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Thema: 0031773210040 - Gold International SE Spamanrufe für Goldaktie mit Unternehmensanteil

  1. #31
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    Hallo ich bin neu hier und habe heute auch Post von der Gold International Se erhalten und wollte mich erkundingen ob sich jemand auskennt.

    Vor einiger Zeit riefen sie mich an, wollten mir Infomaterial zuschicken bezüglich ihrer Aktienangebote für 5 Euro erhielte ich Aktien im Wert von 10 Euro oder sonst wie etc. Ich willigte ein, paar Tage später kam Post und da auf dem Schreiben schon Vertrag drauf stand, verweigerte ich die Annahme und unterschrieb gar nichts! Ich dachte damit sei die Sache erledigt, die riefen noch einmal an wollte mich nochmals anwerben, diesmal war der Preis der Aktie bei 10 Euro und sie wäre nun 15 Euro Wert! Ich verneint, dass ich kein Interesse hätte und nach langem hin und her, sagte die Mitarbeiterin das sie mich aus dem System rausnimmt und vermerkt, dass ich keine Anrufe mehr erhalten sollte.

    Soweit so gut, zwei Monate lang hörte ich nichts von denen und nun landete ein Schreiben in meinem Briefkasten. Ich soll die Reservierungsprämie innerhalb von 14 Tagen zahlen sonst drohen weitere Mahnungen bis zur Inkassoübergabe. Inhaltlich steht jedoch nichts zum Inhalt meiner "Reservierten Güter" drin, lediglich ein Referenznummer, ein Betrag und wann ich das zu zahlen habe.

    Nun meine Frage: Können die mir überhaupt etwas? Ich habe nichts unterschrieben und ein telefonischer Vertragsmitschnitt wurde nicht gemacht. Ich weiß das man bei telefonischen Verträgen von dem Mitarbeiter nochmals alle Vertagsinhalte vorgelesen bekommt, einwilligen muss usw. Das habe ich bei einer Handyvertragsänderung öfters mal telefonisch gemacht.

  2. #32
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Nichtannahme der Nachnahmesendung ist als Widerrufserklärung zu betrachten.

    Ob dem Gold-Ecki das passt, ist hier unerheblich, denn es ist so.

    Anderslautendes Gewäsch, Drohungen und Mahnungen dieser "Firma" dürfen folglich ignoriert werden. Es gibt keine Rechtspflicht, hierauf antworten zu müssen. Das gilt auch für etwaige Schreiben von Inkassobüros oder sogar Rechtsanwälten. Das sind alles keine Behörden, die haben keine Sonderrechte. Solange sie nicht Klage eingereicht haben und auch noch den Prozess gewonnen haben (wie denn? Es wurde ja der Widerruf erklärt).

    Falls sie es wider Erwarten doch mal mit dem Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Amtsgericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen erklären. Dann ist das Thema auch schon durch.
    Mahnbescheid

    Ansonsten kann der Gold-Ecki viel quasseln, wenn der Tag lang ist. Und seine Inkassoschergen auch. Interessiert alles nicht. Solche "Firmen" haben nach aller Erfahrung überhaupt kein Interesse, den Anspruch gerichtlich prüfen zu lassen. Nach ein paar bösen Briefen schläft das dann von selbst ein.
    Goofy
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  3. #33
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    Hallo,

    letzte Woche bin ich auch Leuten von Gold Internationale SE auf den Leim gegangen.
    Heute kamen nun diese Unterlagen, allerdings als Einwurf Einschreiben wofür ich nichts Unterschreiben musste.

    Ich versuch mir noch das Telefongespräch in Erinnerung zu holen.
    Ich bin mir sicher Telefonisch einem Vertrag nicht zugestimmt zu haben.
    Ich hatte noch ausdrücklich betont Telefonisch keinen Vertrag abschließen zu wollen, und mir erst das Info-Material ansehen möchte.
    Ich habe mir auch keine gedanken gemacht, als diese Dame meinte das Telefongespräch zur Qualitätssicherung mitschneiden zu wollen. Das ist ja heutzutage schon gang und gebe ist. Sie hat dann nochmal meine Daten und so wiederholt. ich habe natürlich bestätigt das diese Daten korrekt wären.

    Diesen Unterlagen liegt jetzt kommischerweise ein Vertrag, eine Einzugsermächtigung und eine Widerrufsbelehrung bei.
    Der Vertrag ist nicht zum Unterschreiben, sondern am Ende steht folgende Anmerkung.

    Dieses Dokument wurde bereits von Ihnen genehmigt.
    Für Ihre Unterlagen fügen wir als Duplikat die von ihnen bereits genehmigten Exemplare bei.

    Habe ich nun doch einen gültigen Vertag vorliegen???
    Sollte ich gleich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen??

    Wie soll ich mich jetzt verhalten??

    Gruß

    Basti

  4. #34
    Mitglied Avatar von Katzina
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    Hallo Sebastian 242,
    Goofy hat genau das beschrieben im Vorbeitrag, wie du vorgehen solltest - also gar nichts tun.
    Grüsse.
    Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen.
    Gillian Anderson

  5. #35
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Zitat Zitat von Sebastian242 Beitrag anzeigen
    Habe ich nun doch einen gültigen Vertag vorliegen???
    Sollte ich gleich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen??

    Wie soll ich mich jetzt verhalten??
    Ich halte es in diesem Fall für möglich, daß zwar Deine Bestätigung aufgezeichnet wurde, nicht aber, daß sich das nur auf die Bestätigung der Adressdaten zwecks Zusendung von Infomaterial bezog.

    Vorsichtshalber würde ich daher ein Widerspruchsschreiben, mit hilfsweisem Widerruf, hinschicken. Eventuell erspart das spätere lästige Mahnschreiben oder Forderungen.

  6. #36
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Lies mal:

    Vertrag

    Ein Vertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung.

    Damit so etwas überhaupt wirksam wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Beide Parteien müssen einander bekannt sein
    • Der Gegenstand des Vertrags muss eindeutig beschrieben worden sein
    • Alle Leistungspflichten des Vertrags müssen eindeutig beschrieben worden sein
    • Es muss eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt sein, und zwar bezüglich Vertragsgegenstand und Leistungspflichten (und nicht, dass Dein Name "Kasper Müller" ist etc.). Der Jurist nennt das: "Bindungswille".


    Also: wenn Du lediglich gesagt hast, dass Du "Kasper Müller" heißt und in der Fideldumdeistraße 23 in Hallmackenhausen wohnst und Dein Konto bei der Spaßkasse hast, dann hat das rechtlich gesehen nicht den "Erklärungswert", dass Du kostenpflichtig beim Gold-Ecki irgendeine alberne Goldanlage bestellen willst.

    Deine Angaben zur Person am Telefon bedeuten überhaupt nichts. Auf so einer Basis kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Daran ändert sich auch nichts, weil der Gold-Ecki und seine Mahn-Schergen das möglicherweise anders sehen. Es ist absolut wurst, wie die das sehen. Ob ein wirksamer Vertrag besteht, das entscheidet im Streitfall nicht der Gold-Ecki und seine Mahnwälte, sondern das entscheidet nur und ausschließlich das Gericht.

    Die "Firma" wäre vor Gericht in der Beweispflicht dafür, dass Du dem Vertragsgegenstand und Leistungspflichten zugestimmt hast. Es ist nicht Deine Aufgabe, das Gegenteil beweisen zu müssen.

    Da die Gegenseite das auf der Basis der dünnen Gesprächsaufzeichnung nicht beweisen können wird, werden die auch erst gar nicht vor Gericht klagen.

    Immer wieder mal werden Gerüchte verbreitet, dass manche Callcenter angeblich Gesprächsaufzeichnungen manipulieren. Davor braucht man aber keine Angst zu haben. Ich habe eine ganze Sammlung von Aufzeichnungen, und nie habe ich Hinweise auf Manipulationen gefunden. Solche Manipulationen wären im übrigen technisch leicht feststellbar. Und das Risiko für die Täter wäre ganz erheblich, außerdem würde das einen Heidenaufwand bedeuten, bei sämtlichen "Kunden" alle die Aufzeichnungen zusammenzuschneiden. Schon diese Arbeit machen die sich doch gar nicht. Die wollen das schnelle Geld mit möglichst wenig Aufwand und möglichst wenig Risiko. Also: keine Angst vor diesen Gerüchten.

    Im Prinzip musst Du also jetzt eigentlich gar nichts. Es ist keine wirksame Absprache zustandegekommen. Die Aussage: "Dieses Dokument (das ist gar kein Dokument, das ist reiner Quatsch...) wurde bereits von Ihnen genehmigt" wird bei jedem Richter Schmunzeln, wenn nicht Gelächter hervorrufen. Mit dem Blödsinn wird sich der Kölner Gold-Tünnes nun wirklich nicht ernsthaft vor irgendeinem Richter in Deutschland blicken lassen. Sicher ist der Kerl frech wie Rotz, ich traue dem manches zu, aber das nun doch nicht. Der macht sich doch damit selbst zum Affen.

    Es werden ein paar böse Briefe kommen, und das war es dann.

    Wenn man unbedingt will, kann man den Widerspruch und hilfsweise Widerruf erklären. Aber wirklichen Bedarf sehe ich dafür nicht.
    Goofy
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  7. #37
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    Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten! Ich denke ich werde vorsichtshalber so ein Widerruf schreiben und denke mal auch damit auf der sicheren Seite zu sein.

    Gruß
    Basti

  8. #38
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wenn man schon unbedingt will, dann sollte man per Einschreiben zustellen, und man kann sich an diese Vorlage halten.
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  9. #39
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Wie die VZ Niedersachsen berichtet, ruft jetzt die Firma "Deutsche Reise" unerlaubt an, und fragt, ob man Interesse hätte, Geld in Gold Aktien anzulegen.

    Die Verbraucherin bat um Infomaterial und erhielt kurz darauf einen Spar- und Reservierungsvertrag über eine Prämie von 6.000 Euro. Darin enthalten Reisewerte in Höhe von 1.200 Euro.
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  10. #40
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    wurde nach dem anruf bei ihnen schon mal eingebrochen

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