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Thema: Spam durch eine Zarenga GmbH

  1. #11
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    Baur Versand ist einschlägig berüchtigt für Spam. BASE wohl auch. Passt.
    Für den die Beauftragung spricht ein Anscheinsbeweis. Die müssen schon massiv vortragen, um das zu erschüttern. JoeJob ist schwierig, sehr sorgfältig agieren ist wichtig, Garantie für Erfolg gibts net.
    sastef

  2. #12
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Es kam eine Antwort über einen Anwalt. Man beruft sich auf ein angebliches Gewinnspiel mit einem Möbelgutschein vom 4.12.2012. Nunja, angeblich kann man das mit einem Gutachter auch beweisen. Auf jeden Fall akzeptiert man den Widerspruch und stellt weitere Werbung ein. Irgendwie sind es immer wieder Gewinnspiele die das Double Opt. In erfüllen sollen. Ich zumindest habe da meine berechtigten Zweifel, wobei die Beweislast ja letztlich beim Unternehmen liegt. Ich denke aber, daß viele Betroffene einen Rechtsstreit aufgrund der hohen Kosten scheuen. Zumal ja schon angekündigt wird einen Gutachter anzufordern.

  3. #13
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    Moin moin,

    mich würde interessieren was für ein Gutschein das gewesen sein soll. Online oder RL?

    Gruß
    Kai

  4. #14
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    Auch mich würde das mit dem Möbelgutschein interessieren. Kannst Du das näher umreißen bitte? Wie soll das gelaufen sein? ich möchte das mit meinen hier vorhandenen Unterlagen abgleichen!
    sastef

  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Also laut des Schreibens des Rechtsanwaltes sollte es sich um diesen Gutschein handeln:
    http://moebelgutschein3.srvgs.de/
    Ich weiß aber definitiv, dass ich keine derartige Seite angeklickt habe. Als datum wird der 4.12.2012 angegeben. Wobei ich dann ja eine Bestätigungsemail in den gesendeten Objekten vom Outlook haben müsste..... gibt es aber nicht.....
    vielleicht war es ja ein ganz böser Hacker....

  6. #16
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    Insoweit gilt aber doch, dass Seitens des Werbenden eine vollständige Dokumentation der "Einwilligung" vorliegen muss, eine (angeblich) übermittelte Einwilligungsmail muss gespeichert werden, und sie muss jederzeit ausgedruckt werden können, BGH WRP 2011, 1153, Rn. 31 – Double-opt-in-Verfahren). Nicht ausreichend ist die Vorlage irgendwelcher IP-Adressen oder Screenshots von Websites.

  7. #17
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    Man könnte auch mal bei IKEA und den anderen Sponsoren anfragen, was die davon wissen / halten ...

    Interessant ist es auf jeden Fall, wenn man nach dem im Impressum vermerkten Geschäftsführer M. U. googelt.

  8. #18
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    Das "Spiel" scheint interessant zu werden, wenn man denen die Pistole auf die Brust setzt und deren Beweismittel entsprechend einfordert.

    Es klingt für mich, also ob die sofort einen Anwalt antworten lassen, damit die "Kunden" in Erfurcht erstarren und nicht mehr nachfragen, immerhin ist ein Anwalt ja ein Organ der Rechtspflege und würde somit nicht lügen....

    Gruß
    Kai

  9. #19
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich habe gerade mal die angegebene IP gechecked und Telefonica als zugehörigen Provider genannt bekommen. Wobei es eigentlich egal sein dürfte, da die IP ja nur bedingt aussagefähig sein dürfte. Zumindest lässt sich ja nach mehr als 90 Tagen sicher nicht mehr vom Provider nachvollziehen wer sich damals mit dieser IP eingeloggt hat.

  10. #20
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    Zitat Zitat von KaiHH Beitrag anzeigen
    immerhin ist ein Anwalt ja ein Organ der Rechtspflege und würde somit nicht lügen....
    *kugel*
    sastef

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