee Nicht gleich zum Anwalt - es kann Geld sparen!

    Zitat Zitat von hehoton Beitrag anzeigen
    ... Ich rate jedem ... nicht Zahlen sofort zum Anwalt...
    Hast du Insiderwissen? Dann teile es diskret an Antispam e.V. mit.

    Wer gleich nach der ersten Forderung einen Anwalt beauftragt, bleibt womöglich auf vorgerichtlichen Kosten sitzen. Ein anständiger Anwalt würde raten: warten Sie, bis ein Mahnbescheid kommt, machen Sie selber einen Widerspruch, und wenn wirklich eine Klageschrift eintrifft, dann kommen Sie sofort wieder.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    @Wuschel, bei Privatverbrauchern würde ich das sofort unterschreiben, nicht aber bei Gewerbetreibenden.

    Die wehren sich am besten zeitnah mit Anwalt gegen die Forderung.

    Abzocke an Gewerbetreibenden mit neuen gelben Branchenbüchern, Gewerberegistern und Adressverzeichnissen
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  10. #10
    Neues Mitglied
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    Standard

    Hallo - generell handle ich auch zuerst einmal so. Aber in diesen Falle kam direkt ein vom Anwalt vorgegebenes Schreiben der EBVZ die zuckersüss doch nochmals die Vorteile dieser Schwachsinnigen Plattform anpreisen aber unmissverständlich klar machen in diesem Schreiben nicht nach zugeben. Daher der Anwalt weil deren Anwalt schon mal gleich Gerichts Urteile in seinen Schriftverkehr packt - bei denen wie könnte es anders ein die Ebvz als Gewinner hervorgeht. Also ohne eigenen Anwalt kommst du also meines Erachtens nicht klar.

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