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Thema: EBVZ / Verlag für elektronische Medien Melle

  1. #11
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    Solche Betrüger bezahlen brav Steuern. Man wird doch als Staat nicht die Melkkuh köpfen wollen. Und dass das Geld auf betrügerische Weise "erwirtschaftet" wurde - macht nichts. Mit dem Geld kann die nächste Hehlerware (CD aus der Schweiz) bezahlt werden.

    Gruß ppp

  2. #12
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    Ich denke da immer an den "Italiener in Amerika"... Den hat man auch erst "gehängt", als die Steuern nicht mehr stimmten...
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  3. #13
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von ppp Beitrag anzeigen
    Solche Betrüger bezahlen brav Steuern.
    Das ist noch nicht immer gesagt. Alle Erfahrung zeigt, dass bei Wirtschaftskriminalität bzw. unlauterem Wettbewerb sehr oft (wenn auch natürlich nicht immer) Geldwäsche und Steuerstraftaten mit im Spiel sind.

    Wenn ein Dienstleister schon seine Kunden behumst, dann liegt immer der Verdacht nahe, dass er den Staat genauso um die fällige Umsatzsteuer behumst. Mal mehr, mal weniger. Je nachdem gibt es bei der Rechnungsstellung ggf. Erkennungszeichen, die manchmal auf so etwas hindeuten. Etwa: fehlende Rechnungsnummer - das wäre dann ganz typisch.
    Goofy
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  4. #14
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    Hallo,

    als ich kann nur Raten sofort zum Anwalt zu gehen.
    Ich hatte mittlerweise ein Inkassobüro an der Backe mit einer Forderung von über 450 Euro und der Drohung über ein Gerichtsverfahren.
    Ein Brief vom Anwalt und die Sache ist erledigt.

  5. #15
    Deekaner Avatar von deekay
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    als ich kann nur Raten sofort zum Anwalt zu gehen
    Ich gehe erst zum Anwalt wenn...

    - ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist den man widersprochen hat
    - die Gegenseite Klage einreicht

    Wer einen Vertrag hat für den er Geld fordert muss mir und dann auchdem Gericht beweisen dass dies auch so ist.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  6. #16
    Mitglied Avatar von Spikes
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    Zitat Zitat von siggi67 Beitrag anzeigen
    und der Drohung über ein Gerichtsverfahren.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ein Brief vom Anwalt und die Sache ist erledigt.
    Wieso Brieffreundschaft mit jemanden anfangen, der vermutlich nichtmal nachweißen kann, dass er einen wirksamen Vertrag mit mir abgeschlossen hat. Ist doch Zeit- und Geldverschwendung
    Es ist kein Spam. [...] Wenn Sie sich ärgern über die Welt - ist nicht mein Schuld.

  7. #17
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    Hallo guten Tag ich bin neu hier. Ich kann nur Raten absolute vorsicht was die EBVZ angeht. Diese zwar selbst von sich sagt dass nur einträge gemacht werden die von den "Selbständigen" gefordert wurden. Und genau hier ist kriminelle Handlung dieser Firma denn wie man an die Zusagen kommen, die darüber im normalen Geschäftsdalltag anrufen und auch nicht schriftlich vorab versenden - die wissen warum - Ich rate jedem der die Dummheit gemacht hat nicht Zahlen sofort zum Anwalt. Und am Telefon niemals Ja sagen- am besten sofort auflegen wenn die Silben EB fallen - ich hoffe dass möglichst viele diese Artikel gegen EBVZ lesen damit dieser "seriösen" Brut der gar ausgemacht wird

  8. #18
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    ich kann ebenfalls nur Raten sofort zum Anwalt gehen

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Ich gehe erst zum Anwalt wenn...

    - ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist den man widersprochen hat
    - die Gegenseite Klage einreicht

    Wer einen Vertrag hat für den er Geld fordert muss mir und dann auchdem Gericht beweisen dass dies auch so ist.

  9. #19
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Idee Nicht gleich zum Anwalt - es kann Geld sparen!

    Zitat Zitat von hehoton Beitrag anzeigen
    ... Ich rate jedem ... nicht Zahlen sofort zum Anwalt...
    Hast du Insiderwissen? Dann teile es diskret an Antispam e.V. mit.

    Wer gleich nach der ersten Forderung einen Anwalt beauftragt, bleibt womöglich auf vorgerichtlichen Kosten sitzen. Ein anständiger Anwalt würde raten: warten Sie, bis ein Mahnbescheid kommt, machen Sie selber einen Widerspruch, und wenn wirklich eine Klageschrift eintrifft, dann kommen Sie sofort wieder.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  10. #20
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    @Wuschel, bei Privatverbrauchern würde ich das sofort unterschreiben, nicht aber bei Gewerbetreibenden.

    Die wehren sich am besten zeitnah mit Anwalt gegen die Forderung.

    Abzocke an Gewerbetreibenden mit neuen gelben Branchenbüchern, Gewerberegistern und Adressverzeichnissen
    Goofy
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