Du hast das falsch verstanden.

Gold SE meint möglicherweise nur, sie könnten machen, was sie wollen, und sie seien nicht unter der Aufsicht. Weil sie eben ein Umgehungsmodell anbieten.

Wenn sich aber nach Prüfung durch die BAFIN herausstellen sollte, dass diese Umgehung unzulässig ist und sie eben doch unter Aufsicht gehören, dann kann die BAFIN das Geschäftsmodell ganz fix untersagen.

Daher ist eine Beschwerde sicher sinnvoll. Am besten aber schriftlich, unter Beifügung der Unterlagen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 0
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail: poststelle[Klammeraffe]bafin.de