Wenn es strafrechtlich relevant ist und Eventim dort einen Betrug begangen hat, ist eine Anzeige der richtige Weg.
Die Folgerung: "Mein Geschäftspartner handelt vertragsverletztend, also tue ich das auch." ist falsch. Du sagst, der Kaufvertrag sei hinfällig geworden. In dem Fall hast du aber kein Recht, die Musik dann einfach Raubmordzukopieren, sondern ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Das was du schilderst ist nichts anderes als Selbstjustiz, diese ist in Deutschland aber nicht vorgesehen.
Wenn die Lage so klar ist, wie du schilderst, dann nimmt man sich einen Anwalt. Und gewinnt.
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