Zieh den Gaul doch mal andersherum auf. Du hast 2 Rechnungen erhalten, erfüllen diese überhaupt die rechtlichen Grundlagen? Sind alle Pflichtangaben gemacht worden? Wie sieht es aus mit der Rechnungsnummer und Kundennummer, sind diese Details eindeutig zuzuordnen? Eine Anfrage bei der zuständigen Steuerbehörde könnte hier, auch im EU Ausland schnelle Klärung bringen. Das Finanzamt dürfte dann recherchieren und die ordnungsgemäße Buchführung sehr genau nehmen. Leider hast du nichts davon geschrieben auf welchen Weg diese Abrechnung erfolgte.
Wenn Düsseldorf als Ort der Abrechnung angegeben ist, dürfte u.U. ein Zahlungsdienstleister im Spiel sein, der müsste dann aber zugelassen sein. Es gibt also viele Varianten um die Sache aufzudröseln. Auch die unterschiedlichen Beträge könnten da eine Rolle spielen.