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Thema: 0031773210040 - Gold International SE Spamanrufe für Goldaktie mit Unternehmensanteil

  1. #101
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    Die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] warnt vor unseriösen Geldanlagen:
    Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche Anrufe sind verboten. Seriöse Anbieter rufen ohne bestehende Geschäftsbeziehung nicht unaufgefordert an.
    Man sollte sie auf diese Goldfuzzies ansetzen.
    Wir kriegen euch alle!

  2. #102
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    Zitat Zitat von Fidul Beitrag anzeigen
    Die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] warnt vor unseriösen Geldanlagen:
    ....
    Naja, hinterher ist man (oder Frau) immer schlauer als vorher. Man fängt erst an zu recherchieren, wenn man selbst betroffen ist. Und dann liest man so Sachen wie diese Warnhinweise, für viele leider eben zu spät.

    @mrfipsman

    Ja Gratulation!
    da sind wir schon 2 mit gleichem Kontostand bei der "goldenen Firma"
    Ich warte jetzt eigentlich noch auf den 2. Kontoauszug mit den 65 Reiskörnern im Minus.

    zu den Risikohinweisen:
    Na ich denke aber, es wird dann schon interessant auch für den Herrn S. wenn er es zu einem Prozess kommen lassen würde. sprich: seine Geldforderung einklagen will. Aber das ist derzeit noch unbestimmte Zukunft.

  3. #103
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    Hallo,

    ich hab mir den ganzen Thread durchgelesen.
    Aus meiner Familie ist auch jemand "reingefallen".
    Wir reagieren jetzt auch nicht mehr.

    Aber mal was anderes. Wie einige andere hier, haben auch wir ein Guthaben von 1050 Euro. Kann man das nicht irgendwie einklagen? Das ist ja wohl ein Restguthaben aus einer ehemaligen Lotto-Spielgemeinschaft. Also ist es doch dann Rechmäßig uns. Vielleicht sollten wir uns alle zusammen tun, eine Sammelklage einreichen und das Geld einfordern!?

  4. #104
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von ike2000 Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollten wir uns alle zusammen tun, eine Sammelklage einreichen und das Geld einfordern!?
    Es gibt keine Sammelklage in Deutschland [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

  5. #105
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Einklagen könnte man das sicherlich. Aber hast Du das schriftlich? Sonst wertlos, denn Geschwätz am Telefon ist sehr geduldig.

    Und es gibt in Deutschland keine Sammelklage. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, auch bei einer Prozessverbindung.
    Goofy
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  6. #106
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Inzwischen liegen hier die sehr umfangreichen "Vertragsunterlagen" der Gold SE vor, Dank an frank2000 an dieser Stelle.

    Ich muss sagen, dass selbst ich als sehr informierter Laie, der sich gut mit dem Verbraucherrecht auskennt, die Feinheiten dieser "Vertragsgestaltung" nicht voll überblicke. Es wäre mal interessant, wenn jemand, der sich mit dem Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht auskennt, sich das Zeugs mal ganz genau ansehen würde. Anlage siehe unten. Ich selbst erkenne aber bei erster Recherche immerhin bereits sehr viele Ansatzpunkte, die die Legalität des sogenannten "Vertrags" doch erheblich in Zweifel ziehen lassen.

    So wird in dem Machwerk z.B. immer wieder davon gesprochen, es handle sich um ein sogenanntes "partiarisches Darlehen". Was das ist, darüber muss man sich erst einmal kundig machen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Sonst versteht man den ganzen Zusammenhang des Machwerks nicht. Bereits hiermit dürften viele "Otto Normalbürger" haltlos überfordert sein.

    Jedenfalls erwirbt man mit so einem partiarischen Darlehen keinesfalls Aktien, auch keine Anteile an der Firma bzw. Gesellschaft. Sondern man gibt der Gesellschaft einen Kredit und wird am Erfolg des Unternehmens ggf. beteiligt, so denn dieser eintritt.

    So, und damit kommen wir schon zu mehreren wichtigen Knackpunkten an dem Gold-SE-Konstrukt.

    Laut des wikipedia-Artikels zeichnet sich ein partiarisches Darlehen durch folgende Merkmale aus:

    1. Kreditsicherheiten,
    2. Vereinbarung eines Festzinses neben der Gewinnbeteiligung,
    3. jederzeitige Abtretungsbefugnis,
    4. fehlende Einflussnahmemöglichkeiten,
    5. Ausschluss einer Verlustbeteiligung,
    6. jederzeitige Kündigungsmöglichkeit.

    Bereits beim Punkt 1 werde ich ober-stutzig. In dem gesamten Vertrags-Machwerk des Dortmunder Gold-Ecki ist nirgends von irgendeiner Kreditsicherheit die Rede. Ich finde trotz langem Suchen jedenfalls nichts.

    Bei Punkt 2 muss man lange suchen. Erst sehr weit hinten ist von einer Festverzinsung von sage und schreibe 0,5 Prozent p.a. die Rede. Naja, wem das reicht...

    Bei Punkt 5 wird es dann sehr interessant. Ein echtes partiarisches Darlehen zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass das Risiko eines Totalverlustes ausgeschlossen wird. In dem Vertragspapier der Gold SE ist das freilich ganz anders dargestellt. Gleich an mehreren Stellen wird der Anleger darauf hingewiesen, dass ein Totalverlust eben nicht auszuschließen sei!

    Und nun noch zum Punkt 6. Jederzeitiges Kündigungsrecht? - Nein! Bei Gold SE: Pustekuchen! Laut vorliegendem Machwerk ist das "Darlehen" erst zum 31.12.2022 (!!!) kündbar, mit 3-monatiger Frist. Das erscheint schon extrem lang. Und von einem jederzeitigen Kündigungsrecht kann damit wohl keine Rede mehr sein.

    Dies alles überblickt der Durchschnittsbetroffene der Cold-Calls, der sich auf das "Modell" wirklich einlässt, in vielen Fällen höchstwahrscheinlich nicht. Er wird nicht nur durch den Cold-Call überrumpelt, sondern auch durch die diffuse und widersprüchliche Gestaltung des Vertragswerks. Man kann nur die Empfehlung ausgeben: Finger weg!

    Jedenfalls darf angesichts einer kurzen Recherche bereits angezweifelt werden, ob es sich bei dem Modell überhaupt tatsächlich um ein "partiarisches Darlehen" unter Beinhaltung der hierfür rechtlich erforderlichen Kriterien handelt. Zudem wird dann aber auch noch in dem "Vertrag" an mehreren Stellen von einem sogenannten "Crowdinvesting" gesprochen, und davon, der Anleger erwerbe "Anteile". Auch das passt nicht zu einem sogenannten "partiarischen Darlehen", denn hierbei werden eben gerade keine Gesellschaftsanteile erworben.

    Zweck des merkwürdigen Konstrukt ist es möglicherweise, durch ein kreatives Umgehungsmodell um die Bestimmungen des § 1 Abs.1 Nr.1 Kreditwesengesetzes (KWG) herumzukommen. Bei einem echten partiarischen Darlehen wäre z.B. keine Genehmigung durch eine Banklizenz im Sinne des § 32 erforderlich, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) wäre damit außen vor.

    Ja, wenn es denn wirklich ein partiarisches Darlehen wäre.

    Wenn aber schon gleich mehrere Anhaltspunkte schwer gegen diese Annahme sprechen, dann wäre m.E. die BAFIN aufgefordert, diese Sachverhalte einmal gezielt unter die Lupe zu nehmen, unter dem Gesichtspunkt, ob gegen dieses dubiose Anlagemodell nicht eine Untersagungsverfügung auszusprechen wäre.

    Da das "Vertragswerk" aber etliche Ungereimtheiten aufweist (und ein Kapitalanlegerechtler wird ggf. noch ein paar mehr finden als ich...), dürfte für mein Dafürhalten das ganze Vertragswerk von Anfang an selbst bei nachweislicher Zustimmung des Betroffenen unwirksam sein. Die Betroffenen, die tatsächlich dort Gelder angelegt haben, sollten ihre Fälle daher dringend einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt vorlegen.

    Ich habe das Machwerk (1 Seite davon noch anonymisiert) unten angehängt.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von Goofy (12.05.2014 um 18:18 Uhr)
    Goofy
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  7. #107
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Zweck des merkwürdigen Konstrukt ist es möglicherweise, durch ein kreatives Umgehungsmodell um die Bestimmungen des § 1 Abs.1 Nr.1 Kreditwesengesetzes (KWG) herumzukommen.
    Wenn ich die Hinweise der Bafin richtig verstehe, gelingt das hier nicht.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Bei partiarischen Darlehen wird vereinbart, dass der Darlehensgeber für die Überlassung des Geldes vom Darlehensnehmer eine prozentuale Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Darlehensnehmers erhält; der Rückzahlungsanspruch ist damit regelmäßig unbedingt. Die Annahme von partiarischen Darlehen erfüllt demnach grundsätzlich den Einlagengeschäftstatbestand[11]
    V. Erlaubnispflicht für das Betreiben des Einlagengeschäfts
    Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte werden, auch wenn der Umfang dieser Geschäfte objektiv keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gewerbsmäßig betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt.
    Ich hoffe doch, daß sich schon einer der Betroffenen hier mit dieser Frage an die Bafin gewandt hat?!
    Auch die Art des Vertriebs dürfte dort sicher interessieren.

  8. #108
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    Hallo Goofy

    Danke für Deine Ausführungen! - gibt mir noch ein Stück mehr Beruhigung
    Wenn wieder was kommt, werd ich hier wieder Meldung machen. Warte immer noch auf den Kontoauszug mit 65,- im Minus

    Grüße
    Frank

    PS: hab ich doch bei einem Blatt an einer Stelle den schwarzen Strich vergessen, aber ich gehe davon aus, daß mir dies nicht zum Nachteil gereicht...... Danke für's Nachbearbeiten!

  9. #109
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Bei einer Online-Suche in der Datenbank der bei der BAFIN zugelassenen Unternehmen...
    ... [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ...findet sich weder für eine "Gold Aktie" noch für eine "Gold SE" ein Eintrag.
    Goofy
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  10. #110
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Bei einer Online-Suche in der Datenbank der bei der BAFIN zugelassenen Unternehmen...
    ... [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ...findet sich weder für eine "Gold Aktie" noch für eine "Gold SE" ein Eintrag.
    Genau das habe ich auch gerade festgestellt (ist aber auch das einzigste, was ich aus der Seite von BAFIN entnehmen kann), alles andere ist mir zu hoch (bin kein Finanzexperte )
    Bedeutet dies nun, das GoldSE nun mach kann was sie wollen, weil sie nicht beaufsichtigt werden?

    @ Walbeck
    soll ich da jetzt morgen bei BAFIN mal anrufen und den Fall schildern? Bringt das was wenn GoldSE gar nicht in deren Liste ist?

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